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   BayObLG, 10.08.1994 - 2Z BR 46/94   

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https://dejure.org/1994,8222
BayObLG, 10.08.1994 - 2Z BR 46/94 (https://dejure.org/1994,8222)
BayObLG, Entscheidung vom 10.08.1994 - 2Z BR 46/94 (https://dejure.org/1994,8222)
BayObLG, Entscheidung vom 10. August 1994 - 2Z BR 46/94 (https://dejure.org/1994,8222)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 288; WEG § 16 Abs. 2
    Bestimmung der Verzinsung rückständiger Wohngelder im Verwaltervertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WE 1995, 254
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 16.06.1988 - BReg. 2 Z 46/88

    Ermächtigung des Verwalters, Ansprüche der Wohnungseigentümer geltend zu machen

    Auszug aus BayObLG, 10.08.1994 - 2Z BR 46/94
    Die Aufrechnung mit den von den Antragstellern bestrittenen Gegenforderungen und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts gegen die Wohngeldforderung sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht zulässig (vgl. BayObLGZ 1988, 212/215 mit weit. Nachw.; BayObLG WuM 1991, 413).
  • BGH, 11.07.1991 - V ZB 24/90

    Erhebung von Zinsen auf rückständige Beiträge

    Auszug aus BayObLG, 10.08.1994 - 2Z BR 46/94
    Der Bundesgerichtshof hat zwar in dem Beschluß vom 11.7.1991 (BGHZ 115, 151 ff.) entschieden, daß die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht befugt ist, durch Mehrheitsbeschluß auf rückständige Wohngelder unabhängig von Eintritt und Höhe eines Verzugsschadens pauschal 10 % Zinsen zu erheben, soferne sie dazu nicht durch Teilungserklärung oder Vereinbarung ermächtigt ist; ein solcher Beschluß ist nicht rechtmäßig (aaO. S. 156).
  • BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70

    Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen der Eigentümerversammlung;

    Auszug aus BayObLG, 10.08.1994 - 2Z BR 46/94
    Das ändert aber nichts daran, daß ein bestandskräftiger Eigentümerbeschluß dieses Inhalts gültig und wirksam ist; denn was die Wohnungseigentümer wirksam vereinbaren können, können sie grundsätzlich auch durch nicht angefochtenen und damit bestandskräftigen Eigentümerbeschluß regeln (vgl. BGHZ 54, 65 ).
  • BayObLG, 23.09.1988 - BReg. 2 Z 97/87

    Inhaltskontrolle; Gemeinschaftsordnung; Klausel; Anerkenntniswirkung; Hinnahme;

    Auszug aus BayObLG, 10.08.1994 - 2Z BR 46/94
    Nach § 2 (Nr. 2.25) des Vertrags ist der Verwalter berechtigt, die Gemeinschaft bei der gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber säumigen Hausgeldschuldnern zu vertreten und solche Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich auch in eigenem Namen geltend zu machen; das Recht zur Vertretung der Wohnungseigentümer schließt auch das Recht ein, Rechtsanwälte als Verfahrensbevollmächtigte zu bestellen (BayObLGZ 1988, 287/289 f. mit weit. Nachw.).
  • BayObLG, 28.06.2002 - 2Z BR 41/02

    Eigentümerbeschlüsse über Jahreabrechnung trotz fehlerhafter Kostenverteilung -

    d) Auch mit Rücksicht auf die getroffenen Fälligkeitsregelungen (dazu KG ZMR 2001, 60; Wenzel aaO; siehe auch BayObLG WuM 1995, 56) sind die angefochtenen Eigentümerbeschlüsse jedenfalls nicht nichtig.
  • BayObLG, 28.09.2000 - 2Z BR 102/00

    Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht zwischen Hausverwalter und

    a) Der in der Rechtsprechung aufgestellte Grundsatz, dass gegen Wohngeldansprüche der Wohnungseigentümer (§ 16 Abs. 2, § 28 Abs. 5 WEG) nur in eingeschränktem Umfang aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden kann (BayObLGZ 1971, 313/315; 1988, 212/215; BayObLG WE 1995, 254), gilt nicht nur für Wohngeldvorschüsse, sondern auch für Nachforderungen aufgrund einer beschlossenen Jahresabrechnung (Staudinger/Bub WEG § 28 Rn. 422).
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