Weitere Entscheidung unten: KG, 27.06.1994

Rechtsprechung
   KG, 20.07.1994 - 24 W 4748/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3231
KG, 20.07.1994 - 24 W 4748/93 (https://dejure.org/1994,3231)
KG, Entscheidung vom 20.07.1994 - 24 W 4748/93 (https://dejure.org/1994,3231)
KG, Entscheidung vom 20. Juli 1994 - 24 W 4748/93 (https://dejure.org/1994,3231)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundlose inhaltsgleiche Zweitbeschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft; Erfordernis sachlicher Gründe für eine erneute Beschlussfassung; Möglichkeit der Prüfung der Heizkostenrechnung vor Beschlussfassung über diese

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Wiederholungsbeschluss; Beschlussanfechtung

  • rechtsportal.de

    WEG § 21 Abs. 3, Abs. 4

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WEG § 21 Abs. 3, Abs. 4

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1358
  • MDR 1994, 1206
  • WE 1995, 58
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90

    Erneuter Beschluß über eine bereits geregelte Angelegenheit

    Auszug aus KG, 20.07.1994 - 24 W 4748/93
    »Auch wenn die Wohnungseigentümer grundsätzlich berechtigt sind, über eine schon geregelte Angelegenheit erneut zu beschließen (BGHZ 113, 197 = NJW 1991, 979 ), ist jedenfalls die grundlose inhaltsgleiche Wiederholung früherer Eigentümerbeschlüsse, die bereits angefochten worden sind, mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung nicht vereinbar, so daß ein solcher Wiederholungsbeschluß schon deshalb nach rechtzeitiger Anfechtung für ungültig zu erklären ist.«.

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof (BGHZ 113, 197 = NJW 1991, 979 ) entschieden, daß die Wohnungseigentümer grundsätzlich berechtigt sind, über eine schon geregelte Angelegenheit erneut zu beschließen, wobei es keine Rolle spielt, aus welchen Gründen die Gemeinschaft eine erneute Beschlußfassung für angebracht hält.

  • OLG Frankfurt, 22.09.2004 - 20 W 428/01

    Wohnungseigentum: Anforderungen an den Beschlussanfechtungsantrag;

    Ob dafür ein sachlicher Grund vorliegen muss (so KG WuM 1994, 561; einschränkend Lüke ZWE 2000, 98, 100), kann vorliegend offen bleiben, denn ein sachlicher Grund für den Wiederholungsbeschluss lag gerade darin, den Beanstandungen der Antragstellerin Rechnung zu tragen.
  • LG Hamburg, 11.02.2011 - 318 S 121/10

    Inhaltsgleicher Zweitbeschluss: gültig?

    Zwar widerspricht ein inhaltsgleicher Zweitbeschluss, der nicht zur Vermeidung formaler Fehler gefasst wurde, ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn er allein in der Hoffnung gefasst wird, bei der dritten oder fünften Wiederholung werde die Minderheit die Anfechtungsfrist versäumen oder aufgrund psychischer oder finanzieller Erschöpfung auf die Anfechtung verzichten (KG, NJW-RR 1994, 1358; Bärmann-Merle, § 23 Rdnr. 60; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, § 23 Rdnr. 62).
  • OLG Stuttgart, 09.02.2001 - 8 W 54/98

    Änderung der Gemeinschaftsordnung durch Eigentümerbeschluss - Aufhebung durch

    Dabei ist es inzwischen allgemeine Meinung, dass grundsätzlich ein Mehrheitsbeschluss trotz seiner Unanfechtbarkeit durch einen gleichartigen Mehrheitsbeschluss - wieder aufgehoben oder abgeändert werden kann - mit der Einschränkung, dass der Zweitbeschluss nicht in eine durch den Erstbeschluss begründete, schutzwürdige Rechtsstellung eines (überstimmten) Miteigentümers eingreifen darf (BGHZ 113, 197; vgl. auch BayObLGZ 1985, 57; BayObLG WE 1992, 233; KG MDR 1994, 1206 NJW-RR 1994, 1358 = WuM 1994, 561 = ZMR 1995, 44; Senat ZMR 1990, 69 = WE 1990, 106; Bärmann/Pick/Merle, Rn 48; Weitnauer/Lüke Rn 4, 31; Staudinger/Bub Rn 16, je zu § 23 WEG).
  • BayObLG, 21.09.1995 - 2Z BR 65/95

