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   BGH, 26.01.1962 - V ZR 168/60   

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BGH, 26.01.1962 - V ZR 168/60 (https://dejure.org/1962,7806)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1962 - V ZR 168/60 (https://dejure.org/1962,7806)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1962 - V ZR 168/60 (https://dejure.org/1962,7806)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • WM 1962, 511
  • DB 1962, 600
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 22.02.1929 - II 357/28

    1. Zum Begriff der Unverzüglichkeit der Irrtumsanfechtung. 2. Kommt es auch auf

    Auszug aus BGH, 26.01.1962 - V ZR 168/60
    Wenn es nach dem Gesetz erforderlich ist, unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern anzufechten (§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB), so besagt das nicht, daß die Anfechtungserklärung jeweils sofort abgegeben werden müßte; die Umstände des Einzelfalles können es dem Anfechtungsberechtigten vielmehr angängig oder gar geboten erscheinen lassen, mit der Ausübung seines Rechts, nachdem er vom Anfechtungsgrunde Kenntnis erlangt hat, noch etwas zuzuwarten, sofern dies einer verständigen Abwägung der beiderseitigen Interessen entspricht (RGZ 124, 115, 118; Siebert/Hefermehl, BGB 9. Aufl. § 121 Anm. 7).

    Die weitere Entscheidung RGZ 124, 115 besagt ebenfalls nicht das, was die Revision daraus herleiten möchte; nach ihr (S. 118) kommt es für die Frage, ob ein schuldhaftes Zögern gegeben ist, nicht allein auf die Länge der Zeitspanne zwischen Kenntniserlangung und Anfechtungserklärung an, ein Hinausschieben der letzteren kann durch die Umstände geboten sein und braucht nicht auf einem Verschulden zu beruhen (vgl. über den Rechtsbegriff "unverzüglich" auch BGH Urteil vom 20. November 1961, VIII ZR 126/60, WM 1962, 49).

  • BGH, 14.12.1960 - V ZR 40/60

    Gewährleistungsanspruch. Irrtums- und Täuschungsanfechtung

    Auszug aus BGH, 26.01.1962 - V ZR 168/60
    Inzwischen ist jedoch das Urteil des erkennenden Senats vom 14. Dezember 1960, BGHZ 34, 32 ergangen, das sich eingehend mit dem Verhältnis von Gewährleistung und Anfechtung befaßt und den Standpunkt des Reichsgerichts, wonach gegen die Anwendbarkeit des § 119 Abs. 2 BGB bis zum Übergang der Gefahr kein Hindernis besteht, unbedenklich gebilligt hat (a.a.O. S. 34).
  • BGH, 18.12.1954 - II ZR 296/53

    Gewährleistung. Heilgerät

    Auszug aus BGH, 26.01.1962 - V ZR 168/60
    Es mag sein, daß die Entscheidung des II. Zivilsenats in BGHZ 16, 54, auf die das Berufungsgericht sich u.a. für seine Ansicht bezieht, keine ausdrückliche Stellung dazu genommen hat, ob der Ausschluß der Irrtumsanfechtung wegen Eigenschaften, die unter die Sachmängelhaftung des Verkäufers fallen, auch schon in der Zeit vor dem Gefahrübergang gilt (ebenso Urteil vom 9. Juni 1959, VIII ZR 107/58, NJW 1959, 1584 = LM BGB § 459 Nr. 4).
  • BGH, 09.06.1959 - VIII ZR 107/58
    Auszug aus BGH, 26.01.1962 - V ZR 168/60
    Es mag sein, daß die Entscheidung des II. Zivilsenats in BGHZ 16, 54, auf die das Berufungsgericht sich u.a. für seine Ansicht bezieht, keine ausdrückliche Stellung dazu genommen hat, ob der Ausschluß der Irrtumsanfechtung wegen Eigenschaften, die unter die Sachmängelhaftung des Verkäufers fallen, auch schon in der Zeit vor dem Gefahrübergang gilt (ebenso Urteil vom 9. Juni 1959, VIII ZR 107/58, NJW 1959, 1584 = LM BGB § 459 Nr. 4).
  • BGH, 20.11.1961 - VIII ZR 126/60
    Auszug aus BGH, 26.01.1962 - V ZR 168/60
    Die weitere Entscheidung RGZ 124, 115 besagt ebenfalls nicht das, was die Revision daraus herleiten möchte; nach ihr (S. 118) kommt es für die Frage, ob ein schuldhaftes Zögern gegeben ist, nicht allein auf die Länge der Zeitspanne zwischen Kenntniserlangung und Anfechtungserklärung an, ein Hinausschieben der letzteren kann durch die Umstände geboten sein und braucht nicht auf einem Verschulden zu beruhen (vgl. über den Rechtsbegriff "unverzüglich" auch BGH Urteil vom 20. November 1961, VIII ZR 126/60, WM 1962, 49).
  • BGH, 11.07.1960 - VII ZR 109/59
    Auszug aus BGH, 26.01.1962 - V ZR 168/60
    Auf jeden Fall sind derartige "Freizeichnungsklauseln" - als eine solche bezeichnet die Klägerin selbst den Gewährleistungsausschluß (Schriftsatz vom 16. April 1959) - grundsätzlich "eng und streng" auszulegen; ihre Anwendung darf die Rechte des Vertragsgegners nicht weiter einschränken, als ihr eindeutiger Wortlaut erheischt (BGH Urteil vom 11. Juli 1960, VII ZR 109/59, WM 1960, 1119 m.w.Nachw.).
  • RG, 22.11.1932 - II 148/32

    Unterliegen beim Kauf eines Erwerbsgeschäfts die Gewährleistungsansprüche der

    Auszug aus BGH, 26.01.1962 - V ZR 168/60
    Hiernach soll, wenn auch bei Sachmängeln im Sinne der §§ 459 ff BGB normalerweise für eine Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtums (§ 119 Abs. 2 BGB) kein Raum sei, die Anfechtung gleichwohl solange zulässig sein, als die Gefahr der Kaufsache noch nicht gemäß § 446 BGB auf den Käufer übergegangen ist (ebenso RGZ 138, 354, 356).
  • BGH, 24.01.2003 - V ZR 248/02

    Umfang eines Gewährleistungsausschlusses

    Anderenfalls kann nicht davon ausgegangen werden, daß einem Haftungsausschluß, für den ohnehin der Grundsatz einer engen Auslegung gilt (vgl. BGH, Urt. v. 11. Juli 1960, VII ZR 109/59, WM 1960, 1119, 1120; Senat, Urt. v. 26. Januar 1962, V ZR 168/60, WM 1962, 511, 512; Soergel/Huber, BGB, 12. Aufl., § 459 Rdn. 223), solch weitreichende Folgen beigemessen werden sollten (vgl. Soergel/Huber aaO; Staudinger/Honsell, § 476 a.F. Rdn. 11; Erman/Grunewald, BGB, 10. Aufl., vor § 459 Rdn. 71; a.A., doch ohne näheres Eingehen auf die Problematik, Tiedtke, NJW 1995, 3081, 3084; ihm im Grundsatz folgend OLG Hamm, MDR 1999, 1189).
  • BGH, 27.10.1994 - IX ZR 168/93

    Einbeziehung von in einem vorformulierten Bürgschaftsvertrag enthaltenen AGB;

    Das Berufungsgericht wird prüfen müssen, ob die Anfechtungserklärung im Schriftsatz vom 16. September 1991, die der Klägerin durch das Gericht an demselben Tage zugeleitet wurde (Vermerk GA I 75), ohne schuldhaftes Zögern erfolgt ist (vgl. BGH, Urt. v. 26. Januar 1962 - V ZR 168/60, WM 1962, 511, 513).
  • BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 333/06

    Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB - Verdachtskündigung

    Da "unverzüglich" weder "sofort" bedeutet noch damit eine starre Zeitvorgabe verbunden ist (Müller-Wenner/Schorn SGB IX § 91 Rn. 22), kommt es auf eine verständige Abwägung der beiderseitigen Interessen an (Senat 2. Februar 2006 - 2 AZR 57/05 - AP BGB § 626 Nr. 204 = EzA BGB 2002 § 626 Ausschlussfrist Nr. 1; 21. April 2005 - 2 AZR 255/04 - aaO; BGH 26. Januar 1962 - V ZR 168/60 - WM 1962, 511).
  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 255/04

    Außerordentliche Kündigung - schwerbehinderter Mensch - Zustimmung durch

    Es kommt vielmehr auf eine verständige Abwägung der beiderseitigen Interessen an (BGH 26. Januar 1962 - V ZR 168/60 - DB 1962, 600).
  • BGH, 26.10.1978 - VII ZR 202/76

