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BGH, 15.06.1964 - VIII ZR 7/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verweigerung der Genehmigung - Unwiderruflichkeit - Schwebend unwirksames Geschäft - Endgültige Vernichtung - Rechtsgestaltende Wirkung
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 182
Unwiderruflichkeit der Verweigerung der Genehmigung
Papierfundstellen
- WM 1964, 878
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.04.1958 - VIII ZR 72/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.06.1964 - VIII ZR 7/63
Die fehlenden Unterschriften des Richters und des Urkundsbeamten unter die Sitzungsniederschrift sind während des Revisionsverfahrens in zulässiger Weise nachgeholt worden (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 15. April 1958 - VIII ZR 72/57 - LM ZPO § 164 Nr. 3 = NJW 1958, 1237 = MDR 1958, 512;… Baumbach/Lauterbach, ZPO 26. Aufl. § 163 Anm. 1). - RG, 14.12.1932 - V 275/32
1. Findet die Vorschrift des § 185 Abs. 2 BGB. auch Anwendung auf Verfügungen …
Auszug aus BGH, 15.06.1964 - VIII ZR 7/63
Auch in der Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 139, 118, 126, auf die sich der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs a.a.O. bezogen hat, wird verlangt, daß es sich um eine Verweigerungserklärung handeln müsse, die ohne Vorbehalt einer späteren Genehmigung abgegeben ist, die also nicht nur die vorläufige, sondern die endgültige Willensentschließung des Erklärenden in Erscheinung treten ließ.
- BGH, 13.10.2008 - II ZR 76/07
Stellung als Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft
Wenn der Berechtigte die Genehmigung nach § 184 Abs. 1 BGB in der Schwebe hält, verweigert er sie nicht endgültig (BGH, Urt. v. 15. Juni 1964 - VIII ZR 7/63, WM 1964, 878). - BGH, 29.04.1968 - VIII ZR 27/66
Geltendmachung eines Anspruchs bei Verfügung eines Nichtberechtigten - Bewertung …
Insoweit ist zwar der Ausgangspunkt der Revision richtig: Eine endgültige Verweigerung der Genehmigung eines genehmigungsbedürftigen und deshalb schwebend unwirksamen Rechtsgeschäfts macht das Rechtsgeschäft endgültig unwirksam und ist als rechtsgestaltende Willenserklärung ebenso unwiderruflich wie die Genehmigung (BGHZ 13, 179 = NJW 1954, 1155; WM 1964, 878). - BGH, 29.04.1968 - VIII ZR 28/66
Rechtscharakter der Verweigerung der Genehmigung - Endgültige Verweigerung der …
Da demnach die Verweigerung der Genehmigung, wie diese selbst, eine rechtsgestaltende Willenserklärung ist, ist sie, ebenso wie diese, unwiderruflich (BGHZ 13, 179 = NJW 1954, 1155; BGH WM 1964, 878). - BGH, 29.04.1968 - VIII ZR 130/67
Anspruch auf Schadensersatz - Anspruch auf Erlösherausgabe
Da demnach die Verweigerung der Genehmigung, wie diese selbst, eine rechtsgestaltende Willenserklärung ist, ist sic, ebenso wie diese, unwiderruflich (BGHZ 13, 179 = NJW 1954, 1155; BGH WM 1964, 878).