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VG Würzburg, 15.01.2008 - W 1 K 07.884 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Heimaufsicht; Anforderung von schriftlichen Unterlagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- VG Würzburg, 31.07.2007 - W 1 S 07.883
Auszug aus VG Würzburg, 15.01.2008 - W 1 K 07.884
Für § 15 Abs. 1 Satz 6 Heimgesetz hat die Kammer bereits im Beschluss zum einstweiligen Rechtsschutz vom 31. Juli 2007 (Nr. W 1 S 07.883) darauf hingewiesen, dass diese Vorschrift (allein) sicherstellen soll, dass die überprüfende Behörde nicht an eine ortsfremde Zentrale des Trägers verwiesen wird. - VG Würzburg, 15.01.2008 - W 1 K 07.882
Auszug aus VG Würzburg, 15.01.2008 - W 1 K 07.884
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der beigezogenen Behördenakten sowie der Gerichtsakten, auch in den Verfahren W 1 K 07.882 und W 1 K 07.886 mit der Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 15. Januar 2008 verwiesen.
- VG Saarlouis, 20.03.2009 - 11 K 2091/07
Heimaufsichtliche Anordnung gegenüber Dienstpersonal zur Festlegung des …
dazu auch Hamburgisches OVG, Beschluss vom 14.08.2003 -4 Bs 422/02-, juris-Rdnr. 10, wonach eine effektive Heimaufsicht auch die Kenntnis über das Ausmaß der Personalfluktuation erfordert; VG Würzburg, Urteil vom 15.01.2008 -W 1 K 07.884-, juris-Rdnr. 37, wonach das Gesetz den Heimaufsichtsbehörden alle notwendigen Mittel an die Hand geben will, die sie brauchen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu überprüfen; VG Sigmaringen, Urteil vom 31.01.2007 -1 K 473/05-, juris-Rdnr. 30, wonach es Sinn und Zweck des Heimrechts ist, zu gewährleisten, dass zur Betreuung der Bewohner in einem Heim stets eine bestimmte Zahl fachlich geschulter und dementsprechend kompetenter Betreuer anwesend ist; VG Karlsruhe, Urteil vom 21.06.2005 -6 K 2815/04-, juris-Rdnr. 16, wonach die Heimaufsicht bei unzureichender Personalausstattung nicht so lange untätig bleiben muss, bis ein Bewohner zu Schaden gekommen ist. - VG Würzburg, 15.01.2008 - W 1 K 07.882
Heimaufsicht; Anforderung von schriftlichen Unterlagen
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der beigezogenen Behördenakten sowie der Gerichtsakten, auch in den Verfahren W 1 K 07.884 und W 1 K 07.886 mit der Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 15. Januar 2008 verwiesen.