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   VG Würzburg, 19.08.2015 - W 6 K 15.497   

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VG Würzburg, 19.08.2015 - W 6 K 15.497 (https://dejure.org/2015,45674)
VG Würzburg, Entscheidung vom 19.08.2015 - W 6 K 15.497 (https://dejure.org/2015,45674)
VG Würzburg, Entscheidung vom 19. August 2015 - W 6 K 15.497 (https://dejure.org/2015,45674)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • VG Würzburg, 29.06.2015 - W 6 S 15.447

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs

    Auszug aus VG Würzburg, 19.08.2015 - W 6 K 15.497
    Nachdem der Kläger bereits am 19. Mai 2015 durch seine Bevollmächtigte einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom 30. April 2015 hatte stellen lassen (W 6 S 15.447), ließ er am 3. Juni 2015 gegen den am 4. Mai 2015 zugestellten Bescheid Klage erheben mit dem Antrag,.

    Das Verwaltungsgericht Würzburg hat mit Beschluss vom 29. Juni 2015 den Antrag des Klägers auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung (W 6 S 15.447) abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die Verfahrensakte W 6 S 15.447 und die beigezogene Behördenakte verwiesen.

    Hierzu hat die Kammer im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (B.v. 29.6.2015 - W 6 S 15.447) ausgeführt:.

    Insoweit bezieht sich das Gericht auf die folgenden Ausführungen im Beschluss vom 29. Juni 2015 im Verfahren W 6 S 15.447:.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1997 - 10 S 2113/97

    Sofortige Vollziehung einer Fahrtenbuchauflage - fehlende Mitwirkung bei der

    Auszug aus VG Würzburg, 19.08.2015 - W 6 K 15.497
    Ein solches "Recht" widerspräche dem Zweck des § 31a StVZO, nämlich der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs zu dienen, die auch der Kläger für sich gegenüber anderen in Anspruch nimmt (vgl. BVerwG, B.v. 22.06.1995 - 11 B 7/95 - juris; BayVGH, B.v. 10.04.2006 - 11 CS 05.1980; VGH BW, B.v. 17.11.1997 - 10 S 2113/97 - DÖV 1998, 298).

    So erübrigen sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in aller Regel - und so auch hier - weitere Ermittlungen, wenn der Fahrzeughalter im Hinblick auf sein Aussageverweigerungsrecht als Beschuldigter oder auf sein Zeugnisverweigerungsrecht als Zeuge zu erkennen gibt, dass er eine Erklärung darüber ablehnt, wer das Fahrzeug zum maßgeblichen Zeitpunkt geführt hat (vgl. BVerwG, U. v. 17.12.1982 - BayVBl 1983, 310; VGH BW, B.v. 17.11.1997 - 10 S 2113/97 - DÖV 1998, 298 und U.v. 18.6.1991 - 10 S 938/91 - NJW 1992, 132).

  • BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 7.95

    Das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts bewahrt nicht vor einer

    Auszug aus VG Würzburg, 19.08.2015 - W 6 K 15.497
    So hat die Kammer - unter Bezugnahme auf die st. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. bspw. B.v. 22.6.1995 - 11 B 7/95 - juris m. w. N.) und des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 28.3.2011 - 11 CS 11.360; B.v. 10.4.2006 - 11 CS 05.1980; beide juris) - schon mehrfach entschieden, dass das Zeugnisverweigerungsrecht bzw. Aussageverweigerungsrecht des Fahrzeughalters im Ordnungswidrigkeitenverfahren einer Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs nach § 31a StVZO nicht entgegensteht (vgl. U.v. 27.4.2012 - W 6 K 12.159 und U.v. 23.11.2012 - W 6 K 12.87 - beide juris).

    Ein solches "Recht" widerspräche dem Zweck des § 31a StVZO, nämlich der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs zu dienen, die auch der Kläger für sich gegenüber anderen in Anspruch nimmt (vgl. BVerwG, B.v. 22.06.1995 - 11 B 7/95 - juris; BayVGH, B.v. 10.04.2006 - 11 CS 05.1980; VGH BW, B.v. 17.11.1997 - 10 S 2113/97 - DÖV 1998, 298).

