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   BGH, 28.04.1960 - II ZR 239/58   

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https://dejure.org/1960,703
BGH, 28.04.1960 - II ZR 239/58 (https://dejure.org/1960,703)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1960 - II ZR 239/58 (https://dejure.org/1960,703)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1960 - II ZR 239/58 (https://dejure.org/1960,703)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Notwendigkeit kaufmännischer Einrichtungen - Tatsächliches Vorhandensein - Gesamtwürdigung der Verhältnisse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Abgrenzung Kaufmann / Kleingewerbetreibender, Vollkaufmann, Minderkaufmann, Anlagekapital

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HGB § 2 S. 1
    Erforderlichkeit kaufmännischer Einrichtungen

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • WM 1960, 935
  • BB 1960, 917
  • DB 1960, 1097
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.07.1951 - III ZR 75/50

    Unwirksame Zulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 28.04.1960 - II ZR 239/58
    Es mag dahinstehen, ob nicht im allgemeinen zu verlangen ist, daß das Berufungsgericht wenigstens klarstellt, ob es einen Fall der Zulassungspflicht wegen Abweichung von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs für gegeben erachtet (§ 546 Abs. 2 Satz 2 ZPO) oder von der allgemeinen Zulassungsmöglichkeit wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 546 Abs. 2 Satz 1 ZPO) Gebrauch machen will (vgl. dazu BGHZ 2, 396, 400).

    Es kann jedoch nicht gesagt werden, daß Rechtsfragen grundsätzlicher Art hier überhaupt nicht in Betracht kämen und daß das Berufungsgericht die Revision offensichtlich entgegen dem Gesetz zugelassen hätte (vgl. zur Frage der Unzulässigkeit der Revision in solchen Fällen BGHZ 2, 396; BGH LM ZPO § 546 Nr. 11; BGH NJW 1959, 725; BGH MDR 1959, 560).

  • BGH, 08.05.1952 - IV ZR 208/51

    Verwaltungsrecht eines Miterben

    Auszug aus BGH, 28.04.1960 - II ZR 239/58
    In der Beurteilung aller übrigen Fragen ist das Berufungsgericht frei, auch soweit in dem Revisionsurteil dazu Stellung genommen worden ist (BGH NJW 1951, 524; BGHZ 3, 321; BGH NJW 1952, 1252).
  • BGH, 29.11.1956 - II ZR 32/56

    Haftung des Erwerbes aus Fortführung einer unzulässigen Firma;

    Auszug aus BGH, 28.04.1960 - II ZR 239/58
    Nachdem die Klägerin in beiden Vorinstanzen erfolgreich geblieben war, hatte der erkennende Senat das Urteil des Berufungsgerichts durch Urteil vom 29. November 1956 - II ZR 32/56 - aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 08.01.1959 - III ZR 6/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.04.1960 - II ZR 239/58
    Es kann jedoch nicht gesagt werden, daß Rechtsfragen grundsätzlicher Art hier überhaupt nicht in Betracht kämen und daß das Berufungsgericht die Revision offensichtlich entgegen dem Gesetz zugelassen hätte (vgl. zur Frage der Unzulässigkeit der Revision in solchen Fällen BGHZ 2, 396; BGH LM ZPO § 546 Nr. 11; BGH NJW 1959, 725; BGH MDR 1959, 560).
  • BGH, 06.11.1951 - I ZR 61/51

    Kollision mit Kriegsschiffen. Währungsreform

    Auszug aus BGH, 28.04.1960 - II ZR 239/58
    In der Beurteilung aller übrigen Fragen ist das Berufungsgericht frei, auch soweit in dem Revisionsurteil dazu Stellung genommen worden ist (BGH NJW 1951, 524; BGHZ 3, 321; BGH NJW 1952, 1252).
  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 28.04.1960 - II ZR 239/58
    Zu diesen wie zu den folgenden Eugen der Revision ist darauf hinzuweisen, daß das Berufungsgericht nicht auf jedes Vorbringen der Parteien ausdrücklich einzugehen brauchte; es genügt, daß sich aus dem Zusammenhang des Urteils eine sachentsprechende Beurteilung ergibt (BGHZ 3, 162, 175).
  • OLG Frankfurt, 24.01.2017 - 20 W 290/14

    Erforderlicher Inhalt einer Zwangsgeldandrohung

    Die Art des Geschäftsbetriebs - also seine innere Struktur, Organisation und Komplexität -, die unabhängig von der jeweiligen Branche zu beurteilen sein soll, da es nicht der Absicht des Gesetzgebers entsprochen habe, bestimmte Gewerbebetriebe allein aufgrund ihres Gegenstandes aus dem Kreis der Handelsgewerbe auszuklammern (vgl. zu Letzterem Oetker, a.a.O., Rn. 100), die Vielzahl und Vielgestaltigkeit der erbachten Leistungen, die Geschäftsbeziehungen und ihre Abwicklungen, die Kalkulation, die Werbung, die Inanspruchnahme und Gewährung von Kredit, auch in Form von Zahlungszielen und Teilnahme am Wechselverkehr (im Gegensatz insbesondere zu einem auf bloße Barzahlung angelegten Geschäftsbetrieb), das Anlage- und Betriebskapital, die Zahl, Art und Funktion der Beschäftigten, das Erfordernis einer Lohnbuchhaltung, die Größe des Geschäftslokals, der Umsatz, das Erfordernis einer geordneten Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen, die Art der Buchführung, regelmäßige Inventuren, die Erstellung von Bilanzen, die regionale Ausdehnung der Geschäftsaktivitäten, das Vorhandensein von Auslandsbeziehungen und ausländischer Betriebsstätten und u.U. das tatsächliche Vorhandensein kaufmännischer Einrichtungen (vgl. allgemein hierzu u.a. BGH, Urteil vom 28.04.1960, Az. II ZR 239/58, in BB 1960, 917; BGH; BGH, Urteil vom 16.11.1965, Az. V ZR 89/63, OLG Koblenz, Urteil vom 07.04.1988, Az. 5 U 10/88, OLG Dresden, Urteil vom 26.04.2001, Az. 7 U 301/01, OLG Düsseldorf, a.a.O., OLG Brandenburg, Urteil vom 04.04.2007, Az. 7 U 170/06, jeweils zitiert nach juris; Beschluss des erkennenden Senats vom 30.11.1982, Az. 20 W 146/82, in BB 1983, 335; Röhricht, a.a.O., Rn. 102, 103; Oetker, a.a.O., Rn. 100, 101; Bt-Drucks.13/8444, S. 48).

