Rechtsprechung
   VG Würzburg, 08.03.1995 - W 10 K 94.1068   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,7420
VG Würzburg, 08.03.1995 - W 10 K 94.1068 (https://dejure.org/1995,7420)
VG Würzburg, Entscheidung vom 08.03.1995 - W 10 K 94.1068 (https://dejure.org/1995,7420)
VG Würzburg, Entscheidung vom 08. März 1995 - W 10 K 94.1068 (https://dejure.org/1995,7420)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,7420) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitgliedschaft bei der Industrie-und Handelskammer eines Apothekers; Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz bei doppelter Zwangsmitgliedschaft und Beitragspflicht der IHK; Anforderungen an eine verfassungsrechtlich relevante Ungleichbehandlung von Apothekern und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1997 - 25 A 2531/94

    Steuerberatungs-GmbH; Kammerzugehöriger; Steuerberatung; Pflichtmitgliedschaft;

    vgl. zur entsprechenden Konstellation bei Apothekern: VG Würzburg, Urteil vom 8. März 1995 - W 10 K 94.1068 -, GewArch 1996, 293.

    Demgegenüber handelt es sich bei Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern jeweils um Kammern der gewerblichen Wirtschaft, wie ein Vergleich der maßgeblichen Regelungen in § 91 HwO und § 1 IHKG zeigt, vgl. VG Würzburg, Urteil vom 8. März 1995 - W 10 K 94.1068 -, aaO .

  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2001 - 14 S 402/01

    Doppelte Pflichtmitgliedschaft eines Apothekers in IHK und Apothekerkammer -

    Die Erforderlichkeit der Mitgliedschaft in der IHK kann der Kläger - ungeachtet eines etwa aus Art. 31 GG abzuleitenden Vorrangs der bundesrechtlich geregelten Mitgliedschaft in der IHK (siehe hierzu VG Würzburg, Urteil vom 8.3.1995 - W 10 K 94.1068 -, GewArch 1995, 293) - nicht mit dem Argument in Frage stellen, dass der der IHK zugewiesene Aufgabenbereich zugleich von der Apothekerkammer abgedeckt werde.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.2010 - 6 S 1756/09

    IHK-Mitglied; Beitragsfreistellung

    Die Klägerin durfte für das Jahr 2005 gem. § 15 Abs. 3 BeitrO 2004 mit dem streitgegenständlichen Bescheid vom 01.03.2005 zu der am 01.01.2005 entstandenen Beitragspflicht (§ 3 Abs. 1 BeitrO 2004 und Ziff. VI HhS 2005) auch vorläufig zum Grundbeitrag veranlagt werden (vgl. zu der zwischen den Beteiligten nicht streitigen und in der Rechtsprechung zumindest konkludent verneinten - etwa Senat, Urt. vom 30.09.2003 - 14 S 2250/02 - Frage der Erforderlichkeit einer (fehlenden) ausdrücklichen Regelung der vorläufigen Veranlagung bei bereits entstandener Beitragspflicht (nicht: der Vorauszahlung auf eine zukünftige Beitragsschuld) im IHK-Gesetz VG Würzburg, Urt. vom 08.03.1995 - W 10 K 94.1068 -, GewArch 1995, 293 m.w.N.).
  • VG Freiburg, 07.10.2004 - 7 K 1559/04

    IHK; Steuerberaterkammer; Doppelmitgliedschaft; Kammerbeitrag; Bemessung;

    Schon aus Gründen der Praktikabilität und Verfahrensvereinfachung ist eine pauschalierende Betrachtung ausreichend (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.06.1998, a.a.O.; VG Würzburg, Urt. v. 08.03.1995, GewArch 1995, 293).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht