Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.07.1995 - 3 Wx 210/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5475
OLG Düsseldorf, 28.07.1995 - 3 Wx 210/95 (https://dejure.org/1995,5475)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.07.1995 - 3 Wx 210/95 (https://dejure.org/1995,5475)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Juli 1995 - 3 Wx 210/95 (https://dejure.org/1995,5475)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,5475) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; WEG § 21 § 25 Abs. 2 § 26
    Bedeutung der Wahl eines Verwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Duisburg - 9 T 103/94
  • OLG Düsseldorf, 28.07.1995 - 3 Wx 210/95

Papierfundstellen

  • WE 1996, 70
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 15.06.1988 - 24 W 1889/88
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.1995 - 3 Wx 210/95
    b) Ob an der vom Senat früher vertretenen Auffassung, das Stimmenübergewicht eines Wohnungseigentümers könne für Abstimmungen in einzelnen Angelegenheiten unter Umständen für eine bestimmte Frist beschränkt werden, nach geltendem Recht festgehalten werden kann und ob hierfür ein Bedürfnis besteht (anders unter anderem KG OLGZ 1988, 432 ff.), er scheint zweifelhaft, kann aber für die Entscheidung im vorliegenden Fall dahingestellt bleiben.
  • KG, 08.01.1986 - 24 W 3636/85

    Stimmernechtshäufung in der Person eines Wohnungseigentümers; Parteistellung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.1995 - 3 Wx 210/95
    a) Soweit § 14 Abs. 3 der Teilungserklärung bei der Berechnung der Stimmenmehrheit anstelle des "Kopfprinzips" aus § 25 Abs. 2 S. 1 WEG jeder Wohnung eine Stimme zuweist und damit auf generelle Stimmrechtsbeschränkungen für Mehrfacheigentümer verzichtet, wird eine solche Regelung auch im Zusammenhang mit der Verwalterwahl allerdings durchweg - auch vom Senat (OLGZ 1984, 288/289) - als zulässig und wirksam angesehen (vgl. auch OLG Zweibrücken WE 1990, 108; KG in NJW-RR 1986, 643; OLG Hamm OLGZ 1978, 184 ff.).
  • KG, 10.11.1978 - 1 W 179/78
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.1995 - 3 Wx 210/95
    Die Wahl eines Verwalters ist kein Rechtsgeschäft; auch eine analoge Anwendung der Bestimmung ist abzulehnen (vgl. KG OLGZ 1979, 28).
  • OLG Hamm, 06.02.1978 - 15 W 345/77
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.1995 - 3 Wx 210/95
    a) Soweit § 14 Abs. 3 der Teilungserklärung bei der Berechnung der Stimmenmehrheit anstelle des "Kopfprinzips" aus § 25 Abs. 2 S. 1 WEG jeder Wohnung eine Stimme zuweist und damit auf generelle Stimmrechtsbeschränkungen für Mehrfacheigentümer verzichtet, wird eine solche Regelung auch im Zusammenhang mit der Verwalterwahl allerdings durchweg - auch vom Senat (OLGZ 1984, 288/289) - als zulässig und wirksam angesehen (vgl. auch OLG Zweibrücken WE 1990, 108; KG in NJW-RR 1986, 643; OLG Hamm OLGZ 1978, 184 ff.).
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    § 26 Abs. 1 S. 4 WEG steht daher weder einer von dem Kopfprinzip abweichenden Abstimmung nach dem Wert- oder Anteilsstimmrecht (Stimmkraft bestimmt sich nach der Größe der Miteigentumsanteile), noch einer Abstimmung nach dem Objektprinzip entgegen (KG, OLGZ 1978, 142, 143 f; 1979, 29, 32; NJW-RR 1986, 643; OLG Düsseldorf, ZMR 1995, 604).

