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   BayObLG, 12.11.1992 - 2Z BR 73/92   

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https://dejure.org/1992,2695
BayObLG, 12.11.1992 - 2Z BR 73/92 (https://dejure.org/1992,2695)
BayObLG, Entscheidung vom 12.11.1992 - 2Z BR 73/92 (https://dejure.org/1992,2695)
BayObLG, Entscheidung vom 12. November 1992 - 2Z BR 73/92 (https://dejure.org/1992,2695)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 2 § 28
    Ausweisung von Wohngeldvorauszahlungen in der Jahresabrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - UR II 26/91
  • LG München I - 13 T 8703/91
  • BayObLG, 12.11.1992 - 2Z BR 73/92

Papierfundstellen

  • WE 1993, 114
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 66/89

    Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresgesamtabrechnung; Die

    Auszug aus BayObLG, 12.11.1992 - 2Z BR 73/92
    Zu einer ordnungsmäßigen (vollständigen) Jahresabrechnung gehört ein Eigentümerbeschluss über die Jahresgesamtabrechnung einschließlich der Einzelabrechnungen (BayObLGZ 1989, 310/312 f.).

    Vielmehr wäre der Eigentümerbeschluss nur hinsichtlich der selbständigen Posten "Vorjahressaldo" und "Schlusssaldo" für ungültig zu erklären (BayObLGZ 1989, 310/312).

    Vielmehr besteht ein Anspruch jedes Wohnungseigentümers auf ergänzende Beschlussfassung auch über die Einnahmeseite und den sich bei einer Gegenüberstellung mit den Ausgaben ergebenden Schlusssaldo, allerdings ohne Einbeziehung des Vorjahressaldos (BayObLGZ 1989, 310/312 f.).

  • BayObLG, 23.05.1990 - BReg. 2 Z 44/90

    Wohngeldinkasso: Genehmigung der Einzelabrechnungen erforderlich?

    Auszug aus BayObLG, 12.11.1992 - 2Z BR 73/92
    Für sie ist in der Jahresabrechnung kein Raum; sie kann allenfalls Gegenstand einer gesonderten Kontoabrechnung sein (BayObLG NJW-RR 1990, 1107/1108).
  • OLG Stuttgart, 11.04.1991 - 8 W 422/90

    Mängelbeiseitigung in einer Wohnungeigentumsanlage auf Kosten der Eigentümer nach

    Auszug aus BayObLG, 12.11.1992 - 2Z BR 73/92
    Bei einer eigenen Auslegung des Eigentümerbeschlusses durch das Rechtsbeschwerdegericht (vgl. OLG Stuttgart WuM 91, 414) käme der Senat zum gleichen Ergebnis wie das Landgericht.
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    2 Z 66/89">NJW-RR 1989, 1163, 1164; WuM 1993, 92 f.; KG NJW-RR 1996, 526, 527; ZMR 1997, 541, 542 f.; Merle, in Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 28 Rdn. 28 u. 116; Niedenführ/Schulze, aaO, § 28 Rdn. 85; zu den Einzelheiten Abramenko, ZMR 2004, 91 ff).
  • LG München I, 10.11.2008 - 1 T 4472/08

    Wohnungseigentum: Anforderungen an eine Jahresabrechnung; Berufung auf einen vom

    Möglicherweise wäre die Jahresabrechnung angesichts dessen nicht für ungültig zu erklären, wenn sie lediglich daran leiden würde, dass die Vermögensübersicht bzw. Kontenentwicklung komplett fehlen würde: Es könnte dann unter Umständen ein Ergänzungsanspruch des Antragstellers erwogen werden (so für das komplette Fehlen der Einnahmenseite der Abrechnung BayObLG WuM 1993, 92).
  • LG München I, 30.11.2009 - 1 S 23229/08

    Wohnungseigentum: Ungültigerklärung einer nicht nachvollziehbaren

    Eine solche Sichtweise war bei dem früher geltenden FGG-Verfahren durchaus sachgerecht (so etwa BayObLG WuM 1993, 92 für fehlende Einnahmen).
  • OLG München, 20.02.2008 - 34 Wx 65/07

    Wohnungseigentumssache: Maßstab für die Abgrenzung zwischen vollständiger und

    (4) Soweit das bezeichnete Hausgeld unter Missachtung des Zu- und Abflussprinzips fehlerhaft dargestellt wurde, so ist dies ein Mangel, der sich auf die Übersichtlichkeit und Nachprüfbarkeit des Rechnungswesens des Verwalters (siehe schon BayObLG WE 1993, 114) auswirkt.

    In diesem Fall heben sich die auf gleicher Ursache beruhenden Abrechnungsmängel bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise auf (vgl. BayObLG WE 1993, 114).

