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   VG Würzburg, 17.10.2001 - W 3 E 01.961   

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https://dejure.org/2001,33643
VG Würzburg, 17.10.2001 - W 3 E 01.961 (https://dejure.org/2001,33643)
VG Würzburg, Entscheidung vom 17.10.2001 - W 3 E 01.961 (https://dejure.org/2001,33643)
VG Würzburg, Entscheidung vom 17. Oktober 2001 - W 3 E 01.961 (https://dejure.org/2001,33643)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Behinderten mit Autismus auf Übernahme der Kosten für einen Schulbegleiter; Schulbegleiter als eine Maßnahme der Eingliederungshilfe; Umfang der Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung ; Beschäftigung und Bezahlung von pädagogischem Personal als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Würzburg, 30.05.2001 - W 3 E 01.456
    Auszug aus VG Würzburg, 17.10.2001 - W 3 E 01.961
    Gegen diesen Bescheid legte der Vertreter der Antragstellerin mit Schriftsatz vom 17. September 2001 Widerspruch ein und bat die Antragsgegnerin unter Hinweis auf die Entscheidung der Kammer vom 30. Mai 2001 im Verfahren Az. W 3 E 01.456 und unter Hinweis auf die Vorleistungspflicht der Antragsgegnerin, die Eintrittspflicht anzuerkennen und bis spätestens zum Freitag, dem 21. September 2001, 9:00 Uhr zu antworten.

    Auch wenn Förderschulen, wie die Antragsgegnerin vorträgt, gemäß Art. 20 BayEUG nach sonderpädagogischen Grundsätzen arbeiten und wenn der Bayer. Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 14. Mai 2001, Az. 12 B 98.2022 ausführt, dass das pädagogische Konzept einer Förderschule ein offener und integrativer Unterricht mit der Möglichkeit einer individuellen Betreuung einzelner Schüler und Schülerinnen sei, sieht das Gericht ebenso wie im vorhergehenden Beschluss in der Sache W 3 E 01.456 den Schulbegleiter als ein Kommunikationsmittel an, als eine quasi "Vorfeldmaßnahme", der die Teilnahme der Antragstellerin am Unterrichtsgeschehen erst ermöglicht und es der Förderschule erlaubt, ihren Erziehungs- und Unterrichtsauftrag nach dem BayEUG zu erfüllen.

    Das Gericht weicht damit auch nicht von seiner Rechtsprechung im Verfahren W 3 E 01.456 ab.

  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.1997 - 6 S 9/97

    Sozialhilfe - zum Anspruch auf Kostenübernahme für eine sonderpädagogische

    Auszug aus VG Würzburg, 17.10.2001 - W 3 E 01.961
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg formuliert in seinem Urteil vom 3. Juli 1997, FEVS 48, 228, 232 als Aufgaben, die zum Kernbereich der pädagogischen Arbeit des Lehrers gehören, das Anhalten zur Aufgabenerledigung, die Korrektur und Kontrolle der Aufgaben.
  • OVG Hamburg, 10.06.1996 - Bs IV 94/96

    Sozialhilferecht: Kosten für die Heranziehung einer besonderen Pflegekraft und

    Auszug aus VG Würzburg, 17.10.2001 - W 3 E 01.961
    Der Antrag war im Übrigen abzulehnen, da die Antragsgegnerin erst ab Beginn des Monats, in dem die gerichtliche Entscheidung ergeht, vorläufig zur Kostenübernahme verpflichtet werden kann (OVG Hamburg, FEVS 47, 177, 181 ff.).
  • VG Leipzig, 21.11.2000 - 2 K 1589/00

    Begleitperson zum Schulbesuch als Leistung der Eingliederungshilfe

    Auszug aus VG Würzburg, 17.10.2001 - W 3 E 01.961
    Das Gericht sieht sich im Übrigen durch das oben erwähnte kultusministerielle Schreiben und die Entscheidung des VG Leipzig vom 21. November 2000 Az.: 2 K 1589/00 (Rechtsdienst der Lebenshilfe 2001, S. 116 f) in seiner Ansicht bestätigt.
  • BVerwG, 23.09.1999 - 5 C 26.98

    Hilfe für junge Volljährige; Junge Volljährige, Hilfe für -; Vor- und Nachrang

    Auszug aus VG Würzburg, 17.10.2001 - W 3 E 01.961
    Sollte die begehrte Eingliederungshilfe auch als Maßnahme der Jugendhilfe nach § 35 a Abs. 1, 2 Nr. 1 SGB VIII i.V.m. § 40 Abs. 1 Nr. 3 BSHG zu beurteilen sein, da auf Grund des Gutachtens des Dr. G... vom 28. Juni 1999 auch eine seelische Behinderung der Antragstellerin im Raum steht, ist nach § 10 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII die Maßnahme der Eingliederungshilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz vorrangig, da die Klägerin jedenfalls auch "seelisch oder geistig behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht" ist (vgl. hierzu BVerwGE 109, 325).
  • VGH Bayern, 14.05.2001 - 12 B 98.2022

    Anspruch auf Kostenübernahme wegen Besuchs einer Regelschule

    Auszug aus VG Würzburg, 17.10.2001 - W 3 E 01.961
    Auch wenn Förderschulen, wie die Antragsgegnerin vorträgt, gemäß Art. 20 BayEUG nach sonderpädagogischen Grundsätzen arbeiten und wenn der Bayer. Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 14. Mai 2001, Az. 12 B 98.2022 ausführt, dass das pädagogische Konzept einer Förderschule ein offener und integrativer Unterricht mit der Möglichkeit einer individuellen Betreuung einzelner Schüler und Schülerinnen sei, sieht das Gericht ebenso wie im vorhergehenden Beschluss in der Sache W 3 E 01.456 den Schulbegleiter als ein Kommunikationsmittel an, als eine quasi "Vorfeldmaßnahme", der die Teilnahme der Antragstellerin am Unterrichtsgeschehen erst ermöglicht und es der Förderschule erlaubt, ihren Erziehungs- und Unterrichtsauftrag nach dem BayEUG zu erfüllen.
  • VG Würzburg, 28.02.2013 - W 3 K 12.951

    Die Gewährung einer Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII in Form der Übernahme

    Diesbezüglich werde auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 17. Oktober 2001 (W 3 E 01.961) Bezug genommen.
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