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   BGH, 17.02.1956 - I ZR 101/54   

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https://dejure.org/1956,935
BGH, 17.02.1956 - I ZR 101/54 (https://dejure.org/1956,935)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1956 - I ZR 101/54 (https://dejure.org/1956,935)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1956 - I ZR 101/54 (https://dejure.org/1956,935)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • WM 1956, 563
  • DB 1956, 396
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.01.1954 - I ZR 34/53

    Abtretung eines Befreiungsanspruchs

    Auszug aus BGH, 17.02.1956 - I ZR 101/54
    Derartige Beschränkungen der Aufrechnung sind auch auf anderen Rechtsgebieten, z.B. in Mietverträgen allgemein üblich (vgl. auch für Spedition § 32 ADSp und BGHZ 12, 136 [BGH 22.01.1954 - I ZR 34/53] [143]).
  • BGH, 30.06.1955 - I ZR 186/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.02.1956 - I ZR 101/54
    Allerdings kann auch vor Anerkennung des Saldos eine Zahlungsklage, mit der der Anspruch auf Anerkennung verbunden werden kann, angestrengt werden (Urteil des Senats vom 30.6.1955 - I ZR 186/53 - Wertp. Mitt. Teil IV B 1955, 1315).
  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 149/52

    Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage

    Auszug aus BGH, 17.02.1956 - I ZR 101/54
    Bei Prüfung der Frage, ob die Klägerin ihrer Rechnungslegungspflicht nachgekommen ist, geht das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung (RGZ 127, 245 [245]; Urteil des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 28. Oktober 1953 - II ZR 149/52 -) davon aus, daß auch die einem Sicherungsnehmer obliegende Verpflichtung zur Rechnungslegung unter den Grundsätzen von Treu und Glauben steht.
  • BGH, 08.10.1954 - I ZR 102/52

    Aufrechnung gegenüber reichseigenen Banken

    Auszug aus BGH, 17.02.1956 - I ZR 101/54
    In der erneuten Tatsachenverhandlung wird der Beklagte auch Gelegenheit haben, die Frage einer Anschlußberufung in Erwägung zu ziehen, da das Urteil des Landgerichts (S. 12) nur eine - rechtlich und in ihren praktischen Auswirkungen nicht unbedenkliche (vgl. BGHZ 15, 27 [36]) - Abweisung der Klage zur Zeit ausgesprochen hat, während der Beklagte eine endgültige Klageabweisung erstrebt.
  • RG, 19.02.1930 - I 248/29

    Kann der durch Abtretung an die Stelle des Käufers getretene neue Gläubiger des

    Auszug aus BGH, 17.02.1956 - I ZR 101/54
    Bei Prüfung der Frage, ob die Klägerin ihrer Rechnungslegungspflicht nachgekommen ist, geht das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung (RGZ 127, 245 [245]; Urteil des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 28. Oktober 1953 - II ZR 149/52 -) davon aus, daß auch die einem Sicherungsnehmer obliegende Verpflichtung zur Rechnungslegung unter den Grundsätzen von Treu und Glauben steht.
  • BGH, 18.06.2002 - XI ZR 160/01

    Zulässigkeit der Aufrechnung gegen Ansprüche der Sparkasse

    c) Ohne Erfolg beruft die Revision sich auch auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. Februar 1956 (I ZR 101/54, WM 1956, 563, 564), in der der I. Zivilsenat einem vertraglichen Aufrechnungsverbot einer Bank mit der Begründung die Wirksamkeit versagt hat, das den Klagegrund bildende Kreditverhältnis und das Kreditsicherungsverhältnis, aus dem die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung hergeleitet wurde, bildeten ein einheitliches Rechtsverhältnis, das für die verschiedenen daraus hervorgehenden Forderungen und Verbindlichkeiten einen Aufrechnungsausschluß treuwidrig erscheinen lasse.
  • OLG Nürnberg, 30.03.2009 - 14 U 297/07

    Darlehensvertrag mit der Sparkasse: Fristlose Kündigung wegen Verweigerung der

    Das LG Köln bezieht sich insoweit auf eine frühere Entscheidung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urt. v. 17.02.1956 - I ZR 101/54, WM 1956, 563, 564).
  • BGH, 07.03.1985 - III ZR 90/83

