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   AG Lahr, 21.12.2004 - 5 C 245/04   

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https://dejure.org/2004,10941
AG Lahr, 21.12.2004 - 5 C 245/04 (https://dejure.org/2004,10941)
AG Lahr, Entscheidung vom 21.12.2004 - 5 C 245/04 (https://dejure.org/2004,10941)
AG Lahr, Entscheidung vom 21. Dezember 2004 - 5 C 245/04 (https://dejure.org/2004,10941)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • nomos.de PDF, S. 22

    Anfechtung einer Preisauszeichnung in Onlineshop

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erklärungsirrtum bei falscher Kaufpreisauszeichnung im Internet; Irrtumsanfechtung wegen eines Tippfehlers; Invitatio ad offerendum; Verschulden bei Vertragverhandlungen; Anspruch auf Erstattung von außergerichtlichen Anwaltskosten

  • online-und-recht.de
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Notebook im Online-Shop bestellt - "Schnäppchen" beruhte auf einem Irrtum des Verkäufers

  • it-recht-kanzlei.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Anfechtung: Was tun bei fehlerhaften Preisen und anderen Pannen im Webshop?

  • beck.de (Leitsatz)

    Erklärungsirrtum und Schadensersatzanspruch bei falscher Kaufpreisauszeichnung im Internet

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 991
  • MMR 2005, 558
  • VuR 2005, 219
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 08.01.1993 - 20 U 249/92

    Fehlerhafte Eingabe in Großrechenanlage und resultierende Erstellung eines

    Auszug aus AG Lahr, 21.12.2004 - 5 C 245/04
    Entscheidend ist, ob bei der Eingabe der Daten ein Fehler unterlaufen ist, der in der abgegebenen Erklärung fortwirkt (OLG Hamm NJW 1993, 2321), denn dann liegt ein unbewusstes Auseinanderfallen von Wille und Erklärung vor.

    Der vorliegende Fall gehört zur erstgenannten Fallgruppe (insoweit wird bei Palandt a.a.O. auch die Entscheidung des OLG Hamm NJW 1993, 2321 angeführt).

  • LG Frankfurt/Main, 28.02.1997 - 19 O 359/96
    Auszug aus AG Lahr, 21.12.2004 - 5 C 245/04
    Die andere Fallgruppe betrifft nur Fälle, in denen eine Erklärung auf falscher Datengrundlage, aber ohne versehentliche Verwendung eines falschen Erklärungszeichens abgegeben wird, also letztlich nur ein Kalkulationsirrtum vorliegt (vgl. die bei Palandt a.a.O. zitierte Entscheidung des LG Frankfurt a.M. NJW-RR 1997, 1273, wonach eine Bank eine Zinsfestschreibung nicht anfechten kann, nur weil sie es unterlassen hat, ihren Datenbestand rechtzeitig zu aktualisieren und daher zu einer falschen Zinshöhe gelangte).
  • AG Dortmund, 21.02.2017 - 425 C 9322/16

    Schnäppchen-Markisen im Internet: Händler muss nicht liefern!

    Ob die Beklagte unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluss ggf. verpflichtet ist, der Klägerin ihren Schaden zu ersetzen, kann dahingestellt bleiben, weil die Klägerin einen solchen Schaden vorliegend z.B. in Form ihrer vorgerichtlichen Anwaltskosten nicht geltend gemacht hat (AG Lahr NJW 2005, 991).
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