  • VGH Bayern, 10.04.2006 - 11 CS 05.1980

    Fahrtenbuchauflage nach einmaligem erheblichen Verkehrsverstoss

    Auszug aus VG Würzburg, 19.08.2015 - W 6 K 15.497
    So hat die Kammer - unter Bezugnahme auf die st. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. bspw. B.v. 22.6.1995 - 11 B 7/95 - juris m. w. N.) und des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 28.3.2011 - 11 CS 11.360; B.v. 10.4.2006 - 11 CS 05.1980; beide juris) - schon mehrfach entschieden, dass das Zeugnisverweigerungsrecht bzw. Aussageverweigerungsrecht des Fahrzeughalters im Ordnungswidrigkeitenverfahren einer Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs nach § 31a StVZO nicht entgegensteht (vgl. U.v. 27.4.2012 - W 6 K 12.159 und U.v. 23.11.2012 - W 6 K 12.87 - beide juris).

    Ein solches "Recht" widerspräche dem Zweck des § 31a StVZO, nämlich der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs zu dienen, die auch der Kläger für sich gegenüber anderen in Anspruch nimmt (vgl. BVerwG, B.v. 22.06.1995 - 11 B 7/95 - juris; BayVGH, B.v. 10.04.2006 - 11 CS 05.1980; VGH BW, B.v. 17.11.1997 - 10 S 2113/97 - DÖV 1998, 298).

  • VGH Bayern, 12.03.2014 - 11 CS 14.176

    Fahrtenbuchauflage; Ermittlung des Fahrzeugführers

    Auszug aus VG Würzburg, 19.08.2015 - W 6 K 15.497
    Nach der Rechtsprechung rechtfertigt bereits die erstmalige Begehung eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die mit einem Punkt zu bewerten ist, die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage, weil ein hinreichend gewichtiger Verkehrsverstoß vorliegt, ohne dass es auf besondere Umstände des Einzelfalls, namentlich die Gefährlichkeit des Verkehrsverstoßes, ankommt (BayVGH, B.v. 12.3.2014 - 11 CS 14.176 - juris; OVG Münster, U.v. 29.4.1999 - 8 A 699/97 - NJW 1999, 3279; OVG Schleswig, B.v 26.3.2012 - 2 LA 21/12 - juris).

    Die Wesentlichkeit des Verstoßes hängt hiernach nicht davon ab, ob er zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer geführt hat (vgl. BVerwG, U.v. 17.5.1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227 und B.v. 9.9.1999 - 3 B 94/99 - juris; BayVGH, B.v. 12.3.2014 - 11 CS 14.176 - juris).

  • BVerwG, 25.06.1987 - 7 B 139.87

    Fahrtenbuchauflage - Verspätete Anhörung

    Auszug aus VG Würzburg, 19.08.2015 - W 6 K 15.497
    "Für die Erfüllung des Begriffs der Unmöglichkeit im Rahmen des Tatbestandes des § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO ist es nach st. Rspr. ausreichend, dass die Behörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (vgl. BVerwG, B.v. 25.6.1987 - 7 B 139.87 - juris).

    Lehnt dieser die sachdienliche Mitwirkung an der Aufklärung des Verstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, B.v. 25.6.1987 - 7 B 139.87 - juris).

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG Würzburg, 19.08.2015 - W 6 K 15.497
    Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage setzt unter dem Gesichtspunkt des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Verkehrsverstoß von einigem Gewicht voraus (BVerwG, U.v. 17.5.1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227).

    Die Wesentlichkeit des Verstoßes hängt hiernach nicht davon ab, ob er zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer geführt hat (vgl. BVerwG, U.v. 17.5.1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227 und B.v. 9.9.1999 - 3 B 94/99 - juris; BayVGH, B.v. 12.3.2014 - 11 CS 14.176 - juris).

