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   VG Würzburg, 29.06.2015 - W 6 S 15.447   

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VG Würzburg, 29.06.2015 - W 6 S 15.447 (https://dejure.org/2015,18141)
VG Würzburg, Entscheidung vom 29.06.2015 - W 6 S 15.447 (https://dejure.org/2015,18141)
VG Würzburg, Entscheidung vom 29. Juni 2015 - W 6 S 15.447 (https://dejure.org/2015,18141)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Fahrtenbuchanordnung nach einmaligem Punktverstoß und mangelnde Mitwirkung des Betroffenen bei der Fzg-Führerermittlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhältnismäßigkeit einer sechsmonatigen Fahrtenbuchauflage bei einem Geschwindigkeitsverstoß

  • rewis.io

    Fahrtenbuch, Geschwindigkeitsverstoß, Fahrtenbuchauflage, sofortige Vollziehung, Verkehrsordnungswidrigkeit, Verhältnismäßigkeit, Ermittlungsdefizit

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage bei einem Geschwindigkeitsverstoß

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • VG Würzburg, 19.08.2015 - W 6 K 15.497

    Fahrtenbuchauflage - Verspätete Anhörung

    Auszug aus VG Würzburg, 29.06.2015 - W 6 S 15.447
    Am 3. Juni 2015 ließ der Antragsteller gegen den am 4. Mai 2015 zugestellten Bescheid Klage erheben (W 6 K 15.497).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die Verfahrensakte W 6 K 15.497 und die beigezogene Behördenakte verwiesen.

  • BVerwG, 25.06.1987 - 7 B 139.87

    Fahrtenbuchauflage aufgrund dreimaliger Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus VG Würzburg, 29.06.2015 - W 6 S 15.447
    Für die Erfüllung des Begriffs der Unmöglichkeit im Rahmen des Tatbestandes des § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO ist es nach st. Rspr. ausreichend, dass die Behörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (vgl. BVerwG, B.v. 25.6.1987 - 7 B 139.87 - juris).

    Lehnt dieser die sachdienliche Mitwirkung an der Aufklärung des Verstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, B.v. 25.6.1987 - 7 B 139.87 - juris).

  • VGH Bayern, 12.03.2014 - 11 CS 14.176

    Fahrtenbuchauflage bei Verkehrsverstoß von einigem Gewicht nach neuem

    Auszug aus VG Würzburg, 29.06.2015 - W 6 S 15.447
    Nach der Rechtsprechung rechtfertigt bereits die erstmalige Begehung eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die mit einem Punkt zu bewerten ist, die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage, weil ein hinreichend gewichtiger Verkehrsverstoß vorliegt, ohne dass es auf besondere Umstände des Einzelfalls, namentlich die Gefährlichkeit des Verkehrsverstoßes, ankommt (BayVGH, B.v. 12.3.2014 - 11 CS 14.176 - juris; OVG Münster, U.v. 29.4.1999 - 8 A 699/97 - NJW 1999, 3279; OVG Schleswig, B.v 26.3.2012 - 2 LA 21/12 - juris).

    Die Wesentlichkeit des Verstoßes hängt hiernach nicht davon ab, ob er zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer geführt hat (vgl. BVerwG, U.v. 17.5.1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227 und B.v. 9.9.1999 - 3 B 94/99 - juris; BayVGH, B.v. 12.3.2014 - 11 CS 14.176 - juris).

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Auferlegung eines Fahrtenbuchs nach Geschwindigkeitsüberschreitung - angemessene

    Auszug aus VG Würzburg, 29.06.2015 - W 6 S 15.447
    Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage setzt unter dem Gesichtspunkt des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Verkehrsverstoß von einigem Gewicht voraus (BVerwG, U.v. 17.5.1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227).

    Die Wesentlichkeit des Verstoßes hängt hiernach nicht davon ab, ob er zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer geführt hat (vgl. BVerwG, U.v. 17.5.1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227 und B.v. 9.9.1999 - 3 B 94/99 - juris; BayVGH, B.v. 12.3.2014 - 11 CS 14.176 - juris).

  • VGH Bayern, 18.11.2013 - 11 CS 13.1950

    Fahrtenbuchauflage - Vernachlässigung von Aufsichtspflichten des Halters

    Auszug aus VG Würzburg, 29.06.2015 - W 6 S 15.447
    Denn es entspricht st. Rspr., dass es für die Verhängung einer Fahrtenbuchauflage nicht erforderlich ist, dass eine Wiederholungsgefahr gegeben ist (BVerwG, B.v. 23.6.1989 - NJW 1989, 2704 - 7 B 90/89), so dass auch die bloße Androhung einer Fahrtenbuchauflage für den Fall einer erneuten Zuwiderhandlung, bei der der verantwortliche Fahrzeugführer nicht festgestellt werden kann, unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit kein milderes, ebenfalls in Betracht kommendes Mittel ist (BayVGH, B.v. 18.11.2013 - 11 CS 13.1950 - juris).
  • BVerwG, 23.06.1989 - 7 B 90.89

