Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 10.03.1994

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   BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 136/93   

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https://dejure.org/1994,8146
BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 136/93 (https://dejure.org/1994,8146)
BayObLG, Entscheidung vom 10.03.1994 - 2Z BR 136/93 (https://dejure.org/1994,8146)
BayObLG, Entscheidung vom 10. März 1994 - 2Z BR 136/93 (https://dejure.org/1994,8146)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 Abs. 4, § 43 Abs. 1
    Zum Rechtsschutzbedürfnis bei der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses, wenn es dem Anfechtenden um seine Kostenbeteiligung geht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WE 1995, 92
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 22.11.1992 - 4 W 47/92

    Zulässigkeit eines Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft über die

    Auszug aus BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 136/93
    Eine Erneuerung ist nicht nur dann notwendig, wenn eine technische Einrichtung (endgültig) ausfällt, sondern schon dann, wenn sie sich altersbedingt oder aus anderen Gründen in einem Zustand befindet, in dem jederzeit damit gerechnet werden muß, daß wesentliche Teile unbrauchbar werden (OLGZ Celle WuM 1993, 89 f.).

    Im Hinblick darauf, daß sich Erdgas auch für Zentralheizungen als ein dem Heizöl gleichwertiger Energieträger durchgesetzt hat, war dies in einem Fall wie hier, in dem die Erneuerung der Heizanlage ohnehin erforderlich war, nicht notwendig (vgl. BayObLGZ 1988, 271/274; OLG Celle WuM 1993, 89/91).

  • BayObLG, 24.08.1988 - BReg. 2 Z 26/88

    Umrüsten einer Zentralheizungsanlage als ordnungsgemäße Instandhaltung und

    Auszug aus BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 136/93
    Für die Beurteilung der Frage, wo im Einzelfall die Grenzen ordnungsmäßiger Instandsetzung liegen, können verschiedene Gesichtspunkte eine Rolle spielen, insbesondere die Funktionsfähigkeit der bisherigen Anlage, das Verhältnis zwischen wirtschaftlichem Aufwand und zu erwartendem Erfolg, die künftigen laufenden Kosten, die langfristige Sicherung des Energiebedarfs, Gesichtspunkte der Umweltverträglichkeit und insbesondere auch, inwieweit sich die geplante Modernisierung bereits bewährt und durchgesetzt hat (BayObLGZ 1988, 271/273 f.).

    Im Hinblick darauf, daß sich Erdgas auch für Zentralheizungen als ein dem Heizöl gleichwertiger Energieträger durchgesetzt hat, war dies in einem Fall wie hier, in dem die Erneuerung der Heizanlage ohnehin erforderlich war, nicht notwendig (vgl. BayObLGZ 1988, 271/274; OLG Celle WuM 1993, 89/91).

  • BayObLG, 30.07.1992 - 2Z BR 34/92

    Durchführung einer Maßnahme nach Anfechtung des zu Grunde liegenden

    Auszug aus BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 136/93
    Dem steht auch die Senatsentscheidung vom 30.7.1992 (NJW-RR 1992, 1367 ) nicht entgegen.
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 136/93
    Zwar kann bei einem unverhältnismäßig hohen Kostenrisiko das geringere subjektive Interesse des Kostenschuldners zu einer Herabsetzung des Geschäftswerts führen (BVerfG NJW 1992, 1673 ).
  • KG, 05.05.1993 - 24 W 3913/92

    Antragsbefugnis in Wohnungseigentumssachen; Zustimmung der Mitglieder der

    Auszug aus BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 136/93
    Bei einem derartigen Alter der Heizanlage ergibt sich nach allgemeiner Erfahrung, daß die beschlossene Gesamterneuerung Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung nicht widerspricht (vgl. KG WuM 1993, 427/429).
  • OLG München, 20.03.2008 - 34 Wx 46/07

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Auslegung eines Beschlusses über

