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   VG Würzburg, 03.03.2015 - W 1 K 13.366   

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VG Würzburg, 03.03.2015 - W 1 K 13.366 (https://dejure.org/2015,13585)
VG Würzburg, Entscheidung vom 03.03.2015 - W 1 K 13.366 (https://dejure.org/2015,13585)
VG Würzburg, Entscheidung vom 03. März 2015 - W 1 K 13.366 (https://dejure.org/2015,13585)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Polizeibeamter; Dienstunfall; Sich-in-den-Dienst-Versetzen; Überwiegendes Privatinteresse; Vergeltungsangriff; Wegeunfall

  • rewis.io

    Dienstposten, Dienstunfall, Fahrzeug, Polizeibeamter, Sich-In-Den-Dienst-Versetzen, überwiegendes Privatinteresse, Vergeltungsangriff, Wegeunfall

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 12.02.1971 - VI C 36.66

    Erhöhung von Versorgungsbezügen - Dienstausübung außerhalb einer Dienststelle

    Auszug aus VG Würzburg, 03.03.2015 - W 1 K 13.366
    Ein wirksames sich-in-den-Dienst-Versetzen setzt deshalb voraus, dass das Verhalten im Rahmen des Amtes oder des dienstlichen Auftrags des Beamten liegt, d.h. dass es nach objektiver Betrachtungsweise maßgeblich durch die Erfordernisse des für diesen Beamten typischen Dienstes geprägt und in diesem Sinne "in den Bann des Dienstes einbezogen" ist (BVerwG, U.v. 12.2.1971 - VI C 36.66 - juris Rn. 19; VG Bayreuth, U.v. 19.4.2013 - B 5 K 11.632 - juris Rn. 19).

    Dies ist nicht der Fall, wenn die für das Verhalten maßgeblichen privaten Gründe überwiegen, d.h. wenn der Beamte überwiegend zum Schutz eigener Rechtsgüter oder in der Vertretung eigener Interessen tätig geworden ist (vgl. BVerwG, U.v. 12.2.1971 a.a.O.; VG Bayreuth, U.v. 19.4.2013 a.a.O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht verlangt nicht, dass die konkret vorgenommene Handlung zum dienstlichen Aufgabenbereich im Sinne des konkret-funktionellen Amtes gehört, sondern dass sie "durch die Erfordernisse des für diesen Beamten typischen Dienstes geprägt" ist (BVerwG, U.v. 12.2.1971 a.a.O.).

  • VG Bayreuth, 19.04.2013 - B 5 K 11.632

    Dienstunfall; "sich-in-den-Dienst-versetzen"

    Auszug aus VG Würzburg, 03.03.2015 - W 1 K 13.366
    Ein wirksames sich-in-den-Dienst-Versetzen setzt deshalb voraus, dass das Verhalten im Rahmen des Amtes oder des dienstlichen Auftrags des Beamten liegt, d.h. dass es nach objektiver Betrachtungsweise maßgeblich durch die Erfordernisse des für diesen Beamten typischen Dienstes geprägt und in diesem Sinne "in den Bann des Dienstes einbezogen" ist (BVerwG, U.v. 12.2.1971 - VI C 36.66 - juris Rn. 19; VG Bayreuth, U.v. 19.4.2013 - B 5 K 11.632 - juris Rn. 19).

    Dies ist nicht der Fall, wenn die für das Verhalten maßgeblichen privaten Gründe überwiegen, d.h. wenn der Beamte überwiegend zum Schutz eigener Rechtsgüter oder in der Vertretung eigener Interessen tätig geworden ist (vgl. BVerwG, U.v. 12.2.1971 a.a.O.; VG Bayreuth, U.v. 19.4.2013 a.a.O.).

  • OVG Saarland, 02.02.2012 - 1 A 457/11
    Auszug aus VG Würzburg, 03.03.2015 - W 1 K 13.366
    Für den Kläger bestand daher die Möglichkeit, nicht selbst einzuschreiten, sondern die zuständige Polizeistelle herbeizurufen (vgl. OVG Saarland, U.v. 2.2.2012 - 1 A 457/11 - juris Rn. 33; VG Darmstadt, U.v. 6.5.2004 - 1 E 1111/02 - juris).

    Es spricht auch einiges dafür, dass der Kläger aufgrund seiner eigenen Beteiligung an dem Unfallgeschehen nach Art. 20 BayVwVfG von einem dienstlichen Tätigwerden ausgeschlossen war (vgl. OVG Saarland, U.v. 2.2.2012 - 1 A 457/11 - juris Rn. 33).

  • BVerwG, 27.05.2004 - 2 C 29.03

    Wegeunfall; unmittelbarer Weg zwischen Wohnung und Dienststelle; Umweg;

    Auszug aus VG Würzburg, 03.03.2015 - W 1 K 13.366
    Wird der dienstunfallrechtliche Nachhauseweg für eigenwirtschaftliche Verrichtungen bzw. zur Verfolgung privater Ansprüche unterbrochen, so ist auch der Zusammenhang mit dem Dienst unterbrochen, so dass die betreffende Verrichtung vom Dienstunfallschutz ausgenommen ist (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 27.5.2004 - 2 C 29/03 - juris Rn. 16; U.v. 21.6.1982 - 6 C 90/78 - juris Rn. 17, 19 ff.; U.v. 30.6.1966 - II C 17/63 - juris).
  • BVerwG, 21.06.1982 - 6 C 90.78

