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   OLG Frankfurt, 25.05.2004 - 8 U 84/04   

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OLG Frankfurt, 25.05.2004 - 8 U 84/04 (https://dejure.org/2004,572)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.05.2004 - 8 U 84/04 (https://dejure.org/2004,572)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Mai 2004 - 8 U 84/04 (https://dejure.org/2004,572)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Forderungsabtretung - Unwirksamkeit wegen Verstoß gegen Bankgeheimnis

  • Judicialis

    HGB § 1; ; HGB § 343; ; ... HGB § 354 a; ; HGB § 354 a S. 1; ; AGBG § 9; ; AGBG § 24 a; ; AGBG § 24 a Nr. 3; ; ZPO § 325; ; ZPO § 325 I; ; BGB § 242; ; BGB § 399; ; BGB § 402; ; BGB § 1004 I; ; VerbrKrG § 7; ; InsO § 60; ; InsO § 159; ; Verbraucherschutzrichtlinie 93/13 Art. 3 Abs. 3

  • hsfonline.de PDF (Pressemitteilung und Volltext)

    Bankgeheimnis gilt auch bei Forderungsabtretungen

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abtretungsverbot infolge des Bankgeheimnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Forderungsabtretung und an das Bankgeheimnis

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 399
    Verstoß gegen Bankgeheimnis bei Abtretung von Darlehensansprüchen ohne Einwilligung des Darlehensnehmers

Besprechungen u.ä.

  • dr-schulte.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kreditübertragung - Kundenfreundliches Urteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3266
  • ZIP 2004, 1449
  • WM 2004, 1386
  • BB 2004, 1650
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Frankfurt/Main, 17.12.2004 - 21 O 96/02

    Baumaterial - § 399 BGB, Kollision mit verlängertem Eigentumsvorbehalt, § 455 BGB

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2004 - 8 U 84/04
    Zwischen dem Streithelfer und den Klägern schwebt diesbezüglich ein Rechtsstreit am Landgericht Frankfurt a. M. (Az.: 2/21 O 96/02).

    Eine Ausnahme aufgrund vertragswidrigen Verhaltens der Darlehensnehmer könne der Entscheidung nicht zugrunde gelegt werden, weil die Verfügungskläger das Bestehen der Darlehensrückzahlungsansprüche bestritten hätten und diesbezüglich ein Rechtsstreit am Landgericht Frankfurt am Main anhängig sei (Az.: 2/21 O 96/02).

    Vielmehr erscheint es angesichts der Tatsache, dass der Streithelfer die (rückabgetretenen ?) Forderungen in einem Verfahren beim Landgericht Frankfurt a. M. gegen die Verfügungskläger geltend macht (Az. 2/21 O 96/02), angemessen, die Verwertung der verpfändeten Aktien für einen begrenzten Zeitraum zu unterbinden, damit zwischenzeitlich eine weitere Klärung der Rechtslage erfolgen kann.

  • BGH, 27.05.1971 - VII ZR 85/69

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf einen Kreditvertrag einer BGB -Gesellschaft;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2004 - 8 U 84/04
    Er tritt nämlich mit der Übernahme seines Amtes lediglich in die Rechte und Pflichten des Insolvenzschuldners ein und kann daher für die Masse grundsätzlich nicht mehr und keine anderen Rechte beanspruchen als dem Insolvenzschuldner zustehen (BGHZ 55, 228-242 m.w.NL = NJW 1971, 1750 ff. für den Konkursverwalter).

    Eine solche Rechtstellung würde lediglich der Umgehung des Abtretungsverbotes dienen und dem mit der beschränkten Übertragbarkeit der Forderung der Insolvenzschuldnerin von den damaligen Vertragspartnern verfolgten Zweck zuwiderlaufen (BGHZ 56, 228 ff. = NJW 1971, 1750 ff. für den gleichgelagerten Fall einer Ermächtigung zur Prozeßführung).

