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   VG Würzburg, 01.03.2010 - W 7 K 09.120   

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VG Würzburg, 01.03.2010 - W 7 K 09.120 (https://dejure.org/2010,50150)
VG Würzburg, Entscheidung vom 01.03.2010 - W 7 K 09.120 (https://dejure.org/2010,50150)
VG Würzburg, Entscheidung vom 01. März 2010 - W 7 K 09.120 (https://dejure.org/2010,50150)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Schwerin, 02.09.2020 - 7 A 2230/18

    Veterinärverwaltungskosten für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen einschl.

    Zu der nach seiner Meinung anzunehmenden Rechtmäßigkeit der 2015 rückwirkend geänderten VetKostVO M-V 2015 mit dort vorgesehenen Rahmengebühren für verschiedene Kategorien von Schlachttieren sei auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 2012 - 3C 20.11 -, juris (vorgehend VGH München, Urteil vom 30.3.2011 - 4B 10.2800 - und VG Würzburg, Urteil vom 1.3.2010 - W 7 K 09.120 -, jeweils juris) zu verweisen.
  • VG Schwerin, 02.09.2020 - 7 A 60/17

    Veterinärverwaltungskosten für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen einschl.

    Er wendet sich gegen die klägerische Auffassung und verweist zu der nach seiner Meinung anzunehmenden Rechtmäßigkeit der neuen Rechtsgrundlage der Veterinärverwaltungskostenverordnung MV mit dort vorgesehenen Rahmengebühren für verschiedene Kategorien von Schlachttieren auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 2012 - 3C 20.11 -, juris (vorgehend VGH München, Urteil vom 30.3.2011 - 4B 10.2800 - und VG Würzburg, Urteil vom 1.3.2010 - W 7 K 09.120 -, jeweils juris).
  • VG Schwerin, 02.09.2020 - 7 A 795/19

    Veterinärverwaltungskosten für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen einschl.

    Er wendet sich gegen die klägerische Auffassung und verweist zu der nach seiner Meinung anzunehmenden Rechtmäßigkeit der neuen Rechtsgrundlage der Veterinärverwaltungskostenverordnung MV mit dort vorgesehenen Rahmengebühren für verschiedene Kategorien von Schlachttieren auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 2012 - 3C 20.11 -, juris (vorgehend VGH München, Urteil vom 30.3.2011 - 4B 10.2800 - und VG Würzburg, Urteil vom 1.3.2010 - W 7 K 09.120 -, jeweils juris).
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