    Anspruch eines Beamten auf Anerkennung eines Unfalls als Dienstunfall - Frage

    Auszug aus VG Würzburg, 03.03.2015 - W 1 K 13.366
    Wird der dienstunfallrechtliche Nachhauseweg für eigenwirtschaftliche Verrichtungen bzw. zur Verfolgung privater Ansprüche unterbrochen, so ist auch der Zusammenhang mit dem Dienst unterbrochen, so dass die betreffende Verrichtung vom Dienstunfallschutz ausgenommen ist (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 27.5.2004 - 2 C 29/03 - juris Rn. 16; U.v. 21.6.1982 - 6 C 90/78 - juris Rn. 17, 19 ff.; U.v. 30.6.1966 - II C 17/63 - juris).
  • BVerwG, 29.01.1976 - II C 47.73

    Unterbrechung der Heimfahrt - Dienstzeit - Vornahme einer Hilfeleistung

    Auszug aus VG Würzburg, 03.03.2015 - W 1 K 13.366
    Der vorliegende Sachverhalt ist auch nicht vergleichbar mit dem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall (U.v. 29.1.1976 - II C 47.73 - juris).
  • VG Lüneburg, 22.10.2003 - 1 A 39/03

    Außendienst; Dienstunfall; in Dienst versetzen; Zusammenhang

    Auszug aus VG Würzburg, 03.03.2015 - W 1 K 13.366
    Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben durfte der Kläger sich daher grundsätzlich selbst in den Dienst versetzen (vgl. VG Wiesbaden, U.v. 19.1.2005 - 8 E 499/03 - juris Rn. 30; VG Lüneburg, U.v. 22.10.2003 - 1 A 39/03 - juris; Honnacker/Beinhofer/Hauser, PAG, 20. A. 2014, Art. 1 Rn. 6), weil aufgrund des vorausgegangenen Geschehens zumindest nicht auszuschließen war, dass der Fahrzeugführer W. eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen hatte, indem sein Fahrzeug während des Überholvorgangs nach links kam und den Bewegungsspielraum des Klägers einengte.
  • VG Wiesbaden, 19.01.2005 - 8 E 499/03
    Auszug aus VG Würzburg, 03.03.2015 - W 1 K 13.366
    Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben durfte der Kläger sich daher grundsätzlich selbst in den Dienst versetzen (vgl. VG Wiesbaden, U.v. 19.1.2005 - 8 E 499/03 - juris Rn. 30; VG Lüneburg, U.v. 22.10.2003 - 1 A 39/03 - juris; Honnacker/Beinhofer/Hauser, PAG, 20. A. 2014, Art. 1 Rn. 6), weil aufgrund des vorausgegangenen Geschehens zumindest nicht auszuschließen war, dass der Fahrzeugführer W. eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen hatte, indem sein Fahrzeug während des Überholvorgangs nach links kam und den Bewegungsspielraum des Klägers einengte.
  • BVerwG, 30.06.1966 - II C 17.63

    Anerkennung eines Unfalls als Dienstunfall - Beamenrechtliche

    Auszug aus VG Würzburg, 03.03.2015 - W 1 K 13.366
    Wird der dienstunfallrechtliche Nachhauseweg für eigenwirtschaftliche Verrichtungen bzw. zur Verfolgung privater Ansprüche unterbrochen, so ist auch der Zusammenhang mit dem Dienst unterbrochen, so dass die betreffende Verrichtung vom Dienstunfallschutz ausgenommen ist (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 27.5.2004 - 2 C 29/03 - juris Rn. 16; U.v. 21.6.1982 - 6 C 90/78 - juris Rn. 17, 19 ff.; U.v. 30.6.1966 - II C 17/63 - juris).
  • VG Darmstadt, 06.05.2004 - 1 E 1111/02

    Dienstunfallrechtlicher Schutz des sich selbst in den Dienst versetzenden Beamten

    Auszug aus VG Würzburg, 03.03.2015 - W 1 K 13.366
    Für den Kläger bestand daher die Möglichkeit, nicht selbst einzuschreiten, sondern die zuständige Polizeistelle herbeizurufen (vgl. OVG Saarland, U.v. 2.2.2012 - 1 A 457/11 - juris Rn. 33; VG Darmstadt, U.v. 6.5.2004 - 1 E 1111/02 - juris).
  • BayObLG, 19.11.2002 - 2St RR 103/02

    Keine Amtsanmaßung des Polizeibeamten bei allgemeinzuständigem Handeln trotz

  • OLG Hamm, 12.11.2020 - 4 RVs 123/20

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, In-den-Dienst-Versetzen

    Dies hat er auch wirksam getan, da er zum Zwecke der Strafverfolgung (§ 163 StPO) eingeschritten ist und die Diensthandlung in seinem sachlich und örtlich zuständigen Bereich vorgenommen hat (vgl. hierzu: VG Würzburg, Urteil v. 03.03.2015 - W 1 K 13.366).
  • VG Potsdam, 25.08.2020 - 2 K 3884/17
    BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1971 - VI C 36.66 -, juris Rn. 19; VG Würzburg, Urteil vom 3. März 2015 - W 1 K 13.366 -, juris Rn. 22; VG Bayreuth, Urteil vom 19. April 2013 - B 5 K 11.632 -, juris Rn. 19.

    VG Würzburg, Urteil vom 3. März 2015 - W 1 K 13.366 -, juris Rn. 22.

  • VG Bayreuth, 13.06.2013 - B 1 S 13.365

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Mit am 23.05.2013 beim Verwaltungsgericht Bayreuth eingegangenem Schriftsatz ließ der Kläger durch seinen Bevollmächtigten Klage gegen den Bescheid vom 23.04.2013 erheben (Az. B 1 K 13.366) sowie um vorläufigen Rechtsschutz nachsuchen.
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