Weitere Entscheidung unten: VG Würzburg, 07.03.2017

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   VG Würzburg, 29.08.2017 - W 1 K 16.1111   

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https://dejure.org/2017,32187
VG Würzburg, 29.08.2017 - W 1 K 16.1111 (https://dejure.org/2017,32187)
VG Würzburg, Entscheidung vom 29.08.2017 - W 1 K 16.1111 (https://dejure.org/2017,32187)
VG Würzburg, Entscheidung vom 29. August 2017 - W 1 K 16.1111 (https://dejure.org/2017,32187)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 166 Abs. 1; ZPO § 114 Abs. 1 S. 1; SG § 46 Abs. 2 S. 1, § 55 Abs. 1
    Ernennung zum Soldaten auf Zeit durch arglistige Täuschung

  • rewis.io

    Ernennung zum Soldaten auf Zeit durch arglistige Täuschung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2016 - 1 B 63/16

    Arglistige Täuschung der Ernennungsbehörde durch einen Bewerber für die

    Auszug aus VG Würzburg, 29.08.2017 - W 1 K 16.1111
    Insbesondere ist das Verschweigen von Tatsachen eine arglistige Täuschung, wenn die Ernennungsbehörde nach Tatsachen gefragt hat oder der Ernannte auch ohne Befragung weiß oder in Kauf nimmt, dass die verschwiegenen Tatsachen für die Entscheidung der Ernennungsbehörde erheblich sind oder sein können (OVG NRW, B.v. 19.5.2016 - 1 B 63/16 - juris; Walz/Eichen/Sohm, SG, 3. Aufl. 2016, § 46 Rn.34).

    Vermag er dies nicht nachvollziehbar darzutun, kann dies zu seinem Nachteil verwendet werden (OVG NRW, B.v. 19.5.2016 - 1 B 63/16 - juris; Walz/Eichen/Sohm, SG, 3. Aufl. 2016, § 46 Rn.35).

  • VGH Bayern, 25.11.2013 - 12 C 13.2126

    Ausbildungsförderung für ein Auslandssemester; Antrag auf Prozesskostenhilfe;

    Auszug aus VG Würzburg, 29.08.2017 - W 1 K 16.1111
    Für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe genügt deshalb bereits eine gewisse, nicht notwendig überwiegende Wahrscheinlichkeit des Erfolges (vgl. BayVGH, B.v. 25.11.2013 - 12 C 13.2126 - juris).
  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84

    Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung

    Auszug aus VG Würzburg, 29.08.2017 - W 1 K 16.1111
    Eine arglistige Täuschung liegt dann vor, wenn der zu Ernennende erkennt und in Kauf nimmt, dass die Ernennungsbehörde aufgrund seines Verhaltens für sie wesentliche Umstände als gegeben ansieht, die in Wahrheit nicht vorliegen, oder - umgekehrt - der Ernennung hinderliche Umstände als nicht gegeben ansieht, obwohl solche in Wahrheit vorliegen (BVerwG, U.v. 18.9.1985 - 2 C 30.84 - juris).
  • BVerfG, 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus VG Würzburg, 29.08.2017 - W 1 K 16.1111
    Insbesondere wäre es unzulässig schwierige Sach- oder Rechtsfragen, die in vertretbarer Weise auch anders beantwortet werden können als von der Beklagtenseite angenommen, bereits in Vorwegnahme des Hauptsacheverfahrens abschließend im Prozesskostenhilfeverfahren zu erörtern und damit den Zugang zu den Gerichten zu versagen (vgl. BVerfG, B.v. 5.2.2003 - 1 BvR 1526/02 - juris).
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   VG Würzburg, 07.03.2017 - W 1 K 16.1111   

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https://dejure.org/2017,11901
VG Würzburg, 07.03.2017 - W 1 K 16.1111 (https://dejure.org/2017,11901)
VG Würzburg, Entscheidung vom 07.03.2017 - W 1 K 16.1111 (https://dejure.org/2017,11901)
VG Würzburg, Entscheidung vom 07. März 2017 - W 1 K 16.1111 (https://dejure.org/2017,11901)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 166 Abs. 1; ZPO § 114 Abs. 1 S. 1; SG § 46, § 55
    Erfolgloser Antrag auf Prozesskostenhilfe - Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen arglistiger Täuschung bei seiner Bewerbung

  • rewis.io

    Erfolgloser Antrag auf Prozesskostenhilfe - Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen arglistiger Täuschung bei seiner Bewerbung

  • ra.de

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2016 - 1 B 63/16

    Arglistige Täuschung der Ernennungsbehörde durch einen Bewerber für die

    Auszug aus VG Würzburg, 07.03.2017 - W 1 K 16.1111
    Insbesondere ist das Verschweigen von Tatsachen eine arglistige Täuschung, wenn die Ernennungsbehörde nach Tatsachen gefragt hat oder der Ernannte auch ohne Befragung weiß oder in Kauf nimmt, dass die verschwiegenen Tatsachen für die Entscheidung der Ernennungsbehörde erheblich sind oder sein können (OVG NRW, B.v. 19.5.2016 - 1 B 63/16 - juris; Walz/Eichen/Sohm, SG, 3. Aufl. 2016, § 46 Rn.34).

    Vermag er dies nicht nachvollziehbar darzutun, kann dies zu seinem Nachteil verwendet werden (OVG NRW, B.v. 19.5.2016 - 1 B 63/16 - juris; Walz/Eichen/Sohm, SG, 3. Aufl. 2016, § 46 Rn.35).

  • BVerfG, 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus VG Würzburg, 07.03.2017 - W 1 K 16.1111
    Insbesondere wäre es unzulässig schwierige Sach- oder Rechtsfragen, die in vertretbarer Weise auch anders beantwortet werden können als von der Beklagtenseite angenommen, bereits in Vorwegnahme des Hauptsacheverfahrens abschließend im Prozesskostenhilfeverfahren zu erörtern und damit den Zugang zu den Gerichten zu versagen (vgl. BVerfG, B.v. 5.2.2003 - 1 BvR 1526/02 - juris).
  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84

    Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung

    Auszug aus VG Würzburg, 07.03.2017 - W 1 K 16.1111
    Eine arglistige Täuschung liegt dann vor, wenn der zu Ernennende erkennt und in Kauf nimmt, dass die Ernennungsbehörde aufgrund seines Verhaltens für sie wesentliche Umstände als gegeben ansieht, die in Wahrheit nicht vorliegen, oder - umgekehrt - der Ernennung hinderliche Umstände als nicht gegeben ansieht, obwohl solche in Wahrheit vorliegen (BVerwG, U.v. 18.9.1985 - 2 C 30.84 - juris).
  • VGH Bayern, 25.11.2013 - 12 C 13.2126

    Ausbildungsförderung für ein Auslandssemester; Antrag auf Prozesskostenhilfe;

    Auszug aus VG Würzburg, 07.03.2017 - W 1 K 16.1111
    Für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe genügt deshalb bereits eine gewisse, nicht notwendig überwiegende Wahrscheinlichkeit des Erfolges (vgl. BayVGH, B.v. 25.11.2013 - 12 C 13.2126 - juris).
  • VGH Bayern, 10.04.2017 - 6 C 17.667

    Erfolgloser Antrag auf Prozesskostenhilfe wegen Entlassung aus dem

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 7. März 2017 - W 1 K 16.1111 - wird zurückgewiesen.
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