    Erledigung der Hauptsache, wenn der Vollzug eines angefochtenen

    (2) Dieser Eigentümerbeschluß ist nicht inhaltsgleich mit dem in dem früheren Verfahren angefochtenen und für ungültig erklärten Beschluß, so daß er jedenfalls nicht aus diesem Grund einer ordnungsmäßigen Verwaltung widersprach (vgl. KG MDR 1994, 1206 ,1207).
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Rechtsprechung
   KG, 27.06.1994 - 24 W 7640/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3864
KG, 27.06.1994 - 24 W 7640/93 (https://dejure.org/1994,3864)
KG, Entscheidung vom 27.06.1994 - 24 W 7640/93 (https://dejure.org/1994,3864)
KG, Entscheidung vom 27. Juni 1994 - 24 W 7640/93 (https://dejure.org/1994,3864)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de

    Instandsetzung; Wärmepumpenanlage; Gas-Heizungsanlage

  • rechtsportal.de

    WEG § 21 Abs. 3, Abs. 5 Nr. 2 § 22 Abs. 1
    WEG : ordnungsmäßiger Instandsetzung einer Heizungsanlage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1358
  • WE 1995, 58
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 22.12.1993 - 24 W 914/93

    Wiederherstellung einer Walmdachkonstruktion als ordnungsmäßige Instandsetzung

    Auszug aus KG, 27.06.1994 - 24 W 7640/93
    Wie der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte bereits wiederholt entschieden hat, kann in einem gewissen Rahmen eine Instandsetzung auch über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustandes hinausgehen, wenn sie die technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung ist (vgl. Senat, OLGZ 1989, 171 = NJW-RR 1989, 463 -= WE 1989, 136 = ZMR 1989, 229 ; Senat, NJW-RR 1991, 1299 = WE 1991, 324; ZMR 1994, 228 = NJW-RR 1994, 528 = WuM 1994, 223 = GE 1994, 413; OLG Hamm, OLGZ 1982, 260; OLG Frankfurt/M., OLGZ 1984, 129; …
  • OLG Frankfurt, 28.11.1983 - 20 W 392/83

    Rechtliche Einordnung der Beseitigung ursprünglicher Baumängel am

    Auszug aus KG, 27.06.1994 - 24 W 7640/93
    Wie der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte bereits wiederholt entschieden hat, kann in einem gewissen Rahmen eine Instandsetzung auch über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustandes hinausgehen, wenn sie die technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung ist (vgl. Senat, OLGZ 1989, 171 = NJW-RR 1989, 463 -= WE 1989, 136 = ZMR 1989, 229 ; Senat, NJW-RR 1991, 1299 = WE 1991, 324; ZMR 1994, 228 = NJW-RR 1994, 528 = WuM 1994, 223 = GE 1994, 413; OLG Hamm, OLGZ 1982, 260; OLG Frankfurt/M., OLGZ 1984, 129; …
  • BGH, 28.06.1984 - VII ZB 15/83

    Kosten für einen Aufzug bei einer aus mehreren Gebäuden bestehenden

    Auszug aus KG, 27.06.1994 - 24 W 7640/93
    Rechtsfehlerfrei hat es das Landgericht auch für unerheblich erachtet, daß die Wohnungen der Antragstellerin an der zentralen Heizungsanlage nicht angeschlossen sind (vgl. hierzu BGHZ 92, 18 = NJW 1984, 2576).
  • KG, 21.12.1988 - 24 W 5369/88

    Beschluß; Reparatur; Wohnungseigentum; Aufwendig; Vernünftig; Mehrheit

    Auszug aus KG, 27.06.1994 - 24 W 7640/93
    Wie der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte bereits wiederholt entschieden hat, kann in einem gewissen Rahmen eine Instandsetzung auch über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustandes hinausgehen, wenn sie die technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung ist (vgl. Senat, OLGZ 1989, 171 = NJW-RR 1989, 463 -= WE 1989, 136 = ZMR 1989, 229 ; Senat, NJW-RR 1991, 1299 = WE 1991, 324; ZMR 1994, 228 = NJW-RR 1994, 528 = WuM 1994, 223 = GE 1994, 413; OLG Hamm, OLGZ 1982, 260; OLG Frankfurt/M., OLGZ 1984, 129; …
  • KG, 10.05.1991 - 24 W 154/91
    Auszug aus KG, 27.06.1994 - 24 W 7640/93
    Wie der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte bereits wiederholt entschieden hat, kann in einem gewissen Rahmen eine Instandsetzung auch über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustandes hinausgehen, wenn sie die technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung ist (vgl. Senat, OLGZ 1989, 171 = NJW-RR 1989, 463 -= WE 1989, 136 = ZMR 1989, 229 ; Senat, NJW-RR 1991, 1299 = WE 1991, 324; ZMR 1994, 228 = NJW-RR 1994, 528 = WuM 1994, 223 = GE 1994, 413; OLG Hamm, OLGZ 1982, 260; OLG Frankfurt/M., OLGZ 1984, 129; …
  • OLG Hamm, 22.10.1981 - 15 W 147/81