  • BGH, 23.10.2001 - XI ZR 63/01

    Unwirksamkeit eines Abtretungsausschlusses für Honorarforderungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2004 - 8 U 84/04
    Dazu gehört nicht die Verwaltung eigenen Vermögens, die auch dann grundsätzlich dem privaten Bereich zugerechnet wird, wenn es sich um die Anlage beträchtlichen Kapitals handelt (BGHZ 149, 80 f. mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 07.09.1993 - 20 U 224/92
    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2004 - 8 U 84/04
    In der Vereinbarung einer solchen Vertragspflicht ist in der Regel ein stillschweigender Ausschluss der Abtretung gemäß § 399 BGB enthalten (OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 438; Palandt/Heinrichs, 63. Aufl., § 399 Rn. 8).
  • BGH, 25.03.1993 - IX ZR 192/92

    Wirksamkeit eines Kaufvertrages über eine Steuerberaterpraxis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2004 - 8 U 84/04
    Bei Ärzten, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Vertretern ähnlicher Berufe, die wegen des Umgangs mit persönlichen und privaten Geheimnissen ihrer Vertragspartner alle der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, wird die Abtretung von Forderungen gegen den Mandanten ohne Einwilligung desselben daher für unzulässig gehalten (BGH NJW 1996, 2087 für Steuerberater; BGH NJW 1993, 1638 f. für Rechtsanwalt; neuerdings BGH NJW 2004, 1464 f. für Verfahrenspfleger).
  • BGH, 22.05.1996 - VIII ZR 194/95

    Streit um die Rückzahlung eines Darlehens nach erfolgter Abtretung und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2004 - 8 U 84/04
    Bei Ärzten, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Vertretern ähnlicher Berufe, die wegen des Umgangs mit persönlichen und privaten Geheimnissen ihrer Vertragspartner alle der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, wird die Abtretung von Forderungen gegen den Mandanten ohne Einwilligung desselben daher für unzulässig gehalten (BGH NJW 1996, 2087 für Steuerberater; BGH NJW 1993, 1638 f. für Rechtsanwalt; neuerdings BGH NJW 2004, 1464 f. für Verfahrenspfleger).
  • BGH, 13.05.1982 - III ZR 164/80

    Zulässigkeit der Abtretung des Vergütungsanspruchs eines Verfahrenspflegers zu

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2004 - 8 U 84/04
    In der Entscheidung BGH NJW 1982, 2768-2770= WM 1982, 839-841 wird zwar die dort vorliegende Abtretung einer Bank für wirksam gehalten, der BGH geht auf die Problematik des Bankgeheimnisses jedoch in keiner Weise ein.
  • OLG Dresden, 26.01.2004 - 21 (10) WF 783/03
    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2004 - 8 U 84/04
    Bei Ärzten, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Vertretern ähnlicher Berufe, die wegen des Umgangs mit persönlichen und privaten Geheimnissen ihrer Vertragspartner alle der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, wird die Abtretung von Forderungen gegen den Mandanten ohne Einwilligung desselben daher für unzulässig gehalten (BGH NJW 1996, 2087 für Steuerberater; BGH NJW 1993, 1638 f. für Rechtsanwalt; neuerdings BGH NJW 2004, 1464 f. für Verfahrenspfleger).
  • BGH, 27.02.2007 - XI ZR 195/05

    Bankgeheimnis und Bundesdatenschutzgesetz hindern nicht die wirksame Abtretung

    Die von der Revision im Anschluss an eine - vereinzelt gebliebene - Entscheidung des OLG Frankfurt/Main (WM 2004, 1386, 1387) vorgebrachten Gegenargumente überzeugen nicht.

    Gegen die Auffassung, jede Zession verletze wegen der mit ihr verbundenen Informationspflichten stets die Verschwiegenheitspflicht des Kreditinstituts (vgl. OLG Frankfurt/Main WM 2004, 1386, 1387), spricht zudem, dass § 402 BGB zwar eine typisierende, aber keineswegs zwingende Regelung enthält, sondern abbedungen oder beschränkt werden kann.

    aa) Entgegen der Ansicht der Revision, die sich insoweit ebenfalls nur auf die Entscheidung des OLG Frankfurt/Main (WM 2004, 1386, 1387 f.) stützen kann, lässt sich ein gesetzliches Abtretungsverbot nicht mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Unwirksamkeit der Abtretung von Honorarforderungen von Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern und Vertretern ähnlicher Berufe (vgl. BGHZ 115, 123, 124 ff. betr.

  • OLG Köln, 15.09.2005 - 8 U 21/05

    Verstoß der Abtretung von Darlehensrückzahlungsforderungen einer Bank gegen das

    Der Streitpunkt betrifft daher die im Rahmen der Schlüssigkeitsprüfung zu klärende und vom Beklagten erst im Nachverfahren unter Berufung auf eine Entscheidung des OLG Frankfurt (NJW 2004, 3266 ff.) aufgeworfene Rechtsfrage der Wirksamkeit der Abtretung.

    Der von der Klägerin angeführten Entscheidung des OLG Frankfurt (NJW 2004, 3266 ff.), mit der für den Fall von Konsumentenkrediten demgegenüber aus dem Bankgeheimnis ein Abtretungsverbot hergeleitet wird, ist nicht zu folgen.

    Dies gilt zum einen für die auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Instanzgerichte entschiedenen Frage der Bindungswirkung eines Anerkenntnis-Vorbehaltsurteils, zum anderen aber auch hinsichtlich der als Einzelentscheidung anzusehenden Entscheidung des OLG Frankfurts (NJW 2004, 3266 ff.) zur Frage eines aus dem Bankgeheimnis folgenden Abtretungsverbotes, zumal diese Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ergangen ist.

  • OLG Stuttgart, 13.12.2005 - 6 U 119/05

    Bankdarlehen im Zusammenhang mit einem geschlossenen Immobilienfonds:

    Dem kann entgegen dem OLG Frankfurt (WM 2004, 1386, 1387) und dem LG auch nicht dadurch begegnet werden, dass argumentiert wird, dass das Bankgeheimnis als "Diskretions- und Verschwiegenheitspflicht" auch ohne AGB im Bankvertrag wurzele.

    Für die Klägerin Ziff. 2 und die Beklagten hat die Zulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zu erfolgen (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt ZPO), weil des OLG Frankfurt (WM 2004, 1386, 1387) bei der Frage des Abtretungsverbots anders entscheidet als der Senat.

  • LG Koblenz, 25.11.2004 - 3 O 496/03

    Abtretbarkeitsanspruch einer Bank auf Rückzahlung eines Darlehens

    Das Bankgeheimnis begründet kein Verbot der Abtretung von Bankforderungen, und zwar weder gem. § 399 Alt.2 BGB noch aus Gewohnheitsrecht noch aufgrund Analogie zu § 203 Abs. 1 StGB, § 134 BGB (entgegen OLG Frankfurt/M. ZIP 2004, 1449).

    Stellt sich der Beklagte insoweit auf den Standpunkt, erst durch das Urteil des OLG Frankfurt/M. vom 25.5.2004 - 8 U 84/04, ZIP 2004, 1449 (m. Bespr. Stiller, S.2027 und Jobe, S.2415), dazu EWiR 2004, 741 (Freitag) , von der Unwirksamkeit einer Forderungsabtretung wegen des Verstoßes gegen das Bankgeheimnis erfahren zu haben, erscheint sein Hinweis auf die vermeintliche Unzulässigkeit eines erneuten Klägerwechsels wenig nachvollziehbar.

    Hätte der Bundesgerichtshof - so die Vermutung des OLG Frankfurt/M. - angesichts einer regelmäßig vorliegenden Unwirksamkeit einer Abtretung von Bankforderungen eines Kreditinstitutes gegen seine Kunden die Abtretung lediglich aufgrund ¹besonderer GründeÂ" (vgl. OLG Frankfurt/M. ZIP 2004, 1449 ) ausnahmsweise für wirksam erachtet, wären diese ¹besonderen GründeÂ" zweifelsohne in jenem Urteil vom 13.5.1982 ausführlich erörtert worden.

    Eine derartige Differenzierung, wie sie in den Ausführungen des OLG Frankfurt/M. anklingt (vgl. ZIP 2004, 1449 ), verlangt eine vorab vorzunehmende rechtliche Würdigung des Sachverhaltes, die gerade erst im Laufe eines Verfahrens festgestellt werden kann.

  • LG Frankfurt/Main, 17.12.2004 - 21 O 96/02

    Bankgeheimnis steht einer Forderungsabtretung nicht entgegen

    Insoweit wird auf die Entscheidungen des OLG Frankfurt/M. vom 26.3.2002 (2 W 8/02) und vom 25.5.2004 (8 U 84/04, ZIP 2004, 1449 (m. Bespr. Stiller, S.2027 u. Jobe, S.2415), dazu EWiR 2004, 741 (Freitag)) verwiesen.

    Zwar hat das OLG Frankfurt/M. ein stillschweigendes Abtretungsverbot bei Vereinbarung eines Bankgeheimnisses angenommen (OLG Frankfurt/M. ZIP 2004, 1449), jedoch geht die überwiegende Meinung davon aus, dass eine Abtretung als solche wirksam ist, aber bei Offenbarung eines Geheimnisses im Zuge der Abtretung die Bank dem Kunden zum Schadensersatz verpflichtet ist (Früh, WM 2000, 497; Koberstein-Windpassinger, WM 1999, 473; Bruchner, in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, Bd. I, § 39 Rz.29; Toth-Feher/Schick, ZIP 2004, 491; BGH ZIP 1982, 1051 = NJW 1982, 2768).

    auch LG Koblenz ZIP 2005, 21, das - gegen OLG Frankfurt/M. ZIP 2004, 1449 - zu demselben Ergebnis kommt.

  • LG Ravensburg, 20.01.2005 - 6 O 399/04

    Zulässigkeit der Abtretung der Ansprüche eines Kreditengagements und einer dafür

    Die zu dieser Problematik ergangene Entscheidung des OLG Frankfurt am Main vom 25.05.2004, NJW 2004, 3266 sei aus mehrfachen Gründen nicht einschlägig.

    Auf Grund dieses "Bankgeheimnisses" sind Banken ihren Kunden zur umfassenden Geheimhaltung des Geschäftsverkehrs, besonders von Stand und Bewegung der Konten des Kunden, verpflichtet (OLG Frankfurt, NJW 2004, 3266 m.w.N.: Baumbach/Hopt, HGB, 31. Aufl., Bankgeschäfte [7] A/9, S. 1483; Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrecht, § 39 Rdnr. 7, a.A. für Fälle wie den vorliegenden - Zessionar ist gleichfalls Bank - Heinrichs, in: Palandt, 64. Aufl., § 399 Rn. 8).

    Eine solche Vereinbarung enthält notwendigerweise einen stillschweigenden Ausschluss der Abtretung gem. § 399, 2. Alt. BGB (OLG Frankfurt, NJW 2004, 3266): Die Bank geht mit persönlichen und privaten Geheimnissen ihrer Vertragspartner um und ist zu deren Wahrung verpflichtet.

    Auch der Bundesgerichtshof hat diese Frage bisher in keiner Weise positiv entschieden [entgegen Rogner, NJW 2004, 3230 (Fn. 1), betrifft die Entscheidung BGH, NJW 1982, 2768 = WM 1982, 839 ausschließlich die Beurteilung einer anderweitigen AGB-Bestimmung als Abtretungsverbot, worauf bereits die besprochene Entscheidung OLG Frankfurt, NJW 2004, 3266 hingewiesen hat].

  • KG, 06.06.2006 - 4 U 115/05

    Unwirksamkeit des Darlehensvertrages beim finanzierten Erwerb eines Anteils an

    Die vom OLG Frankfurt (Urteil vom 25. Mai 2004, 8 U 84/04, NJW 2004, 3266) vorgebrachten Gründe vermögen nicht zu überzeugen.

    Der Senat beantwortet diese Frage in Übereinstimmung beispielsweise mit dem OLG Stuttgart (Urteil vom 13. Dezember 2005, 6 U 119/05) in Abweichung vom OLG Frankfurt a.M. (Urteil vom 25. Mai 2004, 8 U 84/04, NJW 2004, 3266).

  • OLG Stuttgart, 06.04.2005 - 9 U 188/04

    Darlehensvertrag: Auslegung der getroffenen Vereinbarung

    Die Beklagte wendet weiter ein, die Klägerin habe den Ausfall als anspruchsbegründendes Merkmal nicht ordnungsgemäß dargelegt, sie sei aufgrund eines nach einem Urteil des OLG Frankfurt vom 20.4.2004 (WM 04, 1386) anzunehmenden stillschweigenden Abtretungsverbots nicht aktivlegitimiert.