    3 Z 4/86">BayObLGZ 1986, 10, 14; BayObLG, ZfIR 2002, 296, 299; KG, OLGZ 1988, 432, 433; DWE 1987, 24; OLG Hamm, DWE 1989, 179, 180; OLG Zweibrücken, OLGZ 1990, 186, 188; OLG Düsseldorf, ZMR 1995, 604, 605; 2002, 614, 615; OLG Celle, OLGR 2002, 75, 77; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 25 Rdn. 160; Weitnauer/Lüke, aaO, § 25 Rdn. 26; Staudinger/Bub, aaO, § 25 WEG Rdn. 230; Müller, aaO, Rdn. 388; Sauren, aaO, § 25 Rdn. 33; MünchKomm-BGB/Röll, aaO, § 25 WEG Rdn. 18; Röll, Handbuch für Wohnungseigentümer und Verwalter, 7. Aufl., Rdn. 231; Weitnauer, WE 1988, 3, 6; Seuß, WE 1991, 276, 278; Jennißen/Schwermer, WuM 1988, 285, 287).

  • BayObLG, 13.12.2001 - 2Z BR 93/01

    Anfechtbarkeit der Beschlüsse einer Wohnungseigentümerversammlung bei

    Der Beschluss entspricht nämlich nicht ordnungsmäßiger Verwaltung (§ 21 Abs. 3 und 4 WEG), weil die Antragsgegner als Mehrheitseigentümer ihr aus der Größe der Miteigentumsanteile herrührendes Stimmenübergewicht rechtsmissbräuchlich eingesetzt haben, um selbst durch die Bestellung des Antragsgegners zu 1 als Verwalter den maßgeblichen Einfluss in der Gemeinschaft auszuüben (BayObLG ZMR 2000, 846; BayObLGZ 1997, 148/153; OLG Düsseldorf WuM 1995, 610/611; Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 26 Rn. 37).
  • BayObLG, 27.07.2000 - 2Z BR 112/99

    Sondernutzungsrecht eines Wohnungseigentümers an einer Gartenfläche

    Dies gilt in gesteigertem Maße, wenn der Eigentümer seine Stimmenmehrheit dazu ausnutzt, sich selbst oder eine Person seines Vertrauens zum Verwalter zu bestellen (vgl. BayObLG WE 1990, 111 f.; WÜM 1996, 648; ZMR 1999, 495 f.; OLG Celle WuM 1989, 436 ff.; OLG Düsseldorf WE 1996, 70 f.; ZfIR 1999, 844; OLG Zweibrücken ZMR 1998, 50/53 f.; Staudinger/Bub § 26 Rn. 162).
  • LG Karlsruhe, 10.05.2016 - 11 S 41/15

    Bestellung eines Wohnungseigentumsverwalters: Beurteilungsspielraum der

    Bei solchen Eigentümergemeinschaften liegt ein wichtiger Grund gegen die Bestellung eines Wohnungseigentümers und damit ein Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung vor, wenn bereits im Zeitpunkt der Bestellung Interessengegensätze offenkundig sind und deshalb von vornherein nicht mit der Begründung eines unbelasteten, für die Tätigkeit des Verwalters aber erforderlichen Vertrauensverhältnisses zu den anderen Wohnungseigentümern zu rechnen ist (OLG Düsseldorf, B. v. 28.07.1995 - 3 Wx 210/95 -, juris Rn. 24).
  • OLG Düsseldorf, 16.09.1998 - 3 Wx 366/98

    Voraussetzungen für den Stimmrechtsausschluß des WEG -Verwalters

    Gemäß § 25 Abs. 5 WEG ist der Verwalter, der auch Wohnungseigentümer ist, zwar berechtigt, bei seiner Bestellung oder Abberufung mit zu stimmen, da die bloße Wahl des Verwalters ein interner Organisationsakt der Gemeinschaft ist (vgl. Senat WuM 1995, 610, 611 sowie Beschluß vom 26.4.1991, 3 Wx 464/90).
  • LG Karlsruhe, 23.06.2010 - 11 S 60/09

    Bestellung eines Mehrheitseigentümers zum Verwalter

    Da nach dem Gesetz grundsätzlich jedermann und damit auch ein Wohnungseigentümer - ohne Verstoß gegen § 25 Abs. 5 WEG, der auch keine entsprechende Anwendung findet (OLG Düsseldorf, ZMR 1995, 604) - zum Verwalter bestellt werden kann, ist dies nicht bereits dann der Fall, wenn es sich dabei um den Mehrheitseigentümer handelt.

    Entsprechend dem in der Rechtsprechung anerkannten Grundsatz, dass bei einem beherrschenden Stimmenübergewicht eines Wohnungseigentümers, wenn er die anderen überstimmt hat, jeweils sorgfältig geprüft werden muss, ob ein Rechtsmissbrauch vorliegt (OLG Düsseldorf, ZMR 1995, 604; Bärmann/Merle, § 25 Rn. 179), ist daher eine besonders kritische Prüfung der Stimmrechtsausübung des Mehrheitseigentümers bei seiner Verwalterwahl geboten (OLG Düsseldorf, a. a. O.; Niedenführ, § 26 Rn. 19; Jennißen, § 26 Rn. 52; Bärmann/Merle, § 25 Rn. 179).

  • BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 25/00

    Bestellung eines Verwalters und Festsetzung des Vergütung

    Dies gilt in gesteigertem Maße, wenn der Eigentümer seine Stimmenmehrheit dazu ausnützt, sich selbst oder eine Person seines Vertrauens zum Verwalter zu bestellen (vgl. BayObLG WE 1990, 111 f.; WuM 1996, 648; ZMR 1999, 495 f.; OLG Düsseldorf WE 1996, 70 f.).
  • OLG Saarbrücken, 10.10.1997 - 5 W 60/97

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde wegen eines Antrags auf Erkennung der

    Der Senat hält bereits für fraglich, ob Ereignisse, die sich nach der Bestellung zum Verwalter zugetragen haben, für die Frage relevant sein können, ob eine wirksame Bestellung des Verwalters erfolgt ist - wovon allerdings das Oberlandesgericht Düsseldorf (WuM 1995, 610, 611 [OLG Düsseldorf 28.07.1995 - 3 Wx 210/95] ) auszugehen scheint.
  • OLG Düsseldorf, 06.05.2002 - 3 Wx 244/01

    Gültigkeit der Wahl zum Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage trotz

    Demgegenüber sieht aber der Senat in der Majorisierung an sich noch keinen Rechtsmissbrauch, sondern leitet einen Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) nur aus der konkreten Ausübung des Stimmrechts her (ZMR 1999, 581; ZMR 1997, 322; WE 1996, 70, 71; so auch Saarländisches OLG, ZMR 1998, 50, 53, 54).
  • OLG Düsseldorf, 14.09.2007 - 3 Wx 118/07

    Zur Gültigkeit der Verwalterbestellung für Wohneigentumsanlage -

    Ein gegen die Bestellung sprechender wichtiger Grund liege vor, wenn bereits im Zeitpunkt der Bestellung Interessengegensätze offenkundig sind und deshalb von vornherein nicht mit der Begründung eines unbelasteten, für die Tätigkeit des Verwalters erforderlichen Vertrauensverhältnisses zu den anderen Wohnungseigentümern zu rechnen sei [BayObLG ZMR 2000, 846/847; OLG Düsseldorf ZMR 1999, 581 und WE 1996, 70/71].
  • LG München I, 09.08.2023 - 1 S 16489/22

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Online-Teilnahme ohne Beschluss;

  • LG Frankfurt/Oder, 13.04.2015 - 16 S 133/14

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Stimmrechtsmissbrauch durch

  • BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 112/00

    Erledigung der Hauptsache ist im Wohnungseigentumsverfahren

  • AG Pinneberg, 21.03.2017 - 60 C 49/16

    Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen: Anfechtung eines Beschlusses über

  • LG Karlsruhe, 04.11.2014 - 5 S 107/13

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Ungültigerklärung einer

  • LG Konstanz, 23.08.2006 - 62 T 204/05

    Majorisierung von Stimmen bei der Verwalterwahl

  • OLG Düsseldorf, 16.04.1999 - 3 Wx 77/99

    Ungültigerklärung eines Beschlusses des Mehrheitseigentümers über die

  • BayObLG, 02.03.2001 - 2Z BR 88/00

    Stimmrechtsmissbrauch eines Wohnungseigentümers

  • AG Korbach, 31.03.2022 - 3 C 297/21

    Auch ein Mehrheitseigentümer ist nicht allmächtig!

  • AG Niebüll, 09.03.2023 - 18 C 10/23

    Einstweilige Verfügung; Verwalterbestellung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht