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Rechtsprechung
   BayObLG, 13.12.1990 - BReg. 2 Z 141/90   

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https://dejure.org/1990,6461
BayObLG, 13.12.1990 - BReg. 2 Z 141/90 (https://dejure.org/1990,6461)
BayObLG, Entscheidung vom 13.12.1990 - BReg. 2 Z 141/90 (https://dejure.org/1990,6461)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Dezember 1990 - BReg. 2 Z 141/90 (https://dejure.org/1990,6461)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses, der die Anschaffung eines Schneeräumgerätes zum Bestand hat; Anschaffungen als Maßnahme ordnungsmäßigerVerwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WE 1992, 52
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 23.01.1986 - BReg. 2 Z 126/85

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsklausel; Voraussetzungen für die Erteilung der

    Auszug aus BayObLG, 13.12.1990 - BReg. 2 Z 141/90
    1a) Im Rubrum der vorinstanzlichen Entscheidungen hätten die Antragsgegner namentlich bezeichnet werden müssen oder es hätte den Entscheidungen eine Liste beigefügt werden müssen, aus der sich die Wohnungseigentümer bei Einleitung des Verfahrens ergeben (BayObLG NJW-RR 1986, 564, vgl. ferner BGH WE 1990, 84).
  • BayObLG, 14.11.1990 - BReg. 2 Z 109/90
    Auszug aus BayObLG, 13.12.1990 - BReg. 2 Z 141/90
    Die maßgebliche Beschwer für den Antragsteller, die sich nach der Größe seines Miteigentümeranteils berechnet, übersteigt damit 200 DM (vgl. BayObLGZ 1990, 141; Senatsbeschluß vom 14.11.1990 BReg. 2 Z 109/90).
  • BayObLG, 23.05.1990 - BReg. 2 Z 38/90
    Auszug aus BayObLG, 13.12.1990 - BReg. 2 Z 141/90
    Die maßgebliche Beschwer für den Antragsteller, die sich nach der Größe seines Miteigentümeranteils berechnet, übersteigt damit 200 DM (vgl. BayObLGZ 1990, 141; Senatsbeschluß vom 14.11.1990 BReg. 2 Z 109/90).
  • BayObLG, 01.04.1977 - BReg. 2 Z 57/76

    Pflicht eines Miteigentümers zur Tragung der Anschaffungskosten sowie den

    Auszug aus BayObLG, 13.12.1990 - BReg. 2 Z 141/90
    Offen bleiben kann, ob diese Vorschrift auf Fälle, in denen es nicht um Aufwendungen für die bauliche Substanz des gemeinschaftlichen Eigentums geht, überhaupt anwendbar ist (vgl. BayObLG vom 2.10.1986 und BayObLGZ 1977, 89 f.; Weitnauer WEG 7. Aufl. § 22 Rn. 1).
  • BayObLG, 28.08.1997 - 2Z BR 75/97

    Ordnungsgemäße Verwaltung bei Anschaffung einer Leiter für Montage- und

    Sie hält sich, wie das Landgericht ohne Rechtsfehler feststellt, angesichts der Größe und der Gegebenheiten der Wohnanlage sowie des Preises des Geräts im Rahmen einer ordnungsmäßigen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinn von § 21 Abs. 3 WEG (vgl. BayObLG WuM 1991, 209/210).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 30.11.1990 - BReg. 2 Z 137/90   

Zitiervorschläge
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BayObLG, 30.11.1990 - BReg. 2 Z 137/90 (https://dejure.org/1990,10419)
BayObLG, Entscheidung vom 30.11.1990 - BReg. 2 Z 137/90 (https://dejure.org/1990,10419)
BayObLG, Entscheidung vom 30. November 1990 - BReg. 2 Z 137/90 (https://dejure.org/1990,10419)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • WE 1992, 52
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   BayObLG, 29.11.1990 - AR 2 Z 85/90   

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https://dejure.org/1990,11008
BayObLG, 29.11.1990 - AR 2 Z 85/90 (https://dejure.org/1990,11008)
BayObLG, Entscheidung vom 29.11.1990 - AR 2 Z 85/90 (https://dejure.org/1990,11008)
BayObLG, Entscheidung vom 29. November 1990 - AR 2 Z 85/90 (https://dejure.org/1990,11008)
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Volltextveröffentlichung

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  • WE 1992, 52
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