  • OLG Celle, 14.04.2004 - 4 W 7/04

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Schlechterfüllung eines Verwaltervertrages;

    Für die Abweichung von dem Grundsatz, eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren nicht anzuordnen (vgl. BGH WM 84, 1294, OLG Hamm WE 1993, 114, 115), besteht nämlich auch im vorliegenden Fall keine Veranlassung, weil die Rechtsmittel mit Rücksicht auf das komplexe Verfahren und die teils schwierigen Rechtsfragen nicht von vornherein als offensichtlich unbegründet anzusehen waren.
  • OLG Frankfurt, 15.11.2005 - 20 W 130/03

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung:

    Sie weisen darüber hinaus Auslassungen auf, die sich auch nicht lediglich auf die Einnahmenseite beziehen (vgl. zu letzterem auch BayObLG WE 1993, 114; WuM 2003, 413; OLG Hamm ZMR 1998, 715; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 Rz. 116).
  • KG, 28.01.1994 - 24 W 1145/93

    Ungültigerklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses; Anforderungen an eine nach

    Die von Rechtsbeschwerdeführerin zitierten weiteren Entscheidungen des BayObLG vom 12.11.92 - 2 ZBR 73/92 - in WuM 1993, 92 = WE 1993, 114 und vom 24. März 1993 - 2 ZBR 113/92 - in BayObLGZ 1993, 185 = NJW-RR 1993, 1166 geben keine Veranlassung, die in dem Senatsbeschluß vom 30. November 1992 vertretene Rechtsmeinung aufzugeben oder die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorzulegen.

    Sowohl der Senat wie auch das Bayerische Oberste Landesgericht gehen in ständiger Rechtsprechung von dem Grundsatz aus, daß die nach § 28 Abs. 3 WEG aufzustellende Abrechnung keine Bilanz und keine Gewinn- und Verlustrechnung, sondern eine Abrechnung tatsächlicher Einnahmen und Ausgaben darstellt (BayObLGZ 1993, 185, 188; BayObLG WuM 1993, 92 mit der dort jeweils zitierten Rechtsprechung; sowie die Senatsbeschlüsse vom 30.11.92 - 24 W 6947/91 - in OLGZ 1993, 435 = WE 1993, 195; vom 24. Mai 1993 - 24 W 3698/92 - in NJW-RR 1993, 1104 ebenfalls mit weiteren Hinweisen).

  • AG Regensburg, 18.02.2009 - 8 C 2322/08

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Beweislast für fehlende

    Es besteht lediglich ein Anspruch auf Ergänzung der Beschlussfassung auch über die Einnahmen und den Abschlusssaldo (BayObLG WuM 1993, 92).

    51 Die Beschlüsse über die Entlastung des Verwalters sowie des Verwaltungsbeirats entsprechen nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, da die Jahresabrechnung insoweit mangelhaft ist, als eine Beschlussfassung nicht auch über die Einnahmen herbeigeführt wurde (BayObLG WuM 1993, 92).

  • BayObLG, 17.08.2005 - 2Z BR 229/04

    Voraussetzungen und Gegenstand eines ordnungsmäßigen Eigentümerbeschlusses über

    (6) Vor einer Ergänzung der Jahresabrechnung kommt eine Entlastung des Verwalters nicht in Betracht (BayObLGZ 1989, 310/315; BayObLG WuM 1993, 92 /93; WE 1994, 184/185).
  • BayObLG, 17.06.2003 - 2Z BR 110/02

    Jahresabrechnung und deren Genehmigung in WEG -Sachen - Kostenfolge bei nicht

    Die tatsächlich gezahlten Wohngeldvorschüsse sind aber wesentlicher Bestandteil der Abrechnung (BayObLG WuM 1993, 92/93).
  • BayObLG, 20.03.2003 - 2Z BR 12/03

    Beschränkungsmöglichkeit für den Antrag auf Ungültigerklärung eines

  • OLG Köln, 07.12.1998 - 16 Wx 177/98

    Anforderungen an die Jahresabrechnung

  • BayObLG, 27.01.1994 - 2Z BR 88/93

    Neubestellung eines Verwalters mit 3/4-Mehrheit

  • BayObLG, 10.04.1996 - 2Z BR 32/96

    Entschuldigtes Ausbleiben eines Beteiligten in mündlicher Verhandlung mit

  • BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 11/94

    Jahresabrechnung für eine Eigentumswohnanlage

  • BayObLG, 03.03.1994 - 2Z BR 129/93

    Beschluss über die Einzeljahresabrechnungen und die Gesamtabrechnung

  • AG Osnabrück, 23.09.2005 - 40 II 87/03

    Beschlusskompetenz; Beschlusszuständigkeit; Einstimmigkeit;

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