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VG Würzburg, 31.01.2008 - W 5 K 07.1010 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Jagdhütte; Entprivilegierung; Beseitigungsanordnung; Duldung; Bestandsschutz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 10.12.1982 - 4 C 52.78
Privilegierung - Jagdhütte - Jagdbezirk
Auszug aus VG Würzburg, 31.01.2008 - W 5 K 07.1010
Jagdhütten dürfen grundsätzlich nicht außerhalb des Jagdreviers errichtet und damit genutzt werden (vgl. Roeser in Berliner Kommentar zum BauGB, Rd.Nr. 45 zu § 35; Söfker in Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB, Rd.Nr. 57 zu § 35; BVerwG, U.v. 10.12.1982 Nr. 4 C 52.78, BauR 83, 137 = NVwZ 83, 472, bestätigt durch BVerwG, B.v. 21.06.1994 Nr. 4 B 108/94, NVwZ-RR 95, 312 = BauR 94, 737), haben vielmehr im jeweils zu bejagenden Bezirk zu stehen (…vgl. Jäde/Dirnberger/Weiss, BauGB-BauNVO, 5. Auflage, Rd.Nr. 75 zu § 35 BauGB).Eine Auslegung des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB, die solche Konsequenzen hätte, wäre mit dem Sinn und Zweck der Privilegierung von Jagdhütten nicht zu vereinbaren und kommt daher nicht in Betracht (BVerwG, U.v. 10.12.1982, a.a.O.).
- BVerwG, 21.06.1994 - 4 B 108.94
Baurecht: Veslust des bestandsschutzes bei Nutzungsänderung einer Jagdhütte in …
Auszug aus VG Würzburg, 31.01.2008 - W 5 K 07.1010
Jagdhütten dürfen grundsätzlich nicht außerhalb des Jagdreviers errichtet und damit genutzt werden (vgl. Roeser in Berliner Kommentar zum BauGB, Rd.Nr. 45 zu § 35; Söfker in Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB, Rd.Nr. 57 zu § 35; BVerwG, U.v. 10.12.1982 Nr. 4 C 52.78, BauR 83, 137 = NVwZ 83, 472, bestätigt durch BVerwG, B.v. 21.06.1994 Nr. 4 B 108/94, NVwZ-RR 95, 312 = BauR 94, 737), haben vielmehr im jeweils zu bejagenden Bezirk zu stehen (…vgl. Jäde/Dirnberger/Weiss, BauGB-BauNVO, 5. Auflage, Rd.Nr. 75 zu § 35 BauGB). - VG Würzburg, 31.01.2008 - W 5 K 07.1197
Auszug aus VG Würzburg, 31.01.2008 - W 5 K 07.1010
Die Verfahrensakten W 5 K 07.1197 wurden beigezogen.
- VG Würzburg, 31.01.2008 - W 5 K 07.1197
Beseitigungsanordnung; Wochenendhaus; Bestandsschutz; Ersatzbau; Duldung
Er verwies auf ein gleichfalls anhängiges Parallelverfahren (W 5 K 07.1010) und brachte weiter vor: Der Kläger berufe sich - wie auch in dem Parallelverfahren - zu Unrecht auf eine Aussage des Kreisbaumeisters aus dem Jahr 1962; diese sei im Zusammenhang mit der Errichtung einer Jagdhütte erfolgt und könne daher schon deshalb nicht herangezogen werden.Das Gericht hat die Verwaltungsverfahrensakten und die Akten zum Parallelverfahren W 5 K 07.1010 beigezogen; auf die Akten sowie auf die Niederschrift über die für beide Klagen gemeinsame mündliche Verhandlung vom 31. Januar 2008 wird Bezug genommen.