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   VG Würzburg, 23.11.2012 - W 6 K 12.87   

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https://dejure.org/2012,41188
VG Würzburg, 23.11.2012 - W 6 K 12.87 (https://dejure.org/2012,41188)
VG Würzburg, Entscheidung vom 23.11.2012 - W 6 K 12.87 (https://dejure.org/2012,41188)
VG Würzburg, Entscheidung vom 23. November 2012 - W 6 K 12.87 (https://dejure.org/2012,41188)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsverstoß; Haltereigenschaft bei saisonbedingter Abmeldung des Fahrzeugs (Krad); mangelnde Mitwirkung des Betroffenen; Dauer der Fahrtenbuchauflage (12 Monate)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1999 - 8 A 699/97

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG Würzburg, 23.11.2012 - W 6 K 12.87
    Nach der Rechtsprechung rechtfertigt bereits die erstmalige Begehung einer Verkehrsordnungswidrigkeit, die mit einem Punkt zu bewerten ist, die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage (OVG Münster, U.v. 29.04.1999, NJW 99, 3279).
  • VGH Bayern, 28.01.2010 - 11 CS 09.1443

    Gelegentlicher Konsum von Cannabis; Verstoß gegen das Trennungsgebot;

    Auszug aus VG Würzburg, 23.11.2012 - W 6 K 12.87
    Ein Verwertungsverbot ergibt sich deshalb nicht (vgl. BVerfG, B.v. 11.06.2010, NJW 2010; 2864, BayVGH, B.v. 28.01.2010, Az.: 11 CS 09.1443; zur Verwertbarkeit einer Blutprobe ohne richterliche Anordnung im Fahrerlaubnisrecht).
  • VGH Bayern, 18.05.2010 - 11 CS 10.357

    Fahrtenbuchauflage für die Dauer eines Jahres; - Verhältnismäßigkeit; Begründung

    Auszug aus VG Würzburg, 23.11.2012 - W 6 K 12.87
    Ermessenserwägungen zur Dauer der Führung des Fahrtenbuches können auch nachgeholt werden (§ 114 Satz 2 VwGO), sofern beim Erlass der Führungsanordnung dem Grunde nach Ermessen ausgeübt worden ist (BayVGH, B.v. 18.05.2010, Az.: 11 CS 10.357).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG Würzburg, 23.11.2012 - W 6 K 12.87
    Dazu ist eine gewisse Dauer der Fahrtenbuchauflage erforderlich; sechs Monate liegen nach der Rechtsprechung im unteren Bereich einer effektiven Kontrolle und stellen keine übermäßige Belastung dar (BVerwG, NJW 95, 2866).
  • VGH Bayern, 30.10.2012 - 11 ZB 12.1608

    Führung eines Fahrtenbuches; Bestreiten der Haltereigenschaft; Halterbegriff

    Auszug aus VG Würzburg, 23.11.2012 - W 6 K 12.87
    Die Verfügungsgewalt übt derjenige aus, der Ziel und Zeit seiner Fahrt selbst bestimmen kann (BayVGH, B.v. 30.10.2012, Az.: 11 ZB 12.1608).
  • BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 13.14

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Fahrtenbuchanordnung; Anordnung, dass ein

    Andererseits wird der Fahrzeughalter durch die Verpflichtung, ein Fahrtenbuch zu führen, in der Zeit, in der sein Fahrzeug unbenutzt bleibt, ohnehin nicht belastet (so etwa VG Würzburg, Urteil vom 23. November 2012 - W 6 K 12.87 - juris Rn. 35).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 12 LB 76/14

    Verhängung einer Fahrtenbuchauflage erst geraume Zeit nach dem Verkehrsverstoß

    Es ist rechtlich auch vertretbar, dass der Beklagte in seiner Verwaltungspraxis üblicherweise für Motorräder eine drei bis sechs Monate längere Dauer der Fahrtenbuchauflage als bei Pkw vorsieht (im Ergebnis ebenso: VG Würzburg, Urt. v. 23.1.2012 - W 6 K 12.87 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2017 - 4 LA 12/17

    Fahrtenbuch: Anforderungen an Art und Umfang der Ermittlungen

    Der Vortrag des Klägers, die angefochtene Entscheidung weiche von einem Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 23.11.2012 (W 6 K 12.87) ab, da dort als erforderliche und zumutbare Ermittlungsmaßnahme ein Frontfoto genannt worden sei, trifft nicht zu.
  • VG Würzburg, 19.08.2015 - W 6 K 15.497

    Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuches

    So hat die Kammer - unter Bezugnahme auf die st. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. bspw. B.v. 22.6.1995 - 11 B 7/95 - juris m. w. N.) und des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 28.3.2011 - 11 CS 11.360; B.v. 10.4.2006 - 11 CS 05.1980; beide juris) - schon mehrfach entschieden, dass das Zeugnisverweigerungsrecht bzw. Aussageverweigerungsrecht des Fahrzeughalters im Ordnungswidrigkeitenverfahren einer Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs nach § 31a StVZO nicht entgegensteht (vgl. U.v. 27.4.2012 - W 6 K 12.159 und U.v. 23.11.2012 - W 6 K 12.87 - beide juris).
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