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   VG Frankfurt/Main, 24.10.2011 - 9 K 105/11.F   

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VG Frankfurt/Main, 24.10.2011 - 9 K 105/11.F (https://dejure.org/2011,1005)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24.10.2011 - 9 K 105/11.F (https://dejure.org/2011,1005)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24. Oktober 2011 - 9 K 105/11.F (https://dejure.org/2011,1005)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Frankfurt am Main gibt Klage eines Versicherungsvermittlers gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) statt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Versicherungsvermittler darf Provision weitergeben

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Darf Vermittler Provisionen teilweise an seine Kunden weitergeben?

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Vermittler dürfen Provisionen an Endkunden weitergeben

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - AVL -, Provisionsabgabeverbot, Versicherungsvermittler, Verstoß gegen das Bestimmheitsgebot

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Versicherungsvermittler darf Provision an Kunden weitergeben

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Provisionsabgabeverbot gekippt

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Vermittler dürfen Provisionen weitergeben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fällt das Provisionsabgabeverbot endgültig?

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Frankfurt am Main gibt Klage eines Versicherungsvermittlers gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) statt

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Vertreter dürfen ihre Provisionen an Kunden weitergeben // Verbraucher könnten nun von hohen Gebühren selbst profitieren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2012, 358
  • VuR 2012, 240
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 03.05.2007 - C-303/05

    DER RAHMENBESCHLUSS ÜBER DEN EUROPÄISCHEN HAFTBEFEHL UND DIE ÜBERGABEVERFAHREN

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.10.2011 - 9 K 105/11
    Tatbestände, an die der Gesetzgeber die Ermächtigung zur Verhängung eines Bußgeldes zwecks Ahndung einer Ordnungswidrigkeit knüpft, unterliegen hinsichtlich ihrer Bestimmtheit den gleichen Anforderungen wie vergleichbare Bestimmungen des Strafrechts, müssen also entsprechend Art. 103 Abs. 2 S. 1 GG den Anforderungen des dort normierten speziellen Bestimmtheitsgebotes genügen, wie es sich in gleicher oder doch zumindest ähnlicher Weise unter anderem auch aus Art. 7 Abs. 1 EMRK oder Art. 49 Abs. 1 S. 1 EUGRCh ergibt (vgl. EuGH U. v. 3.5.2007 - Rs. C-303/05 - EuZW 2007, 374, 376 Rn. 49 f. - "Advocaten voor de Wereld VZW").
  • BGH, 19.12.1984 - I ZR 181/82

    Provisionsweitergabe durch Lebensversicherungsmakler

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.10.2011 - 9 K 105/11
    Die seinerzeitige Gesetzesbegründung stellte allerdings die Vermeidung höherer Verwaltungskosten bei den Versicherungsgesellschaften in den Mittelpunkt ihrer Erwägungen (Kollhosser in Prölls, VAG, 12. Aufl., § 81 VAG Rn. 69; BGH U. v. 19.12.1984 - I ZR 181/82 - BGHZ 93, 177, 181, 183).
  • BGH, 17.06.2004 - III ZR 271/03

    Rechtsnatur des Verbots der Gewährung von Sondervergütungen durch

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.10.2011 - 9 K 105/11
    Die Frage nach einer ausreichenden Bestimmtheit der Anordnung von 1934 wird überhaupt nicht angesprochen, auch nicht im Urteil vom 17.6.2004 (III ZR 271/03 - BGHZ 159, 334).
  • BVerfG, 07.04.2003 - 1 BvR 2129/02

    Effektiver Rechtsschutz im Verfahren nach der Handwerksordnung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.10.2011 - 9 K 105/11
    Vielmehr hat er ein berechtigtes Interesse daran, diese Klärung beim zuständigen Fachgericht zu erhalten (BVerfG 2. Kammer 1. Senat B. v. 7.4.2003 - 1 BvR 2129/02 - NVwZ 2003, 856).
  • BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94

    Notarkassen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.10.2011 - 9 K 105/11
    Die danach ergehenden Regelungen müssen jedoch durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes erfolgen, das den Anforderungen des GG entspricht (BVerfG B. v. 13.7.2004 - 1 BvR 1298/94, 1299/94, 1332/93, 613/97 - E 111, 191, 214).
  • OLG Köln, 11.11.2016 - 6 U 176/15

    Wettbewerbswidrigkeit eines Verstoßes gegen das sog. Provisionsabgabeverbot gem.

    Im Gegenteil liegt mit dem Eingriff in die freie Preisgestaltung / Berufsausübungsfreiheit eine Beschränkung des freien Wettbewerbs vor, deren - vor allem auch europarechtliche - Zulässigkeit seit längerem ernsthaft in Frage gestellt wird (vgl. BGH MDR 2004, 1104, Juris-Tz. 30, m.w.N.; Schwintowski, VuR 2012, 240 ff.).
  • LG Köln, 14.10.2015 - 84 O 65/15

    Makler haftet für Beratungsfehler

    Insoweit hat das Verwaltungsgericht Frankfurt in seinem Urteil vom 24.10.2011 - 9 K 105/11.F - im Einzelnen und überzeugend herausgearbeitet, dass und warum das Verbot der Gewährung von Sondervergütungen in irgendeiner Form nicht hinreichend bestimmt ist.
  • VG Frankfurt/Main, 05.11.2020 - 7 K 2581/19

    Provisionsabgabeverbot, Auslegung von § 48b Abs. 4 S. 1 VAG

    Das erkennende Gericht hatte mit Urteil vom 24.10.2011 (AZ: 9 K 105/11.F, VersR 2012, 358) festgestellt, dass die Anordnung des Reichsaufsichtsamts für Privatversicherung vom 08.03.1934 wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot unwirksam sei.
  • OLG Düsseldorf, 28.09.2012 - 16 U 124/11

    Außerordentliche Kündigung eines Versicherungsvertretervertrages

    Es spricht einiges für die Annahme, dass die Anordnung mit europäischem Kartellrecht unvereinbar und deshalb ihrerseits nichtig ist, weil das hoheitliche Provisionsabgabeverbot eine unternehmerische Kartellabsprache verstärkt (vgl. EuGH, Urteil vom 17. November 1993 in der Rechtssache C-2/91, Meng, Slg. 1993, I-5791 Rn. 10 ff; KG VersR 1995, 445, 446 f; Dreher WuW 1994, 193; ders. VersR 1995, 1, 3 ff und 2001, 1 ff; Winter VersR 2002, 1055, 1056 f; Winter VerR 2012, 66; jetzt auch VG Frankfurt, Urt. v. 24.10.2011, 9 K 105/11, VersR 2012, 356; offengelassen von BGH, Urt. v. 17.6.2004, III ZR 271/03, BGHZ 159, 334).
  • VG Frankfurt/Main, 05.11.2020 - 7 K 2581/17

    Provisionsabgabeverbot, Auslegung von § 48b Abs. 4 S. 1 VAG

    Das erkennende Gericht hatte mit Urteil vom 24.10.2011 (AZ: 9 K 105/11.F , VersR 2012, 358) festgestellt, dass die Anordnung des Reichsaufsichtsamts für Privatversicherung vom 08.03.1934 wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot unwirksam sei.
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