  • VG Würzburg, 27.04.2012 - W 6 K 12.159

    Führung eines Fahrtenbuches; Klagefrist; Zustellung nicht an den

    Auszug aus VG Würzburg, 19.08.2015 - W 6 K 15.497
    So hat die Kammer - unter Bezugnahme auf die st. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. bspw. B.v. 22.6.1995 - 11 B 7/95 - juris m. w. N.) und des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 28.3.2011 - 11 CS 11.360; B.v. 10.4.2006 - 11 CS 05.1980; beide juris) - schon mehrfach entschieden, dass das Zeugnisverweigerungsrecht bzw. Aussageverweigerungsrecht des Fahrzeughalters im Ordnungswidrigkeitenverfahren einer Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs nach § 31a StVZO nicht entgegensteht (vgl. U.v. 27.4.2012 - W 6 K 12.159 und U.v. 23.11.2012 - W 6 K 12.87 - beide juris).
  • VGH Bayern, 18.11.2013 - 11 CS 13.1950

    Erfolglose Beschwerde gegen den Sofortvollzug einer Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG Würzburg, 19.08.2015 - W 6 K 15.497
    Denn es entspricht st. Rspr., dass es für die Verhängung einer Fahrtenbuchauflage nicht erforderlich ist, dass eine Wiederholungsgefahr gegeben ist (BVerwG, B.v. 23.6.1989 - NJW 1989, 2704 - 7 B 90/89), so dass auch die bloße Androhung einer Fahrtenbuchauflage für den Fall einer erneuten Zuwiderhandlung, bei der der verantwortliche Fahrzeugführer nicht festgestellt werden kann, unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit kein milderes, ebenfalls in Betracht kommendes Mittel ist (BayVGH, B.v. 18.11.2013 - 11 CS 13.1950 - juris)".
  • VGH Bayern, 28.03.2011 - 11 CS 11.360

    Fahrtenbuchauflage; unzureichende Mitwirkung des Halters bei der Feststellung des

    Auszug aus VG Würzburg, 19.08.2015 - W 6 K 15.497
    So hat die Kammer - unter Bezugnahme auf die st. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. bspw. B.v. 22.6.1995 - 11 B 7/95 - juris m. w. N.) und des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 28.3.2011 - 11 CS 11.360; B.v. 10.4.2006 - 11 CS 05.1980; beide juris) - schon mehrfach entschieden, dass das Zeugnisverweigerungsrecht bzw. Aussageverweigerungsrecht des Fahrzeughalters im Ordnungswidrigkeitenverfahren einer Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs nach § 31a StVZO nicht entgegensteht (vgl. U.v. 27.4.2012 - W 6 K 12.159 und U.v. 23.11.2012 - W 6 K 12.87 - beide juris).
  • VGH Bayern, 07.11.2008 - 11 CS 08.2650

    Fahrtenbuchauflage; behaupteter Nichtzugang des Anhörungsbogens;

  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.1991 - 10 S 938/91

    Zur Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage wegen Überschreitung der

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2012 - 1 M 200/11

    Umfang der Mitwirkungspflicht eines Fahrzeugshalters bei Übersendung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2011 - 8 B 520/11

    Angemessene Ermittlungsmaßnahmen der Behörde i.R.d. Anordnung eines Fahrtenbuchs

  • VG Würzburg, 23.11.2012 - W 6 K 12.87

    Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsverstoß; Haltereigenschaft bei

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

  • BVerwG, 23.06.1989 - 7 B 90.89

    Fahrtenbuchauflage - Vernachlässigung von Aufsichtspflichten des Halters

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.03.2012 - 2 LA 21/12

    Fahrtenbuchauflage bei einmaligem punktebewährtem Verkehrsverstoß für ein

  • VG Sigmaringen, 16.06.2015 - 5 K 1730/15

    Fahrtenbuchauflage bei Verkehrsverstoß von einigem Gewicht nach neuem

  • BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74

    Fahrtenbuchauflage aufgrund dreimaliger Überschreitung der zulässigen

  • BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99

    Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1999 - 8 A 699/97

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

  • VGH Bayern, 30.10.2012 - 11 ZB 12.1608

    Führung eines Fahrtenbuches; Bestreiten der Haltereigenschaft; Halterbegriff

  • VG Würzburg, 29.06.2015 - W 6 S 15.447
    Am 3. Juni 2015 ließ der Antragsteller gegen den am 4. Mai 2015 zugestellten Bescheid Klage erheben (W 6 K 15.497).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die Verfahrensakte W 6 K 15.497 und die beigezogene Behördenakte verwiesen.

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