    Die Erneuerung der Anlage ist nicht erst dann notwendig, wenn sie endgültig vollständig ausfällt, sondern schon dann, wenn sie in einem Zustand ist, in dem jederzeit wesentliche Teile unbrauchbar werden können (BayObLG WuM 1994, 504/505; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten § 21 Rn. 58).
  • BGH, 13.05.2011 - V ZR 202/10

    Wohnungseigentum: Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussanfechtungsklage nach

    Nach der Gegenmeinung bleibt das Rechtsschutzbedürfnis regelmäßig bestehen (BayObLG, NJW-RR 1992, 1367; ZMR 1994, 279, 280; NZM 2002, 623; OLG Hamm, ZMR 2009, 58, 61; LG Düsseldorf, ZMR 2008, 484, 485; Suilmann in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 46 Rn. 135; Bonifacio, ZMR 2010, 163, 164 ff.; Greiner, Wohnungseigentumsrecht, 2. Aufl., Rn. 1935).

    Dabei geht es nicht um eine Veränderung von Sekundäransprüchen durch Mehrheitsbeschluss, weil das Ergebnis der Beschlussanfechtungsklage für solche Ansprüche nur mittelbar von Bedeutung sein kann (BayObLG, ZMR 1994, 279, 280).

  • OLG Hamm, 03.01.2008 - 15 W 240/07

    Notwirtschaftsplan

    Das Rechtsschutzbedürfnis für den Beschlussanfechtungsantrag besteht gleichwohl fort, wenn es den anfechtenden Wohnungseigentümer - wie hier - um die Abwendung seiner Beteiligung an den Kosten der Maßnahme geht (BayObLG ZMR 1994, 279 = WE 1995, 92; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 187 = NZM 2001, 146; OLG Franfurt OLG-Report 2006, 93; Staudinger/Wenzel, Vorbemerkung zu §§ 43 ff WEG, Rn. 65).
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.07.2010 - 14 S 438/10

    Wohnungseigentumssache: Umstellung von einer Öl-Zentral-Heizung auf Fernwärme als

    Bei einem derartigen Alter der Heizanlage ergibt sich nach allgemeiner Erfahrung, dass die beschlossene Gesamterneuerung Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung nicht widerspricht (vgl. KG Berlin WuM 1993, 427, 429; BayObLG ZMR 1994, 279).

    Eine Erneuerung ist nicht nur dann notwendig, wenn eine technische Einrichtung endgültig ausfällt, sondern schon dann, wenn sie sich altersbedingt oder aus anderen Gründen in einem Zustand befindet, in dem jederzeit damit gerechnet werden muss, dass wesentliche Teile unbrauchbar werden (OLG Celle WuM 1993, 89 f.; BayObLG ZMR 1994, 279).

    Weder das Amtsgericht noch die Kammer waren deshalb gehalten, durch ein Sachverständigengutachten zu ermitteln, ob verschiedene Einzelteile der alten Anlage noch weiterverwendet werden könnten (vgl. BayObLG ZMR 1994, 279 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 05.12.2002 - 11 Wx 6/02

    Wohnungseigentum: Rechtsschutzbedürfnis für Beschlussanfechtung trotz

    Das Rechtsschutzbedürfnis besteht grundsätzlich auch für den Eigentümer, der dem angefochtenen Beschluss zugestimmt hat (BayObLG, ZMR 1994, 279, 280; BayObLG NJW-RR 1997, 715, 717; OLG Hamm, NJW-RR 1997 970; Staudinger-Wenzel, Vorbem. zu §§ 43ff. WEG, Rdn. 64; Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Auflage, § 43 Rdn. 102, jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 19.03.2001 - 16 Wx 35/01

    Sondervergütung für Bauüberwachung durch den WEG -Verwalter

    tatsächlich ein Rückzahlungsanspruch besteht (vgl. BayObLG ZMR 1994, 279 = WuM 1994, 504 = WE 1995, 92; Staudinger/Wenzel, WEG, Vorbem. zu §§ 43 ff. Rdn. 65; Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 43 Rdn. 98).
  • LG Hamburg, 21.09.2016 - 318 S 51/16

    Beschlussanfechtungsklage in Wohnungseigentumssachen: Rechtsschutzinteresse für

    Das Rechtsschutzbedürfnis besteht grundsätzlich auch für den Eigentümer, der dem angefochtenen Beschluss zugestimmt hat (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.12.2002 - 11 Wx 6/02, ZMR 2003, 290, Rn. 10, zitiert nach juris; BayObLG, ZMR 1994, 279, 280 und NJW-RR 1997, 715, 717; OLG Hamm NJW-RR 1997, 970).
  • LG Koblenz, 26.05.2009 - 2 S 52/08

    Modernisierende Instandsetzung

    Voraussetzung für eine sogenannte modernisierende Instandsetzung in Abgrenzung zu Maßnahmen der Modernisierung im Sinne des § 22 Abs. 2 WEG ist ein vorhandener oder absehbarer Instandsetzungsbedarf, wobei dieser schon dann anzunehmen sein wird, wenn ein Ausfall oder eine zumindest partielle Funktionsunfähigkeit zu befürchten ist (vgl. BayObLGZ 1988, 271 (273); ZMR 1994, 279; OLG Celle WuM 1993, 89).

    Denn ungeachtet des Umstandes, dass sich Erdgas seit langen Jahren auch für Zentralheizungen vorliegender Art als ein dem Heizöl zumindest gleichwertiger Energieträger durchgesetzt hat, so dass die Vornahme einer Kosten-Nutzen-Analyse gar nicht notwendig ist (vgl. BayObLGZ 1988, 271 (274); BayObLG ZMR 1994, 279; OLG Celle WuM 1993, 89 (91)), ergibt sich aus der eingereichten Amortisationsrechnung (Bl. 14 d. A. = Anlage K 3 zum Klageschriftsatz vom 19. August 2008), dass bei einem jährlichen Energiebedarf von 70.718 Liter Heizöl zu geschätzten 59.893,82 Kubikmeter Erdgas angesichts der seit den 1960er-Jahren bestehenden Ölpreisbindung des Erdgases der Einbau eines Gas-Brennwertkessels mehr als wirtschaftlich sinnvoll und notwendig erscheint.

  • LG Düsseldorf, 06.06.2012 - 25 S 8/12

    Sind neue Fenster immer besser?

    Bei einem derartigen Alter der Fenster spricht bereits die allgemeine Erfahrung dafür, dass die beschlossene Gesamterneuerung Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung nicht widerspricht (vgl. KG Berlin WuM 1993, 427, 429; BayObLG ZMR 1994, 279).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2000 - 3 Wx 163/00

    WEG : Errichtung einer Blitzschutzanlage

    Erklärt der Antragsteller, es gehe ihm nicht in erster Linie um die Rückgängigmachung einer aufgrund eines Eigentümerbeschlusses ausgeführten Maßnahme, sondern um seine Kostenbeteiligung, so führt auch dies nicht zum Wegfall des Rechtsschutzinteresses (BayObLG WE 1995, 92; BPM § 43 Rdz. 98).
  • BayObLG, 31.01.2002 - 2Z BR 165/01

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses bei bestandskräftigem Zweitbeschluss -

  • AG Aachen, 10.10.2002 - 12 UR II 124/01

    Zulässigkeit der rückwirkenden Verwalterbestellung durch eine

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Rechtsprechung
   BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 13/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4381
BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 13/94 (https://dejure.org/1994,4381)
BayObLG, Entscheidung vom 10.03.1994 - 2Z BR 13/94 (https://dejure.org/1994,4381)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Instandhaltungspflicht eines Wohnungseigentümers in Bezug auf in seinem Sondereigentum stehende Gebäudeteile ; Schadensersatz aus positiver Vertragsverletzung (pVV) bei Verstoß gegen die Instandhaltungspflicht; Amtsermittlungsgrundsatz in Wohneigentumssachen

  • rechtsportal.de

    WEG § 14 Nr. 1
    Haftung eines Wohnungseigentümers für einen Wasserschaden an einer darunter liegenden Wohnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 718
  • WE 1995, 92
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 22.10.1992 - 1Z BR 47/92

    Gefährdung des Kindeswohls; Vormundschaft; Aufenthaltsstaat; Sorgeberechtigte

    Auszug aus BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 13/94
    Das Landgericht hat den Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG ), alle maßgebenden Umstände berücksichtigt und nicht gegen Verfahrensvorschriften, gesetzliche Beweisregeln sowie Denkgesetze oder zwingende Erfahrungssätze verstoßen (vgl. BayObLGZ 1992, 301/306).
  • BGH, 25.10.2013 - V ZR 230/12

    Verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch auch im Verhältnis

    aa) Während die herrschende Meinung die Voraussetzungen für einen Analogieschluss bejaht (OLG Stuttgart, NJW 2006, 1744; LG Bochum VersR 2004, 1454; Bamberger/Roth/Fritzsche, BGB, 3. Aufl., § 906 Rn. 89; MünchKomm-BGB/Säcker, 6. Aufl., § 906 Rn. 1; NK-BGB-Ring, 3. Aufl., § 906 Rn. 283a; PWW/Lemke, aaO, § 906 Rn. 10; Timme/Dötsch, WEG, § 15 Rn. 182; Wenzel, NJW 2005, 241, 244; wohl auch LG München I, ZMR 2011, 62, 63 f.; Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 3. Aufl., § 14 Rn. 8; Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 13 Rn. 16; Staudinger/Roth, BGB [2009], § 906 Rn. 70; Günther, VersR 2004, 1454; für eine entsprechende Anwendung jedenfalls dann, wenn sich die Sondereigentumseinheiten in verschiedenen Gebäuden befinden, LG Bonn, BeckRS 2007, 05000; eine Analogie in Betracht ziehend OLG München, NZM 2008, 211; Hogenschurz in Jennißen, WEG, 3. Aufl., § 14 Rn. 39; Klein in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 13 Rn. 140; vgl. auch Dötsch, ZMR 2006, 391, 392 f.; ders., NZM 2010, 607, 609 mwN), wenden die Vertreter der Gegenauffassung ein, mit Rücksicht auf den aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer resultierenden speziellen Schutz könne das Bestehen einer planwidrigen Gesetzeslücke nicht angenommen werden (Schmidt, ZMR 2005, 669, 677; Becker, ZfIR 2010, 645, 647; wohl auch Briesemeister, ZWE 2010, 325; vgl. auch BayObLG, NJW-RR 1994, 718 u. NJW-RR 2001, 156 [Ablehnung von Schadensersatzansprüchen mangels Verschuldens ohne Erörterung einer analogen Anwendung von § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB]; eine Analogie jedenfalls zugunsten obligatorischer Nutzungsberechtigter von Sondereigentum ablehnend LG Konstanz, NJW-RR 2009, 1670, 1671; kritisch dazu Timme/Dötsch, WEG, § 15 Rn. 182).
  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Höchstrichterlich noch nicht entschieden ist, ob die Wohnungseigentümer Teilhaber zu Bruchteilen (BayObLGZ 1984, 198, 207; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Aufl., § 21 Rdn. 31 und § 28 Rdn. 126; Weitnauer, WEG, 8. Aufl., § 1 Rdn. 25; Weitnauer/Hauger, aaO, § 16 Rdn. 31) oder zur gesamten Hand sind (BayObLG ZMR 1995, 130, 132; KG NJW-RR 1988, 844; KG OLGZ 1991, 172, 173; ZMR 1994, 277, 279; Staudinger/Bub, WEG, § 28 Rdn. 155, 157).
  • AG Lemgo, 13.11.2017 - 16 C 17/17

    Selbstbeteiligung einer Wohngebäudeversicherung auf einen Eigentümer übertragen?

    Angesichts dessen besteht namentlich keine Verpflichtung des Sondereigentümers, Installationsanlagen und Leitungen regelmäßig überprüfen zu lassen (BayObLG, NJW-RR 1994, 718; OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2005, 852 [853]).
  • AG Mannheim, 25.11.2002 - 10 URWEG 50/02

    Wohnungseigentümer haften für ein Verschulden ihrer Mieter gem § 278 BGB

    Grundsätzlich haftet ein Wohnungseigentümer für Schäden, die durch eine mangelhafte Instandhaltung des eigenen Sondereigentums verursacht sind nur bei Verschulden (vgl. Bayerisches Oberstes Landgericht NJW-RR 1994, 718).
  • OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 20 W 281/03

    Haftung eines Wohnungseigentümers: Regelung der Feststellungslast für fehlendes

    Gegen eine Regelung der Feststellungslast, wie sie in § 8 Nr. 1 der Teilungserklärung hinsichtlich des Verschuldens getroffen worden ist, bestehen jedoch keine rechtliche Bedenken, sondern sie ist sachgerecht, wenn wie hier das schadenverursachende Ereignis im Gefahren- und Verantwortungsbereich des in Anspruch genommenen Wohnungseigentümers eintritt (BayObLG NJW-RR 1994, 718 ).

    Denn die in § 14 Nr. 1 WEG normierte Pflicht zu Instandhaltung des Sondereigentums schließt nicht die Verpflichtung ein, die (Wasser-, bzw. Heizungs- oder Sanitär-) Installationen in regelmäßigen Abständen von einem Fachmann überprüfen zu lassen (BayObLG NJW-RR 1994, 718 für den Fall eines Eckventilbruchs; Niedenführ/Schulze, aaO., § 14, Rdnr. 2; Weitnauer/Lüke: WEG, 9. Aufl., § 14, Rdnr. 2; Staudinger/Kreuzer: WEG, 12. Aufl., § 14, Rdnr. 12).

  • KG, 19.10.1998 - 24 W 4300/98

    Verwalterhaftung für Regenwasser-Fallrohre; Pflicht des Verwalters zur

    Ebensowenig umfaßt auch die Pflicht der einzelnen Wohnungseigentümer, das Sondereigentum so instandzuhalten, daß einem anderen Wohnungseigentümer kein Schaden entsteht, die Verpflichtung, die Frischwasserinstallation regelmäßig von einem Fachmann überprüfen zu lassen (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 718 = ZMR 1994, 277 - WuM 1994, 496 = WE 1995, 92 = DWE 1994, 121).
  • OLG Frankfurt, 02.09.1998 - 20 W 49/97

    Nichtdurchführung der mündlichen Verhandlung als Verfahrensrüge; Erfordernis der

    Beim Antrag Nr. 4 hätte das Landgericht bei sachgerechter Antragsauslegung (OLG Frankfurt OLGZ 87, 49; KG ZMR 94, 277; BayObLG WuM 90, 178; Bärmann/Pick/Merfe, WEG, 7. Aufl., § 44 Rn 34) erkennen können, daß die Rechnungslegung (§§ 675, 666 BGB, 28 IV WEG), bestehend aus einer Gesamtabrechnung ohne Einzelabrechnung (Staudinger/Bub, 12. Aufl., § 28 WEG Rn 473; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 Rn 119), vom ausgeschiedenen Verwalter zum 30.6.1995, dem Zeitpunkt der Beendigung des Verwalteramtes, verlangt wird.
  • BayObLG, 23.05.1997 - 2Z BR 44/97

    Unterlassungsanspruch bei zweckwidriger Nutzung von Teileigentum trotz Vermietung

    Ihre schuldhafte Verletzung kann Schadensersatzansprüche begründen (§ 276 BGB ; BayObLG NJW-RR 1994, 718 ; Palandt/Bassenge BGB 56. Aufl. § 14 WEG Rn. 14 und § 15 WEG Rn. 27, jeweils mit weit. Rechtsprechungsnachweisen).
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