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   BGH, 28.06.1961 - V ZR 75/60   

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https://dejure.org/1961,14142
BGH, 28.06.1961 - V ZR 75/60 (https://dejure.org/1961,14142)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1961 - V ZR 75/60 (https://dejure.org/1961,14142)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1961 - V ZR 75/60 (https://dejure.org/1961,14142)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • WM 1961, 1149
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 88/95

    Begriff der Verwendungen

    Notwendig sind in der Regel diejenigen Aufwendungen, die zur Erhaltung oder ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Sache erforderlich sind (RGZ 117, 112, 115; 139, 354, 357; BGHZ 64, 333, 339; BGH, Urt. v. 14. Dezember 1954, I ZR 134/53, NJW 1955, 340, 341; Senatsurt. v. 28. Juni 1961, V ZR 75/60, WM 1961, 1149, 1151; Soergel/Mühl, BGB, 12. Aufl., § 994 Rdn. 3) und nicht nur Sonderzwecken des Besitzers dienen (BGHZ 64, 333, 339).
  • BGH, 14.06.2002 - V ZR 79/01

    Bindung des Revisionsgerichts an ein sowohl dem Haupt- als auch dem Hilfsantrag

    Soweit die Rechtsprechung beim Rücktritt vom Vertrag Ansätze zu einer Erweiterung des Verwendungsersatzes gefunden hat (z.B. Urt. v. 9. November 1995, IX ZR 19/95, WM 1996, 131; Senatsurt. v. 28. Juni 1961, V ZR 75/60, WM 1961, 1149, 1151), ist dies im Rahmen des § 994 BGB geschehen.
  • OLG Saarbrücken, 06.08.2002 - 4 U 536/01

    Zur Haftung des Rechtsanwalts wegen fehlerhafter Prozessführung

    Positive Kenntnis setzt nicht nur voraus, das der Besitzer die Tatsachen, aus denen sich das Fehlen seines Besitzrechts ergibt, kennt, sondern dass er aus diesen auch den Schluss auf das Fehlen des zunächst angenommenen Besitzrechts zieht (vgl. BGHZ 26, 256 (260 i); 32, 76 (92); BGH, WM 1961, 1149 (1151); MünchKomm(BGB)-Medicus, aaO., § 990 BGB, Rdnr. 4; Staudinger-Gursky, aaO., § 990 BGB, Rdnr. 27).
  • OLG Saarbrücken, 27.09.2007 - 8 U 694/05

    Auszahlung der Darlehensvaluta als Annahme des Kreditantrags - Mehrheit von

    Entgegen der Ansicht der Beklagten ist es nämlich anerkannt, dass ein Schuldner schon dann zur Aufrechnung berechtigt ist, wenn er auch nur gegen einen der beiden Gesamtgläubiger eine aufrechenbare Forderung hat, weil er an sich nach seinem Belieben an jeden der beiden Gläubiger leisten kann (vgl. BGH NJW 1979, 2038; BGHZ 55, 20/33; BGH WM 1961, 1149/1151).
  • BGH, 04.06.1975 - V ZR 184/73

    Wertersatz von Nutzungen

    Das van der Revision mit herangezogene Senatsurteil von 28. Juni 1961 - V ZR 75/60 (WM 1961, 1149, 1151 unter 111, 1) kann nicht zu ihren Gunsten verwendet werden, da dort entgegen der Ansicht der Revision nicht ausgesprochen ist, daß unabhängig von den Umständen des Einzelfalls die Üblichen Zinsen zuzusprechen seien.
  • BGH, 11.07.1979 - VIII ZR 215/78

    Zulässigkeit der Vereinbarung eines Schuldners mit Gesamtgläubigern über die

    Das Berufungsgericht verkennt nicht, daß der Kläger als Schuldner der Leibrentenzahlung schon dann zur Aufrechnung berechtigt ist, wenn er auch nur gegen einen der beiden Gesamtgläubiger eine aufrechenbare Forderung hat, weil er an sich nach seinem Belieben an jeden der beiden Gläubiger leisten kann (BGHZ 55, 20, 33; BGH Urteil vom 28. Juni 1961 - V ZR 75/60 = WM 1961, 1149, 1151).
  • KG, 31.10.2016 - 8 U 176/15

    Unentgeltlicher Grundstücksnutzungsvertrag: Abwälzung von Kosten für die

    Allerdings hat auch der Entleiher gemäß § 601 Abs. 1 Satz 1 BGB die gewöhnlichen Kosten der Erhaltung der entliehenen Sache zu tragen, d. h. die zur Erhaltung der Sache erforderlichen regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben (vgl. BGH, Urteil vom 28.6.1961 - V ZR 75/60 - Betrieb 1961, 1449), worunter auch übliche Versicherungsprämien und laufende Grundabgaben fallen (BGH, Urteil vom 10.10.1984 - IVa ZR 75/83 - NJW 1985, 382, zitiert nach juris Tz. 19).
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