    Unlauteres Mittel - Gläubigerbefriedigung - Anspruchsvereitelung - Vereitelung

    Sie stellt in diesen Fällen einen "individuellen Rechtsmißbrauch" dar (vgl. BGH Urteile vom 17. Februar 1956 - I ZR 101/54 = LM Nr. 20 zu § 387 BGB = WM 1956, 563; vom 29. November 1971 - V ZR 136/69 = LM Nr. 5 zu Allg. Geschäftsbedingungen der Banken - Allgemeines; MünchKomm/Kötz 2. Aufl. § 11 Nr. 3 AGBG Rn. 25).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 6 U 60/05

    Zur Aufrechnung von Versorgungsbezügen mit einem aus einer Pflichtverletzung

    Dies ist für Fälle anerkannt, in denen sich der Schädiger auf ein vertragliches Aufrechnungsverbot beruft (BGH, WM 1956, 563, 564; 1966, 734, 735).
  • BGH, 12.06.1967 - VIII ZR 61/65

    Fristlose Kündigung eines Pachtvertrages - Verbot der Aufrechnung gegen einen

    Das Berufungsgericht hat entgegen der Meinung der Revision nicht verkannt, daß nach dem von der Revision angeführten Urteil des Bundesgerichtshofes vom 17. Februar 1956 (I ZR 101/54 - DM BGB § 387 Nr. 20 = WM 1956, 563) die Berufung auf einen Aufrechnungsausschluß als mißbräuchliche Rechtsausübung unbeachtlich sein kann, wenn es nach den besonderen Umständen des Einzelfalles mit Treu und Glauben unvereinbar wäre, daß der Gläubiger eine Aufrechnung nicht zulassen will.
  • BGH, 29.11.1971 - V ZR 136/69

    Auslegung der allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank - Voraussetzungen für

    Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 17. Februar 1956 - I ZR 101/54 (LM BGB § 387 Nr. 20) bemerkt hat, soll die Beschränkung des Aufrechnungsrechts des Kunden ersichtlich die Banken davor schützen, daß ein Zahlungsunfähiger oder ein Zahlungsunwilliger gegen unbestreitbare Forderungen der Bank mit erdichteten oder sonstigen unbegründeten Gegenforderungen aufzurechnen und sich dadurch seiner Zahlungspflicht zu entziehen versucht.
  • BGH, 20.02.1967 - III ZR 51/66

    Finanziertes Abzahlungsgeschäft. Stellung des Verkäufers

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urt. v. 17. Februar 1956 - I ZR 101/54 = LM § 587 BGB Nr. 20 = BB 1956, 384) kann die Berufung eines Kreditinstituts auf ein in den Geschäftsbedingungen enthaltenes Aufrechnungsverbot Treu und Glauben widersprechen, wenn einem Vertragsteil verwehrt werden soll, gegen Forderungen aus einem Kreditverhältnis mit Gegenforderungen aus der Verletzung eines Kreditsicherungsverhältnisses aufzurechnen, das mit dem Kreditverhältnis ein einheitliches Vertragsverhältnis bildet.
  • LG Köln, 17.01.2008 - 15 O 79/07

    Schadensersatzanspruch aus einem Zinstermingeschäft nach dem Rahmenvertrag für

    In einem solchen Fall stellt es sich als treuwidrig dar, wenn die Klägerin sich auf das Aufrechnungsverbot beruft (vgl. BGH WM 1956, 563, 564).
  • BGH, 09.05.1957 - VII ZR 277/56
    Die Berufung des die vereinbarte Vergütung geltend machenden Unternehmers auf den vertraglichen Ausschluss der Aufrechnung begegnet von vornherein gewissen Bedenken, wenn es sich bei den Gegenforderungen des Bestellers um Ansprüche handelt, die aus einer schuldhaften Verletzung desselben Vertrags durch den Unternehmer erwachsen sind; der Bundesgerichtshof hat in dem Urteil I ZR 101/54 vom 17. Februar 1956 (LM § 387 Nr. 20) den Standpunkt vertreten, dass dem Unternehmer in einem solchen Fall regelmässig die Einrede der unzulässigen Rechtsausübung entgegensteht (weniger weitgehend RG JW 1934, 2762).
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