    Soweit sich die Beklagte gegen die Abtretung der ... an die Klägerin vom 4.9.2001 unter Berufung auf ein im Darlehensvertrag angeblich stillschweigend vereinbartes Abtretungsverbot unter Berufung auf eine Entscheidung des OLG Frankfurt (WM 2004, 1386) berufen will, teilt der Senat nicht die in jenem Urteil vertretene Rechtsauffassung (dazu LG Koblenz WM 2005, 30; LG Frankfurt ZIP 2005, 115; Böhm BB 2004, 1641; Freitag EWiR 2004, 741; Rinze WM 2004, 1597; Langenbucher BKR 2004, 333; Stiller ZIP 2004, 2027; Cahn WM 2004, 2041).

  • LG München I, 29.03.2007 - 5 HKO 11176/06

    Zur Nichtigkeit von Verträgen, die auf die Ausgliederung eines Kreditportfolios

    Zwar wird vereinzelt die Ansicht vertreten, das Bankgeheimnis begründe mit Blick auf § 399 2. Alt. BGB ein Abtretungsverbot (so OLG Frankfurt ZIP 2004, 1449 ff.).

    Dem Schutzbedürfnis des Bankkunden wird dadurch hinreichend Rechnung getragen, dass bei unberechtigter Offenbarung die Bank dem Kunden zum Schadensersatz verpflichtet sein kann (vgl. nur OLG Köln ZIP 2005, 1773, 1774 [OLG Köln 15.09.2005 - 8 U 21/05] ; Nobbe WM 2005, 1537, 1541; Cahn WM 2004, 2041, 2048; Stiller ZIP 2004, 2027, 2031) [OLG Frankfurt am Main 25.05.2004 - 8 U 84/04] .

  • KG, 06.06.2006 - 4 U 121/05

    Unwirksamkeit des Darlehensvertrages beim finanzierten Erwerb eines Anteils an

    Die vom OLG Frankfurt (Urteil vom 25. Mai 2004, 8 U 84/04, NJW 2004, 3266) vorgebrachten Gründe vermögen nicht zu überzeugen.

    Der Senat beantwortet diese Frage in Übereinstimmung beispielsweise mit dem OLG Stuttgart (Urteil vom 13.Dezember 2005, 6 U 119/05) in Abweichung vom OLG Frankfurt a.M. (Urteil vom 25.Mai 2004, 8 U 84/04, NJW 2004, 3266).

  • KG, 06.06.2006 - 4 U 133/05

    Unwirksamkeit des Darlehensvertrages beim finanzierten Erwerb eines Anteils an

  • OLG Koblenz, 11.05.2006 - 5 U 1140/05

    Darlegungs- und Beweislast im Prozess des Haupt- gegen den Nebenbürgen bei

  • LG Stuttgart, 13.09.2005 - 12 O 682/04

    Finanzierte Kapitalanlage: Abwicklung einer finanzierten

  • OLG Hamm, 06.02.2006 - 31 U 133/05

    Wirksamkeit von Darlehensverträgen zur Finanzierung von Immobilienfonds

  • LG Nürnberg-Fürth, 25.02.2008 - 10 O 11030/06

    Bankkredit: Abtretung einer grundpfandrechtlich gesicherten Kreditforderung von

  • OLG Dresden, 11.01.2006 - 8 U 1373/05

    Wirksamkeit einer zur Finanzierung einer Immoblienfonds-Beteiligung durch einen

  • LG Bonn, 17.03.2005 - 3 O 657/03

    Aktivlegitimation einer Verbraucherzentrale für Inkassoklagen bei

  • OLG Stuttgart, 22.06.2005 - 9 U 34/05

    Wirksamkeitsvoraussetzungen der Forderungsabtretung einer Bank unter

  • AG Hamburg-Blankenese, 09.02.2005 - 508 C 411/04

    Arrestgrund der Gefahr einer Vollstreckungsbeeinträchtigung

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