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   OLG Celle, 05.02.2003 - 3 U 1/01   

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https://dejure.org/2003,4067
OLG Celle, 05.02.2003 - 3 U 1/01 (https://dejure.org/2003,4067)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.02.2003 - 3 U 1/01 (https://dejure.org/2003,4067)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. Februar 2003 - 3 U 1/01 (https://dejure.org/2003,4067)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Nichtigkeit des zur Finanzierung eines Immobilienerwerbs geschlossenen Darlehensvertrages bei Zusammenwirken der Bank mit dem den Darlehensnehmer vertretenden Bauträger und Nichtigkeit des mit diesem geschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrages

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz durch notariellen Geschäftsbesorgungsvertrag; Umfassende Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten; Eingeschränkte Rechtsberatung durch Steuerberater; Nichtigkeit der im Geschäftsbesorgungsvertrag erteilten Vollmacht

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 164, 488607 BGB a.F.) Art. 1 § 1 RBerG i. V. m. § 134 BGB
    Unwirksamkeit des vom Treuhänder abgeschlossenen Darlehensvertrages bei Verstoß gegen Rechtsberatungsgesetz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz durch notariellen Geschäftsbesorgungsvertrag; Umfassende Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten; Eingeschränkte Rechtsberatung durch Steuerberater; Nichtigkeit der im Geschäftsbesorgungsvertrag erteilten Vollmacht

  • Judicialis

    BGB § 164; ; BGB § 134; ; BGB § 488; ; BGB § 607 a.F.; ; RBerG Art. 1 § 1

  • BRAK-Mitteilungen

    Rechtsberatungsgesetz - Nichtigkeit von Treuhandvollmachten in Bauträgermodellen

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bank- und Kreditsicherungsrecht, Kredite und Darlehen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nichtigkeit des Darlehensvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VuR 2003, 181
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 155/01

    Rechtsfolgen einer unwirksamen Vollmachterteilung

    Auszug aus OLG Celle, 05.02.2003 - 3 U 1/01
    Dass diese umfassende Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten dem Erlaubnisvorbehalt des Art. 1 § 1 RBerG unterfällt, ist herrschende Meinung (BGH ZIP 2001, 1990 ff. und ferner S. 2091 ff.; WM 2002, 1273).

    Seine in Bezug auf die hier fragliche Vollmacht zunächst noch im September 2001 geäußerte Zurückhaltung (ZIP 2001, 1990 f. 'nicht ohne weiteres') hat der Bundesgerichtshof zu Recht aufgegeben (ZIP 2001, 2091 f.; NJW 2002, 2325 f.).

    b) Ob der Klägerin ein über die in den §§ 171 - 173 BGB geregelten Grundsätze der Rechtscheinhaftung hinausgehender Schutz nach allgmeinrechtlich bedeutsamen Umständen zuzubilligen ist (dagegen BGH NJW 2002, 2325) kann dahinstehen.

    Für eine Duldungsvollmacht kämen nur Umstände vor oder bei Vertragsabschluss in Betracht (BGH NJW 2002, 2325).

  • BGH, 11.06.1976 - I ZR 55/75

    Wettbewerbswidrigkeit des Handelns eines Baubetreuers; Wahrnehmung fremder

    Auszug aus OLG Celle, 05.02.2003 - 3 U 1/01
    So hatte der Bundesgerichtshof schon mit Urteil vom 11. Juni 1976 (NJW 76, 1635) hinsichtlich eines Professors für Baudurchführung, der sich als 'Sonderfachmann für Vertragsgestaltung' bezeichnete, zwar dessen Wirken als Bauherrntreuhänder nicht nach dem Rechtsberatungsgesetz beanstandet, wohl aber dessen Tätigkeit als Bauberater; schon seinerzeit ist unter Abwägung zu Art. 1 § 5 RBerG eine erlaubnisfreie Tätigkeit, wie sie hier - zumindest überschneidend - von der ####### ausgeübt wurde, verneint worden.

    Den Steuerberatern ist die Besorgung allgemeiner Rechtsangelegenheiten neben der ihnen zugewiesenen Hilfestellung in Steuer- und Monopolsachen nur dann gestattet, wenn diese zwingend zur Erfüllung der übernommenen steuerberatenden Tätigkeit gehört, mit der Steuerberatung zwingend und untrennbar verbunden ist und diese ohne die allgemeine Rechtsbesorgung nicht durchgeführt werden könnte (Nebentätigkeitsprivileg, s. BGH NJW 76, 1635 f.; ZIP 2001, 1990 f. und 2091 f.).

    Bei sorgfältiger Prüfung wären im Gegenteil die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (s. o. NJW 76, 1635; NJW 77, 38 f. und 431 f.) herangezogen worden.

