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VG Würzburg, 12.10.2001 - W 4 S 01.932 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Würzburg, 26.05.2008 - W 5 K 07.1551
Beseitigungsanordnung; (kein) baurechtlicher Bestandsschutz durch jahrelange …
Der Grund dafür ist, dass das öffentliche Baurecht objektbezogen ist und es daher auf ein Verschulden des Bauherrn nicht ankommt (…Simon/Busse sowie Baumgartner/Jäde a.a.O. jeweils m.w.N.; vgl. auch VG Würzburg, B.v. 12.10.2001, W 4 S 01.932).Da - wie oben dargelegt - das öffentliche Baurecht objektbezogen ist und es auf ein Verschulden des Bauherrn nicht ankommt, kann der Kläger auch nicht mit Erfolg geltend machen, er habe mit dem Wochenendhaus, das abgebrannt sei, schon sein Eigenheim verloren und die Brandversicherung decke nur einen Teil des Schadens (z.B. betraf der vom VG Würzburg entschiedene Fall W 4 S 01.932 immerhin Aufwendungen in Höhe von ca. 500.000,00 DM, die von einer Beseitigungsanordnung betroffen waren).
- VG München, 08.05.2008 - M 11 K 07.3096
Beseitigungsanordnung Mobilfunkantenne
Auch folgt das Gericht der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Würzburg in seiner Entscheidung vom 12. Oktober 2001, Az: W 4 S 01.932, wonach die Beseitigungsanordnung eines Vorhabens für "voreilig" gehalten wird, dem nur eine Veränderungssperre entgegenzuhalten ist, weil die Herstellung rechtmäßiger Zustände nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden kann.