    Zu altes Auto - Verhältnis zwischen § 119 BGB und § 459 BGB <Fassung bis

    Demgegenüber hat der V. Zivilsenat das für den Kauf eines Hausgrundstücks verneint, weil derartige Freizeichnungsklauseln eng und nicht über ihren eindeutigen Wortlaut hinaus auszulegen seien (BGH Urteil vom 26. Januar 1962 - V ZR 168/60 = WM 1962, 511, 512).
  • BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 57/05

    Außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist - Beteiligung des

    Es kommt vielmehr auf eine verständige Abwägung der beiderseitigen Interessen an (BAG 21. April 2005 - 2 AZR 255/04 - AP SGB IX § 91 Nr. 4 = EzA SGB IX § 91 Nr. 1; BGH 26. Januar 1962 - V ZR 168/60 - WM 1962, 511).
  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 118/11

    Außerordentliche Kündigung - Sonderkündigungsschutz als Schwerbehinderter -

    Da "unverzüglich" weder "sofort" bedeutet noch damit eine starre Zeitvorgabe verbunden ist, kommt es auf eine verständige Abwägung der beiderseitigen Interessen an (BAG 1. Februar 2007 - 2 AZR 333/06 - aaO; 2. Februar 2006 - 2 AZR 57/05 - zu II 3 b cc (1) der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 204 = EzA BGB 2002 § 626 Ausschlussfrist Nr. 1; BGH 26. Januar 1962 - V ZR 168/60 - WM 1962, 511) .Dabei ist nicht allein die objektive Lage maßgebend.
  • BGH, 14.10.1966 - V ZR 188/63

    Kaufvertrag über ein Haus - Anfechtung wegen argistiger Täuschung über Mängel des

    Was den inhaltlichen Umfang dieser Freizeichnungsklauseln angeht, so hat der Bundesgerichtshof in neuerer Zeit in folgenden Fällen Rechtsbehelfe des Käufers wegen Sachmängel trotz Freizeichnungsklausel zugelassen: beim Verkauf eines Hausgrundstücks "wie es steht und liegt, ohne Gewähr für den baulichen Zustand des Gebäudes" wurde die Irrtumsanfechtung vor Gefahrübergang gebilligt (Senatsurteil vom 26. Januar 1962, V ZR 168/60 S. 7, WM 1962, 511); beim Verkauf von Grundbesitz "in dem Zustand, in dem er sich zur Zeit befindet", unter Ausschluß der Haftung "für sichtbare und unsichtbare Sachmängel" wurde die Auslegung im Sinne einer Haftung für die (wirtschaftliche) Bebaubarkeit des Bodens nicht beanstandet, wo beide Parteien beim Vertragsschluß von der Bebaubarkeit ausgingen und der im Vertrag ausdrücklich niedergelegte Vertragszweck für den Käufer allein die Bebauung war, während das Grundstück tatsächlich wegen der (unbekannten) Zerklüftung des Bodens durch einen (bekannten) Bergwerksbetrieb unbebaubar war (Senatsurteil vom 15. Januar 1964, V ZR 122/63 S. 10 ff, WM 1964, 356; vgl. auch Senatsurteil vom 9. Oktober 1964, V ZR 109/62 WM 1964, 1249).
  • BGH, 27.05.1964 - V ZR 146/62
    Ihre Anwendung darf die Rechte des Vertragsgegners nicht weiter einschränken, als ihr eindeutiger Wortlaut reicht (Urteil des Senats vom 26. Januar 1962, V ZR 168/60, S. 10 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 22.04.2002 - 9 U 178/01

    Gewährleistungsrecht - Gewährleistungsausschluss kann auch für c.i.c. gelten

    Diese Vorverlagerungswirkung eines Gewährleistungsausschlusses ist anerkannt für den Bereich der Anfechtung im Sinne des § 119 Abs. 2 BGB (vgl. BGH WM 1962, 511, 512, wo nur aufgrund der Auslegung ein vertraglicher Ausschluss der Anfechtung verneint wurde).
  • LG Nürnberg-Fürth, 12.11.2020 - 2 S 3485/19

    Obliegenheitsverletzung in der Reiserücktrittsversicherung

  • LG Würzburg, 07.09.2021 - 22 O 103/21

    Reiserücktrittversicherung bei Erkrankung kurz vor der Corona-Krise

  • OLG Stuttgart, 17.03.1989 - 2 U 226/88

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages nach Anfechtung wegen Irrtums; Auslegung einer

  • ArbG Fulda, 09.08.2018 - 2 Ca 79/18
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