    Wie gesagt, geht es um eine umfassende Gesamtwürdigung (vgl. u.a. auch BGH, Urteil vom 28.04.1960, a.a.O.; KG, Urteil vom 21.10.2002, Az. 8 U 255/01, zitiert nach Beck-Online; ausdrücklich auch Bt-Drucks. 13/8444, S. 25).

  • BGH, 08.07.2015 - VIII ZR 106/14

    Wasserversorgungsvertrag: Billigkeitskontrolle für eine differenzierende

    Denn ob dies der Fall ist, bedarf einer etwa an Hand von Beschäftigtenzahl, Tätigkeitsart, Umsatz, Anlage- und Betriebskapital, Leistungsvielfalt, Zahl der Geschäftsbeziehungen und Kreditaufnahme vorzunehmenden individuellen Gesamtwürdigung der Betriebsverhältnisse (BGH, Urteil vom 28. April 1960 - II ZR 239/58, BB 1960, 917 unter 1).
  • OLG Düsseldorf, 06.06.2003 - 3 Wx 108/03

    Zur Frage der Eintragung eines Haftungsausschlusses bei Übernahme eines

    Maßgebend ist das Gesamtbild des Betriebs (BGH BB 1960, 917), nämlich die Natur der abgewickelten Geschäfte, die Art und Weise, wie sie abgewickelt werden, die Größe und Ausdehnung des Betriebs.
  • OLG München, 19.01.2022 - 7 U 2659/20

    Unzulässige Geschäftsabschlüsse des Gesellschafters einer GbR von Kunden mit sich

    Dies ist auf der Basis einer Gesamtschau der den Betrieb kennzeichnenden Umstände zu beurteilen (BGH, Urteil vom 28.4.1960 - II ZR 239/58 Ls. 2; Urteil vom 16.11.1965 - V ZR 89/63, Rz. 13).
  • OLG Celle, 14.10.2004 - 4 U 114/04

    Haftung des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

    Ein kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb liegt nämlich schon dann vor, wenn entsprechend §§ 238 ff HGB Handelsbücher geführt und ein Jahresabschluss aufgestellt werden (vgl. Boos/Fischer/Schulte-Mattler/Füllbier, KWG, 2000, § 1 Rn. 19; BGH WM 1960, 935).
  • OLG Celle, 14.10.2004 - 4 U 147/04

    Haftung des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

    Ein kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb liegt nämlich schon dann vor, wenn entsprechend §§ 238 ff HGB Handelsbücher geführt und ein Jahresabschluss aufgestellt werden (vgl. Boos/Fischer/Schulte-Mattler/Füllbier, KWG, 2000, § 1 Rn. 19; BGH WM 1960, 935).
  • OLG München, 19.01.2022 - 7 U 3250/20

    Einstufung einer Gesellschaft als GbR mangels notwendiger kaufmännischer

    Dies ist auf der Basis einer Gesamtschau der den Betrieb kennzeichnenden Umstände zu beurteilen (BGH, Urteil vom 28.4.1960 - II ZR 239/58 Ls. 2; Urteil vom 16.11.1965 - V ZR 89/63, Rz. 13).
  • OLG Koblenz, 07.04.1988 - 5 U 10/88

    Haftung bei Übernahme eines Handelsgeschäfts

    Ob ein übernommenes Handelsgewerbe einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb benötige, ergibt sich aus dem Gesamtbild des Betriebes (vgl. BGH, BB 1960, 917; OLG Stuttgart, BB 1965, 517; Schlegelberger-Hildebrandt, HGB, 5.Auflage., § 2Rdnrn. 3ff., § 4 Rdnrn. 4f. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 24.10.1968 - 15 W 265/68

    Voraussetzungen für das Erfordernis eines in kaufmännischer Weise eingerichteten

    Entscheidend ist vielmehr das aus einer umfassenden Würdigung derartiger Merkmale sich ergebende Gesamtbild (KG in NJW 1959, 1830 mit weiteren Nachweisen; BGH in BB 1960, 917 [BGH 28.04.1960 - II ZR 239/58] ).
  • OLG Stuttgart, 08.12.1998 - 12 U 152/98

    Anspruch auf Strafverteidigerhonorar; Anspruch auf Schadensersatz wegen

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  • BGH, 28.02.1985 - III ZR 104/83
  • OLG Koblenz, 07.04.1988 - 5 U 11/88
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