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

    Auszug aus VG Würzburg, 29.06.2015 - W 6 S 15.447
    Denn es entspricht st. Rspr., dass es für die Verhängung einer Fahrtenbuchauflage nicht erforderlich ist, dass eine Wiederholungsgefahr gegeben ist (BVerwG, B.v. 23.6.1989 - NJW 1989, 2704 - 7 B 90/89), so dass auch die bloße Androhung einer Fahrtenbuchauflage für den Fall einer erneuten Zuwiderhandlung, bei der der verantwortliche Fahrzeugführer nicht festgestellt werden kann, unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit kein milderes, ebenfalls in Betracht kommendes Mittel ist (BayVGH, B.v. 18.11.2013 - 11 CS 13.1950 - juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2012 - 1 M 200/11

    Fahrtenbuchauflage bei einmaligem punktebewährtem Verkehrsverstoß für ein

    Auszug aus VG Würzburg, 29.06.2015 - W 6 S 15.447
    Selbst wenn es dem Antragsteller anhand des vorgelegten Fotos nicht möglich gewesen sein sollte, den Täter zu erkennen, so hat es ihm gleichwohl oblegen, Angaben zu dem in Betracht kommenden Täterkreis zu machen (OVG Mecklenburg-Vorpommern, B.v. 25.01.2012 - 1 M 200/11 - NordÖR 2012, 214; OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 09.06.2011 - B 520/11 - NZV 2012, 148).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2011 - 8 B 520/11

    Führung eines Fahrtenbuches; Bestreiten der Haltereigenschaft; Halterbegriff

    Auszug aus VG Würzburg, 29.06.2015 - W 6 S 15.447
    Selbst wenn es dem Antragsteller anhand des vorgelegten Fotos nicht möglich gewesen sein sollte, den Täter zu erkennen, so hat es ihm gleichwohl oblegen, Angaben zu dem in Betracht kommenden Täterkreis zu machen (OVG Mecklenburg-Vorpommern, B.v. 25.01.2012 - 1 M 200/11 - NordÖR 2012, 214; OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 09.06.2011 - B 520/11 - NZV 2012, 148).
  • BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74

    Fahrtenbuchauflage; Ermittlung des Fahrzeugführers

    Auszug aus VG Würzburg, 29.06.2015 - W 6 S 15.447
    Zwar gehört zu einem angemessenen Ermittlungsaufwand, dass der Halter regelmäßig innerhalb von zwei Wochen nach dem Verstoß zu befragen ist (st. Rspr., vgl. erstmals BVerwG, U.v. 13.10.1978 - VII C 77/74 - NJW 1979, 1054).
  • VG Sigmaringen, 16.06.2015 - 5 K 1730/15

    Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG Würzburg, 29.06.2015 - W 6 S 15.447
    Ein Verkehrsverstoß von einigem Gewicht liegt auch vor, wenn die Verkehrsordnungswidrigkeit nach dem neuen Punktesystem mit einem Punkt geahndet werden kann (vgl. VG Sigmaringen, B.v. 16.6.2015 - 5 K 1730/15 - juris).
  • BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99

    Verwaltungsprozeßrecht: Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn bei Sofortvollzug

  • VGH Bayern, 17.09.1987 - 26 CS 87.01144

    Erfolglose Beschwerde gegen den Sofortvollzug einer Fahrtenbuchauflage

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1999 - 8 A 699/97

    Umfang der Mitwirkungspflicht eines Fahrzeugshalters bei Übersendung eines

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.03.2012 - 2 LA 21/12

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

  • OVG Saarland, 04.05.2015 - 1 B 66/15

    Angemessene Ermittlungsmaßnahmen der Behörde i.R.d. Anordnung eines Fahrtenbuchs

  • VGH Bayern, 30.10.2012 - 11 ZB 12.1608
  • VG Würzburg, 19.08.2015 - W 6 K 15.497

    Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuches

    Nachdem der Kläger bereits am 19. Mai 2015 durch seine Bevollmächtigte einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom 30. April 2015 hatte stellen lassen (W 6 S 15.447), ließ er am 3. Juni 2015 gegen den am 4. Mai 2015 zugestellten Bescheid Klage erheben mit dem Antrag,.

    Das Verwaltungsgericht Würzburg hat mit Beschluss vom 29. Juni 2015 den Antrag des Klägers auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung (W 6 S 15.447) abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die Verfahrensakte W 6 S 15.447 und die beigezogene Behördenakte verwiesen.

    Hierzu hat die Kammer im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (B.v. 29.6.2015 - W 6 S 15.447) ausgeführt:.

    Insoweit bezieht sich das Gericht auf die folgenden Ausführungen im Beschluss vom 29. Juni 2015 im Verfahren W 6 S 15.447:.

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