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   VG Würzburg, 04.04.2014 - W 1 K 14.227   

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VG Würzburg, 04.04.2014 - W 1 K 14.227 (https://dejure.org/2014,7876)
VG Würzburg, Entscheidung vom 04.04.2014 - W 1 K 14.227 (https://dejure.org/2014,7876)
VG Würzburg, Entscheidung vom 04. April 2014 - W 1 K 14.227 (https://dejure.org/2014,7876)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 14.06.2012 - 5 A 1.12

    Dienstreise; Dienstgeschäft; Reise aus Anlass einer auswärtigen Wahrnehmung eines

    Auszug aus VG Würzburg, 04.04.2014 - W 1 K 14.227
    Das Bundesverwaltungsgericht habe mit Urteil vom 14. Juni 2012 - Az. 5 A 1.12 - festgestellt, dass eine Deckelung zu unterbleiben habe, wenn dem Antragsberechtigten die tägliche Rückkehr an seinen Wohnort zuzumuten sei; die Berücksichtigung des Kraftfahrzeugs komme hiernach nur in dem eng auszulegenden Ausnahmefall in Betracht, wenn öffentliche Verkehrsmittel überhaupt nicht zur Verfügung stünden bzw. wenn der mit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel verbundene Zeitaufwand in keinem angemessenen Verhältnis zur zurückgelegten Strecke stehe.
  • BVerwG, 12.11.2009 - 6 PB 17.09

    Freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld; Große

    Auszug aus VG Würzburg, 04.04.2014 - W 1 K 14.227
    Nur ausnahmsweise kann auf die Abwesenheits- und Fahrzeiten bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges abgestellt werden, wenn das Angebot der öffentlichen Verkehrsmittel "völlig unzulänglich ist" (BVerwG v. 12.11.2009 - 6 PB 17.09 - juris.).
  • OVG Niedersachsen, 08.08.2016 - 5 LA 72/15

    Regelmäßig verkehrende Beförderungsmittel; unangemessene Bedingungen; unzumutbar;

    Bei einer solchen Fallgestaltung ist das Verwaltungsgericht zu Recht von einer "völlig unzulänglichen" öffentlichen Verkehrsverbindung im Sinne der zitierten bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ausgegangen (vgl. auch OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 17.2.2012, a. a. O., Rn. 23f.; VG Würzburg, Gerichtsbescheid vom 4.4.2014 - W 1 K 14.227 -, juris Rn. 16; Sächs. OVG, Beschluss vom 5.5.2011, a. a. O., Rn. 29; Nds. OVG, Beschluss vom 8.8.2016 - 5 LA 33/16 -).
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