    Wie bereits ausgeführt, hatte der Bundesgerichtshof schon am 11. Juni 1976 diesen Maßstab auch an die baubetreuende Beratung angelegt, und sich insoweit für das Verbot nach dem Rechtsberatungsgesetz ausgesprochen (NJW 76, 1635 f.).

  • BGH, 18.09.2001 - XI ZR 321/00

    Treuhandvertrag im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds als unerlaubte

    Auszug aus OLG Celle, 05.02.2003 - 3 U 1/01
    Dass diese umfassende Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten dem Erlaubnisvorbehalt des Art. 1 § 1 RBerG unterfällt, ist herrschende Meinung (BGH ZIP 2001, 1990 ff. und ferner S. 2091 ff.; WM 2002, 1273).

    Den Steuerberatern ist die Besorgung allgemeiner Rechtsangelegenheiten neben der ihnen zugewiesenen Hilfestellung in Steuer- und Monopolsachen nur dann gestattet, wenn diese zwingend zur Erfüllung der übernommenen steuerberatenden Tätigkeit gehört, mit der Steuerberatung zwingend und untrennbar verbunden ist und diese ohne die allgemeine Rechtsbesorgung nicht durchgeführt werden könnte (Nebentätigkeitsprivileg, s. BGH NJW 76, 1635 f.; ZIP 2001, 1990 f. und 2091 f.).

    Seine in Bezug auf die hier fragliche Vollmacht zunächst noch im September 2001 geäußerte Zurückhaltung (ZIP 2001, 1990 f. 'nicht ohne weiteres') hat der Bundesgerichtshof zu Recht aufgegeben (ZIP 2001, 2091 f.; NJW 2002, 2325 f.).

  • BGH, 09.10.1975 - III ZR 31/73

    Bestehen eines vertraglichen Anspruchs auf Darlehensrückzahlung - Erfordernis der

    Auszug aus OLG Celle, 05.02.2003 - 3 U 1/01
    Ähnlich beurteilt wurde die Tätigkeit sogenannter 'Unfallhilfe'-Vertretungen, selbst wenn ein Anwalt als Gesellschafter oder gar Geschäftsführer tätig war (BGH NJW 77, 38 f. und 431 f.).

    Bei sorgfältiger Prüfung wären im Gegenteil die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (s. o. NJW 76, 1635; NJW 77, 38 f. und 431 f.) herangezogen worden.

    Schon in der Entscheidung vom 9. Oktober 1975 (NJW 77, 38 f.) hat der Bundesgerichtshof nicht auf die formalrechtliche Ausgestaltung der Urkunde abgestellt, sondern auf die Funktion und den Zweck des Geschäfts im Rahmen der rechtlichen Beziehungen unter den Beteiligten; wegen des Schutzzwecks des Rechtsberatungsgesetzes müsse jeder Umgehung entgegengewirkt werden.

  • BGH, 11.10.2001 - III ZR 182/00

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages zur Abwicklung

    Auszug aus OLG Celle, 05.02.2003 - 3 U 1/01
    Seine in Bezug auf die hier fragliche Vollmacht zunächst noch im September 2001 geäußerte Zurückhaltung (ZIP 2001, 1990 f. 'nicht ohne weiteres') hat der Bundesgerichtshof zu Recht aufgegeben (ZIP 2001, 2091 f.; NJW 2002, 2325 f.).
  • LG Göttingen, 04.12.2003 - 2 O 513/03

    Unwirksamkeit der im Rahmen eines gegen das RBerG verstoßenden

    Ergeben sich aus der Urkunde selbst formelle oder materielle Mängel des Bevollmächtigungsakts, so können diese dem Dritten vom Vollmachtgeber entgegengehalten werden (vgl. RG in RGZ 108, 125 [127 f]; OLG Celle Urteil vom 5. Februar 2003, Az.: 3 U 1/01 ).

    Für rechtliche Mängel des Bevollmächtigungsakts, die sich aus der Vollmachtsurkunde ergeben, genießt der Dritte daher keinen Vertrauensschutz (vgl. RG in RGZ 108, 125 [127 f]; OLG Celle Urteil vom 5. Februar 2003, Az.: 3 U 1/01 ; LG Mannheim, Urteil vom 11. Oktober 2002, Az.: 9 O 76/01 ).

    Dies gilt selbst dann, wenn dem Dritten der Rechtsirrtum nicht vorwerfbar ist (vgl. OLG Celle Urteil vom 5. Februar 2003, Az.: 3 U 1/01 ).

