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   VG Würzburg, 19.05.2011 - W 6 S 11.367   

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https://dejure.org/2011,66516
VG Würzburg, 19.05.2011 - W 6 S 11.367 (https://dejure.org/2011,66516)
VG Würzburg, Entscheidung vom 19.05.2011 - W 6 S 11.367 (https://dejure.org/2011,66516)
VG Würzburg, Entscheidung vom 19. Mai 2011 - W 6 S 11.367 (https://dejure.org/2011,66516)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsverstoß; Ermittlungsumfang der Behörde; (fehlende) Mitwirkung des Halters; Zeugnisverweigerungsrecht; Überschreitung der Zwei-Wochen-Frist; Benennung des Fahrers nach Verjährung; Firmenwagen; Erweiterung der Auflage auf gesamten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Cottbus, 11.09.2007 - 2 K 1526/04

    Verhängung einer Fahrtenbuchauflage für mehrere Fahrzeuge des Halters -

    Auszug aus VG Würzburg, 19.05.2011 - W 6 S 11.367
    Grundlage einer ordnungsgemäßen Ermessensausübung ist es dabei, dass Art und Umfang des Fahrzeugsparks geklärt werden, um abschätzen zu können, ob Verkehrsverfehlungen mit anderen Fahrzeugen des Halters zu befürchten sind (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 02.11.2005, Az.: 12 ME 315/05, DAR 2006, 167; VG Cottbus, U.v. 11.09.2007, Az.: 2 K 1526/04).

    Wollte man alle Fahrzeuge einzeln betrachten, käme bei 100 Fahrzeugen ein Streitwert von 240.000,00 EUR zum Ansatz, der nach Teilen der Rechtsprechung gestaffelt nach 10er-Gruppen reduziert werden könnte (vgl. BayVGH, B.v. 28.04.1994, Az.. 11 C 94.1062; DAR 1994, 335; a. A. VG Cottbus, U.v. 11.09.2007, Az.: 2 K 1526/04) bzw. mit Blick auf 76 konkret betroffene Fahrzeuge zu verringern wäre.

  • OVG Niedersachsen, 02.11.2005 - 12 ME 315/05

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bezogen auf den gesamten

    Auszug aus VG Würzburg, 19.05.2011 - W 6 S 11.367
    Grundlage einer ordnungsgemäßen Ermessensausübung ist es dabei, dass Art und Umfang des Fahrzeugsparks geklärt werden, um abschätzen zu können, ob Verkehrsverfehlungen mit anderen Fahrzeugen des Halters zu befürchten sind (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 02.11.2005, Az.: 12 ME 315/05, DAR 2006, 167; VG Cottbus, U.v. 11.09.2007, Az.: 2 K 1526/04).

    Im Hinblick auf die insoweit unzureichende Sachverhaltserforschung hält der angefochtene Bescheid zumindest im vorliegenden Sofortverfahren einer am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientierten Überprüfung nicht stand (vgl. auch OVG Lüneburg, B.v. 02.11.2005, Az.: 12 ME 315/05, DAR 2006, 167).

  • VGH Bayern, 21.04.1994 - 11 C 94.1062
    Auszug aus VG Würzburg, 19.05.2011 - W 6 S 11.367
    Wollte man alle Fahrzeuge einzeln betrachten, käme bei 100 Fahrzeugen ein Streitwert von 240.000,00 EUR zum Ansatz, der nach Teilen der Rechtsprechung gestaffelt nach 10er-Gruppen reduziert werden könnte (vgl. BayVGH, B.v. 28.04.1994, Az.. 11 C 94.1062; DAR 1994, 335; a. A. VG Cottbus, U.v. 11.09.2007, Az.: 2 K 1526/04) bzw. mit Blick auf 76 konkret betroffene Fahrzeuge zu verringern wäre.
  • BVerwG, 27.07.1970 - VII B 19.70

    Verpflichtung zur Führung von Fahrtenbüchern - Voraussetzungen der Anordnung

    Auszug aus VG Würzburg, 19.05.2011 - W 6 S 11.367
    Sind mit verschiedenen Fahrzeugen des Halters wie hier in der Vergangenheit Verkehrszuwiderhandlungen begangen worden, so ist die Behörde grundsätzlich nicht daran gehindert, die Fahrtenbuchauflage auf sämtliche Fahrzeuge zu erstrecken, auch wenn mit anderen Fahrzeugen bisher noch keine nicht aufklärbaren Verkehrsübertretungen begangen worden sind (vgl. BVerwG, B.v. 27.07.1970, VII B 19.70, Buchholz 442.15, § 7 StVO Nr. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1999 - 8 A 699/97

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG Würzburg, 19.05.2011 - W 6 S 11.367
    Nach der Rechtsprechung rechtfertigt bereits die erstmalige Begehung eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die mit 1 Punkt zu bewerten ist, die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage, weil ein hinreichend gewichtiger Verkehrsverstoß vorliegt (OVG Münster, U.v. 29.04.1999, Az.: 8 A 699/97, NJW 1999, 3279).
  • OVG Sachsen, 26.08.2010 - 3 A 176/10

