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   VG Würzburg, 31.05.2011 - W 4 K 09.1117   

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https://dejure.org/2011,66393
VG Würzburg, 31.05.2011 - W 4 K 09.1117 (https://dejure.org/2011,66393)
VG Würzburg, Entscheidung vom 31.05.2011 - W 4 K 09.1117 (https://dejure.org/2011,66393)
VG Würzburg, Entscheidung vom 31. Mai 2011 - W 4 K 09.1117 (https://dejure.org/2011,66393)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Steinbruch; Genehmigungsfreiheit aufgrund Bestandsschutz (verneint); angrenzendes Wohngebiet; Mittelwertbildung; (keine) unzumutbare Lärmbeeinträchtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

    Auszug aus VG Würzburg, 31.05.2011 - W 4 K 09.1117
    In Bereichen, in denen Baugebiete von unterschiedlicher Qualität und unterschiedlicher Schutzwürdigkeit zusammentreffen, ist die Grundstücksnutzung mit einer gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme belastet, die unter anderem dazu führt, dass der Belästigte Nachteile hinnehmen muss, die er außerhalb eines derartigen Grenzbereiches nicht hinzunehmen brauchte (BVerwG v. 12.12.1975, BVerwGE 50, 49 = BauR 1976, 100 = BayVBl. 1976, 248).
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 63.80

    Auswirkungen der fehlenden Kenntlichmachung planbetroffener Grundstücke;

    Auszug aus VG Würzburg, 31.05.2011 - W 4 K 09.1117
    Auch die Bewohner eines Grundstücks in einer derartigen Randlage müssen Lärmimmissionen von einem im Außenbereich privilegierten Vorhaben in gewissen Grenzen eher hinnehmen als derjenige der im Inneren eines solchen Wohngebietes ansässig ist; sie können lediglich darauf vertrauen, dass die Außenbereichsnutzung mit der Wohnnutzung verträglich sein wird (vgl. z.B. BVerwG v. 22.03.1985, BVerwGE 71, 150; OVG Lüneburg v. 20.07.2007, NVwZ 2007, 1210).
  • OVG Niedersachsen, 20.07.2007 - 12 ME 210/07

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

    Auszug aus VG Würzburg, 31.05.2011 - W 4 K 09.1117
    Auch die Bewohner eines Grundstücks in einer derartigen Randlage müssen Lärmimmissionen von einem im Außenbereich privilegierten Vorhaben in gewissen Grenzen eher hinnehmen als derjenige der im Inneren eines solchen Wohngebietes ansässig ist; sie können lediglich darauf vertrauen, dass die Außenbereichsnutzung mit der Wohnnutzung verträglich sein wird (vgl. z.B. BVerwG v. 22.03.1985, BVerwGE 71, 150; OVG Lüneburg v. 20.07.2007, NVwZ 2007, 1210).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2000 - 10 S 2317/99

    Zumutbare Lärmimmissionen bei nächtlichen Ernteeinsätzen

    Auszug aus VG Würzburg, 31.05.2011 - W 4 K 09.1117
    Sie sind daher in ihrer Schutzwürdigkeit gemindert gegenüber Nutzungen, die wie etwa die landwirtschaftliche Nutzung außenbereichstypisch sind (vgl. VGH BW v. 08.11.2000, UPR 2001, 193) sowie gegenüber Lärmimmissionen von Vorhaben, die dort privilegiert zulässig sind (VGH BW v. 23.04.2002, 10 S 1502/01 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2002 - 10 S 1502/01

    Lärmbelästigung durch Motorsportanlage

    Auszug aus VG Würzburg, 31.05.2011 - W 4 K 09.1117
    Sie sind daher in ihrer Schutzwürdigkeit gemindert gegenüber Nutzungen, die wie etwa die landwirtschaftliche Nutzung außenbereichstypisch sind (vgl. VGH BW v. 08.11.2000, UPR 2001, 193) sowie gegenüber Lärmimmissionen von Vorhaben, die dort privilegiert zulässig sind (VGH BW v. 23.04.2002, 10 S 1502/01 ).
  • VGH Bayern, 13.02.1997 - 22 CS 96.919
    Auszug aus VG Würzburg, 31.05.2011 - W 4 K 09.1117
    Behauptet der Anlagenbetreiber insoweit das Vorliegen einer genehmigungsfreien Altanlage, so trägt er die Darlegungslast und die materielle Beweislast; die Nichterweislichkeit geht zu seinen Lasten (BayVGH v. 13.02.1997, 22 CS 96.919 ).
  • VGH Bayern, 25.10.2010 - 2 CS 10.2137

    Nur nach Baurecht genehmigungsbedürftige Biogasanlage im Außenbereich;

    Auszug aus VG Würzburg, 31.05.2011 - W 4 K 09.1117
    Die unterschiedlichen Interessen sind dergestalt auszugleichen, dass für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Lärmimmissionen ein Mittelwert zwischen den Immissionsrichtwerten von allgemeinem Wohngebiet und Mischgebiet zu bilden ist (vgl. z.B. BayVGH v. 25.10.2010, BauR 2011, 256 = BayVBl. 2011, 374).
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