    Beschluss der Wohnungseigentümer über den nachträglichen Einbau einer

    Auszug aus KG, 27.06.1994 - 24 W 7640/93
    Wie der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte bereits wiederholt entschieden hat, kann in einem gewissen Rahmen eine Instandsetzung auch über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustandes hinausgehen, wenn sie die technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung ist (vgl. Senat, OLGZ 1989, 171 = NJW-RR 1989, 463 -= WE 1989, 136 = ZMR 1989, 229 ; Senat, NJW-RR 1991, 1299 = WE 1991, 324; ZMR 1994, 228 = NJW-RR 1994, 528 = WuM 1994, 223 = GE 1994, 413; OLG Hamm, OLGZ 1982, 260; OLG Frankfurt/M., OLGZ 1984, 129; …
  • BayObLG, 31.01.2002 - 2Z BR 165/01

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses bei bestandskräftigem Zweitbeschluss -

    Denn das Landgericht hat rechtsfehlerfrei die Voraussetzungen einer sogenannten modernisierenden Instandsetzung auf der Grundlage von Angeboten und Kostenvergleichen bejaht (vgl. dazu BayObLG ZMR 1994, 279/280; OLG Celle WE 1993, 224; KG NJW-RR 1994, 1358 f Müller Praktische Fragen des Wohnungseigentums 3. Aufl. Rn. 242).

    Eine weitergehende Kosten-Nutzen-Analyse (dazu KG NJW-RR 1994, 1358) ist hier nicht geboten, weil die Erneuerung der Heizungsanlage ohnehin erforderlich ist (BayObLG ZMR 1994, 280/281) Schließlich beinhaltet der Beschluss vom 27.10.1999 nach Art eines Rahmenbeschlusses nur die Umstellung des Heizungsbetriebs als solchen.

  • OLG Hamburg, 04.08.2003 - 2 Wx 30/03

    Bestimmtheit eines Beschlusses zu Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum

    Auch eine über eine bloße Reproduktion hinausgehende Baumaßnahme, die eine bessere und wirtschaftlich sinnvolle Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung (OLG Düsseldorf FGPrax 2002, 110; BayObLG ZMR 2002, 209, 210; BayObLG, ZMR 1998, 364, 365; OLG Köln, ZMR 1998, 49; KG, NJW-RR 1994, 1358; Bärmann/Pick/Merle, § 21 Rdn 139; Münchener Kommentar-Röll, BGB, Band 6, 3. Auflage, § 22 WEG Rdn 7).
  • KG, 02.02.1996 - 24 W 7880/95

    WEG -Beschluß zur modernisierenden Instandsetzung

    Dies ist dann der Fall, wenn ein verantwortungsbewußter, wirtschaftlich denkender Hauseigentümer vernünftigerweise ebenso handeln würde, der wirtschaftliche Aufwand für eine technische Neuerung also in einem vertretbaren Verhältnis zum Erfolg steht und sich in absehbarer Zeit amortisiert (ständige Rechtsprechung des Senats wie auch anderer Oberlandesgerichte; vgl. Senat NJW-RR 1994, 1358 = WM 1994, 563 = WE 1995, 58 = DWE 1994, 159 = GE 1994, 1387 = KGR Berlin 1994, 171).
  • LG Koblenz, 26.05.2009 - 2 S 52/08

    Modernisierende Instandsetzung

    Eine Modernisierung kann als sogenannte "modernisierende Instandsetzung" im Rahmen ordnungsgemäßer Instandhaltung oder Instandsetzung über die bloße Reparatur oder Wiederherstellung des früheren Zustandes hinausgehen, wenn die Neuerung die technisch bessere oder wirtschaftlich sinnvollere Lösung darstellt (vgl. KG WE 1994, 335 (336); NJW-RR 1994, 1358; WuM 1996, 300 (301); BayOblG NZM 2002, 75).
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