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   OLG Schleswig, 27.03.2006 - 16 W 177/05   

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https://dejure.org/2006,11377
OLG Schleswig, 27.03.2006 - 16 W 177/05 (https://dejure.org/2006,11377)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.03.2006 - 16 W 177/05 (https://dejure.org/2006,11377)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. März 2006 - 16 W 177/05 (https://dejure.org/2006,11377)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • nomos.de PDF, S. 25

    Restschuldversicherung, Wirksamkeit einer Ausschlussklausel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung einer Risikoversicherung; Zurechnung der Kenntnis im Rechtssinne bei Zusammenarbeit zwischen einem Kreditinstitut und einer Versicherung; Vorteile einer Rentenschuldvereinbarung für Versicherte mit gesundheitlichem Risiko

  • Judicialis

    VVG § 34 a Satz 1

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 34a
    Abhängigkeit der Wirksamkeit der in Restschuldlebensversicherungen üblichen zeitlich begrenzten Ausschlußklausel von der Kreditlaufzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VuR 2007, 22
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Dresden, 30.06.2005 - 4 U 232/05

    Restschuldversicherung; Ausschlussklausel; Gesundheitserklärung; Risikoprüfung

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.03.2006 - 16 W 177/05
    Gegen die Wirksamkeit von § 10 der AVB der Antragsgegnerin zu der Restschuldversicherung bestehen aus den Gründen des Urteils des Oberlandesgerichts Dresden vom 30. Juni 2005 (VersR 2006, 61 ff.) keine Bedenken.
  • OLG Brandenburg, 25.04.2007 - 4 U 183/06

    Restschuldversicherung: Wirksamkeit einer Klausel über die Einschränkung des

    Der unter diesem Gesichtspunkt im Hinblick auf eine Unwirksamkeit von Ausschlussregelungen in Restschuldversicherungsverträgen vertretenen Auffassung des BGH (Urteil vom 07.02.1996 -IV ZR 155/95 - VersR 1996, 486 ff) ist insbesondere das OLG Dresden (Urteil vom 16.12.2004 - 4 U 1666/04) für eine mit der vorliegenden Klausel identische Regelung im Rahmen eines Restschuldversicherungsvertrages zur Finanzierung eines Pkw-Kaufs mit beachtlichen Argumenten entgegengetreten (im Ergebnis ebenso auch Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 27.03.2006 - 16 W 177/05).

    Die Revision wird gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO wegen der Divergenz zu den Entscheidungen des OLG Dresden vom 16.12.2004 - 4 U 1666/04 - und des Schleswig-Holsteinischen OLG vom 27.03.2006 - 16 W 177/05 - im Hinblick auf die Wirksamkeit der verwendeten Ausschlussklausel bei einem Restschuldversicherungsvertrag im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Finanzierung eines Kfz zugelassen.

  • OLG Saarbrücken, 11.07.2007 - 5 U 643/06

    Risikolebensversicherung: Wirksamkeit einer AVB-Ausschlussklausel für bereits

    Das Gleiche gilt auch für die Argumentation des OLG Schleswig (VuR 2007, 22).
  • OLG Hamm, 13.08.2008 - 20 W 34/08

    Restschuldversicherung - Wirksamkeit einer Ausschlussklausel für "ernsthafte

    Allerdings haben die Oberlandesgerichte Koblenz (VersR 2008, 383), Dresden (VersR 2006, 61), Schleswig (OLGR Schleswig 2006, 395) und Düsseldorf (VersR 200, 1093) die Auffassung vertreten, dass ein Abweichen von dem System der §§ 16 ff. VVG (a.F.) zulässig sei.
  • LG Hamburg, 28.09.2012 - 306 O 166/11

    Ratenschutz-Lebensversicherung: Wirksamkeit einer "ernstliche Erkrankungen"

    Das OLG Dresden (VersR 2006, 61), das OLG Schleswig (VuR 2007, 22) und das OLG Koblenz (VersR 2008, 383) gingen hierbei von der Wirksamkeit einer entsprechenden Klausel aus, da bei einer im Rahmen von § 32 VVG vorzunehmenden Abwägung die Vorteile für die versicherte Person gegenüber den Nachteilen überwiegen und die aufgezählten Krankheiten für den Versicherten klar erkennbar seien.
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