    Zulässigkeit eienr Fahrtenbuchauflage gemäß § 31a StVZO, die gemäß § 57a StVZO

    Auszug aus VG Würzburg, 19.05.2011 - W 6 S 11.367
    Dabei ist neben der Einschätzung, ob auch mit den von der Fahrtenbuchauflage erfassten Kraftfahrzeugen künftig mit entsprechenden Verkehrsverstößen gerechnet werden kann, zugleich die Prüfung erforderlich, ob die Umstände, die bei der Anlasstat dazu geführt haben, dass der verantwortliche Fahrzeugführer nicht ermittelt werden konnte, für alle von der Fahrtenbuchauflage erfassten Kraftfahrzeuge des Fahrzeughalters gelten (vgl. OVG Sachsen, U.v. 26.08.2010, Az.: 3 A 176/10, NJW 2011, 471).
  • VGH Bayern, 28.03.2011 - 11 CS 11.360

    Fahrtenbuchauflage; unzureichende Mitwirkung des Halters bei der Feststellung des

    Auszug aus VG Würzburg, 19.05.2011 - W 6 S 11.367
    Nach gefestigter verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung gibt es kein "doppeltes Recht", nach einem Verkehrsverstoß in Wahrnehmung eines Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrechts die Täterfeststellung zu vereiteln und zugleich trotz fehlender bzw. nicht ausreichender Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers von einer Fahrtenbuchauflage verschont zu bleiben (vgl. VGH, B.v. 28.03.2011, Az.: 11 CS 11.360 m.w.N.).
  • VG Mainz, 14.05.2012 - 3 L 298/12

    93 Fahrzeuge - Keine Fahrtenbuchauflage für gesamten Fuhrpark

    Unverhältnismäßig ist die Fahrtenbuchauflage aber dann, wenn die Fahrtenbuchauflage auf alle Fahrzeuge des Halters gestützt wird, ohne dass die Behörde eine Prognose darüber angestellt hat, ob über das Fahrzeug, mit dem die der Fahrtenbuchauflage zugrunde liegende Verkehrszuwiderhandlung begangen wurde, hinaus Verkehrsverstöße mit (den) anderen Fahrzeugen des Halters ebenfalls nicht aufgeklärt werden können (vgl. VG Würzburg, Beschluss vom 19. Mai 2011 - W 6 S 11.367 -, juris [Rdnr. 30]); VG Cottbus, Urteil vom 11. September 2007 - 2 K 1526/04 -, juris [Rdnr. 29]).
  • VG Mainz, 02.12.2015 - 3 L 1482/15

    Keine Fahrtenbuchauflage für gesamten Fuhrpark eines Handwerksbetriebs

    Unverhältnismäßig ist die Fahrtenbuchauflage aber dann, wenn die Fahrtenbuchauflage auf alle Fahrzeuge des Halters gestützt wird, ohne dass die Behörde eine Prognose darüber angestellt hat, ob über das Fahrzeug, mit dem die der Fahrtenbuchauflage zugrunde liegende Verkehrszuwiderhandlung begangen wurde, hinaus Verkehrsverstöße mit (den) anderen Fahrzeugen des Halters ebenfalls nicht aufgeklärt werden können (vgl. VG Würzburg, Beschluss vom 19. Mai 2011 - W 6 S 11.367 -, juris Rn. 30; VG Cottbus, Urteil vom 11. September 2007 - 2 K 1526/04 -, juris Rn. 29).
  • VG Regensburg, 21.10.2016 - RO 5 S 16.1399

    Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage

    Ergänzend waren folgende Gesichtspunkte der Billigkeit maßgeblich, wobei die Kammer der Rechtsprechung des VGH folgt (BayVGH, B. v. 26.10.2001 - 11 ZS 01.2008 - juris; a.A. (keine Rabattierung) VGH Baden-Württemberg, B. v. 12.11.2015 - 10 S 2047/15 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 29.1.2013 - 3 M 727/12 - juris Rn. 5; a.A. (Ansatz des einfachen Streitwerts für die Erweiterung auf den Fuhrpark en bloc VG Würzburg, B. v. 19.5.2011 - W 6 S 11.367, juris Rn. 38).
  • VG Neustadt, 05.11.2015 - 3 L 967/15

    Mit 173 km/h auf dem Motorrad durch den Pfälzerwald - Fahrtenbuchauflage für

    Die Behörde muss also eine Prognose darüber anstellen, ob über das Fahrzeug, mit dem die der Fahrtenbuchauflage zugrunde liegende Verkehrszuwiderhandlung begangen wurde, hinaus Verkehrsverstöße mit anderen Fahrzeugen des Halters ebenfalls nicht aufgeklärt werden können (VG Würzburg, Beschluss vom 19. Mai 2011 - W 6 S 11.367 - VG Cottbus, Urteil vom 11. September 2007 - 2 K 1526/04 -, beide in juris).
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