Rechtsprechung
VG Würzburg, 24.10.2014 - W 4 S 14.991 |
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 24.10.2014 - W 4 S 14.991
- VGH Bayern, 19.02.2015 - 22 CS 14.2495
Wird zitiert von ...
- VG Würzburg, 24.11.2015 - W 4 K 14.906
Entscheidung über die Zulässigkeit einer Windkraftanlage
Mit Beschluss vom 24. Oktober 2014 ordnete die Kammer die aufschiebende Wirkung der Klage vom 5. September 2014 gegen den Zurückstellungsbescheid vom 5. August 2014 an (Az. W 4 S 14.991).Dabei mag dahinstehen, ob die Anhörung bereits dadurch mit gemäß Art. 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BayVwVfG heilender Wirkung nachgeholt worden ist, dass der Beklagte im vorliegenden Verfahren sowie im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (W 4 S 14.991) mit seinen Schriftsätzen vom 1. und 15. Oktober 2014 auf die Einwände der Klägerin eingegangen ist.
Wie im Beschluss der Kammer vom 24. Oktober 2014 (W 4 S 14.991) bereits ausgeführt, kann die Aufhebung des Zurückstellungsbescheids gemäß Art. 46 BayVwVfG nicht allein wegen des Anhörungsmangels beansprucht werden, weil aufgrund der Ausführungen des Beklagten im Schriftsatz vom 15. Oktober 2014 offensichtlich ist, dass dieser Mangel die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat.
Zur Begründung der Rechtmäßigkeit der Zurückstellungsentscheidung kann auf die Ausführungen der Kammer im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (B. v. 24.10.2014 - W 4 S 14.991) verwiesen werden.
Die Kammer hat hierzu im Beschluss vom 24. Oktober 2014 (W 4 S 14.991; vgl. dort unter II.2.b) cc)) folgende Ausführungen gemacht, auf die vollumfänglich Bezug genommen wird:.