    Vor diesem Hintergrund erscheint nicht das Interesse der Beklagten als Erklärungsempfängerin, sondern das des Klägers schutzbedürftig (vgl. ähnlich nun auch OLG Celle Urteil vom 5.Februar 2003, Az.: 3 U 1/01 ).

  • BGH, 16.03.2004 - XI ZR 60/03

    Rechtswirksamkeit der Kreditgewährung bei einem steuersparenden Bauherren- und

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in VuR 2003, 181 veröffentlicht ist, hat sie auf die Berufung der Beklagten abgewiesen.
  • OLG Karlsruhe, 20.01.2004 - 17 U 53/03

    Wirksamkeit eines im Jahre 1995 zur Finanzierung eines Fondsbeitritts durch einen

    In der Rechtsprechung ist umstritten, ob Mitwirkungshandlungen der Darlehensnehmer wie die Unterzeichnung der Ermächtigung zur Schufa-Auskunft oder zum Bankauskunftsverfahren sowie die Erteilung der Einzugsermächtigung und der Selbstauskunft genügen, um den Darlehensvertrag unter Rechtsscheinsgesichtspunkten als wirksam behandeln zu können (bejahend: OLG Köln, Urteil vom 05.03.2003 - 13 U 77/02; OLG Bamberg, Urteil vom 19.02.2003 - 8 U 125/01; verneinend: OLG Dresden, NJOZ 2003, 3426; OLG Celle, VuR 2003, 181; OLG Bamberg, Urteil vom 07.04.2003 - 4 U 240/01).
  • LG Mannheim, 11.01.2005 - 9 O 524/03

    Nichtigkeit der Vollmacht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz

    Die Kammer verkennt nicht, dass diese Frage in der Rechtsprechung hoch kontrovers diskutiert wird (wie hier u.a. OLG Bamberg, Urteil v. 7.4.2003, 4 U 204/01; OLG Celle VuR 2003, 181 - 184; OLG Dresden NJOZ 2003, 3426; wohl auch OLG Karlsruhe NJW 2003, 2690; a.A. jedoch u.a. OLG Karlsruhe, Urteil v. 20.1.2004, 17 U 53/03 m.w.Nachw.; OLG Köln, Urteil v. 5.3.2003, 13 U 77/07; OLG Bamberg, Urteil v. 19.2.2003, 8 U 125/01; LG Dessau, Urteil v. 23.1.2004, Az. 6 O 1090/03; LG Coburg, Urteil vom 11.02.2003 Az. 13 O 287/03).
  • OLG Celle, 10.03.2004 - 3 U 145/03

    Nichtigkeit eines Treuhandvertrages und einer damit verbundenen Vollmacht wegen

    Ob die Bank sich insoweit tatsächlich auf Rechtsscheinsgesichtspunkte berufen kann, hat der Senat in einer durch die Kläger zu den Akten gereichten und somit auch der Beklagten bekannten früheren Entscheidung angezweifelt (3 U 1/01, Urteil vom 5. Februar 2003, nicht rechtskräftig).
  • OLG Karlsruhe, 20.01.2004 - 17 U 52/03

    Zustandekommen eines Darlehensvertrages im Rahmen eines finanzierten Beitritts zu

    In der Rechtsprechung ist umstritten, ob Mitwirkungshandlungen der Darlehensnehmer wie die Unterzeichnung der Ermächtigung zur Schufa-Auskunft oder zum Bankauskunftsverfahren sowie die Erteilung der Einzugsermächtigung und der Selbstauskunft genügen, um den Darlehensvertrag unter Rechtsscheinsgesichtspunkten als wirksam behandeln zu können (bejahend: OLG Köln, Urteil vom 05.03.2003 - 13 U 77/02; OLG Bamberg, Urteil vom 19.02.2003 - 8 U 125/01; verneinend: OLG Dresden, NJOZ 2003, 3426; OLG Celle, VuR 2003, 181; OLG Bamberg, Urteil vom 07.04.2003 - 4 U 240/01).
  • LG Ravensburg, 13.03.2003 - 6 O 389/02

    Kapitalanlagegeschäft: Nichtigkeit eines zur Abwicklung eines finanzierten

    Wenn aber die Wirksamkeit eines Vertretergeschäfts zu beurteilen ist und die Nichtigkeit der Vollmacht sich aus der vorgelegten Urkunde selbst ergibt, hilft dem Geschäftsgegner auch ein unverschuldeter Rechtsirrtum in der Beurteilung der Vollmacht nicht (so ausdrücklich RGZ 108, 125 [128]; nunmehr ebenso OLG Celle, Urteil vom 5.2.2003 - 3 U 1/01 -, LG Mannheim, Urteil vom 11.10.2002 - 9 O 76/01 -).
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