Rechtsprechung
BGH, 05.07.1965 - VII ZR 89/63 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abgrenzung von Dienstvertrag und Werkvertrag - Unterbrechung der Verjährung durch Aufrechnung - Erfordernis der Erklärung der Aufrechnung und Geltendmachung der Aktivforderung per Widerklage - Verjährungshemmung durch Verweis auf einen laufenden Prozess - Einwand ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 1965, 1181
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.10.1958 - VI ZR 183/57
Auszug aus BGH, 05.07.1965 - VII ZR 89/63
Wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt, muß der Gläubiger, der nach den Verhalten des Schuldners darauf vertrauen durfte, dieser werde Verjährung nicht einwenden, binnen kürzer Frist nach dem Zeitpunkt, in dem ein solches Vertrauen nach dem Verhalten des Schuldners nicht mehr gerechtfertigt ist, Klage erheben (u.a. BGH NJW 1959, 96).Es der Kläger erst mehr als 8 Monate nach diesem Schreiben den Zahlungsbefehl beantragt hat, steht ihm der Einwand unzulässiger Rechtsausübung nicht mehr zur Seite; so lange durfte er keinesfalls warten (vgl. BGH NJW 1959, 96).
- BGH, 24.09.1953 - III ZR 236/52
Hemmung der Verjährung bei Vorliegen einer Einrede
Auszug aus BGH, 05.07.1965 - VII ZR 89/63
Eine Stundung oder ein ihr nach § 202 Abs. 1 BGB gleichzustellender Tatbestand sind nur gegeben, wenn der Schuldner sich aus Rechtsgründen vorübergehend der Leistung entziehen kann (BGHZ 10, 310; BGH VersR 1964, 611). - BGH, 06.02.1964 - VII ZR 99/62
Architekten - Verjährung v. Ansprüchen wg. mangelhaften Architektenwerks
Auszug aus BGH, 05.07.1965 - VII ZR 89/63
Eine Stundung oder ein ihr nach § 202 Abs. 1 BGB gleichzustellender Tatbestand sind nur gegeben, wenn der Schuldner sich aus Rechtsgründen vorübergehend der Leistung entziehen kann (BGHZ 10, 310; BGH VersR 1964, 611).
- BGH, 18.01.1985 - V ZR 233/83
Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung bei wiederkehrenden Leistungen; …
§ 209 BGB verlangt für die Unterbrechung allgemein eine "positive Betätigung« seines Rechts durch den Gläubiger (vgl. BGH Urt. v. 5. Juli 1965, VII ZR 89/63, WM 1965, 1181, 1182 li.). - BGH, 20.11.1997 - IX ZR 136/97
Unterbrechung der Verjährung durch Maßnahmen der Zwangsvollstreckung
- BGH, 23.04.1998 - III ZR 7/97
Voraussetzungen eines Stillhalteabkommens; Aussetzung eines Prozesses bis zum …
Der verstrichene Zeitraum von weit über einem Jahr war zu lang (wegen der zur Vermeidung der Verjährungseinrede in vergleichbaren Fällen zugebilligten Klagefristen vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1965 - VII ZR 89/63 - WM 1965, 1181, 1182 und die Hinweise in dem Urteil vom 18. Dezember 1997 aaO S. 780 f).
- BGH, 06.12.1988 - XI ZR 19/88
Verwirkung bei kurzen Verjährungsfristen
Dies gilt auch für Forderungen wie den Vergütungsanspruch der Beklagten aus dem Hausverwaltungsvertrag, der gemäß § 196 Abs. 1 Nr. 7 BGB bereits nach zwei Jahren verjährt (BGH, Urteil vom 5. Juli 1965 - VII ZR 89/63, WM 1965, 1181; OLG Frankfurt a.M. OLGZ 1980, 413, 414). - OLG Köln, 20.09.1996 - 19 U 23/96
Rechtsnatur Hausverwaltervertrag
Soweit der Hausverwaltervertrag als ein auf Geschäftsbesorgung gerichteter Dienstvertrag angesehen worden ist (BGH WM 1965, 1181; KG DR 1940, 1018), lag den Entscheidungen jeweils ein entgeltlicher Vertrag zugrunde, den § 675 BGB im Gegensatz zum Auftragsrecht voraussetzt (…Palandt/Thomas, BGB 55. Aufl., § 675 Rn. 1). - BGH, 28.04.1993 - VIII ZR 109/92
Verjährung der Ansprüche eines Wohnungseigentumsverwalters auf Schuldbefreiung …
der ein auf Geschäftsbesorgung gerichteter Dienstvertrag ist (OLG Frankfurt am Main OLGZ 1980, 413, 414;… Soergel/Stürner, § 26 WEG Rdnr. 6;… Palandt/Heinrichs, § 196 Rdnr. 22;… Palandt/Bassenge, § 26 WEG Rdnr. 8; zum Hausverwaltervertrag BGH, Urteil vom 5. Juli 1965 - VII ZR 89/63 = WM 1965, 1181 unter I 1), Befreiung von den nunmehr gegen ihn bestehenden Darlehensrückzahlungsforderungen der Banken verlangen (§§ 675, 670, 257 BGB), denn die Vergütungsansprüche für Instandsetzungs- und Instandhaltungsleistungen waren nach der Sachlage, von der in der Revisionsinstanz auszugehen ist, letztlich von der Eigentümergemeinschaft auszugleichen. - OLG Brandenburg, 13.01.2021 - 4 U 208/20
Voraussetzungen für Kündigung eines Hausverwaltervertrags
Die Parteien haben am 21. September/12. Oktober 2017 einen entgeltlichen Hausverwaltervertrag abgeschlossen, bei dem es sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit überwiegend dienstvertraglichem Charakter gemäß § 675 BGB handelt, auf den die Regeln des Dienstvertragsrechts gemäß §§ 611 ff. BGB und des Auftragsrechts gemäß § 662 ff. BGB Anwendung finden (BGH, WM 1965, 1181; OLG Köln, Urteil vom 20. September 1996 -19 U 23/96 - NJWE-MietR, 1997, 63; Bub NZM 2000, 1202). - BGH, 24.06.1971 - VII ZR 254/69
Beginn der Verjährung bei fristloser Kündigung des Architektenvertrages
- BGH, 09.03.2006 - IX ZR 151/03
Verletzung anwaltlicher Pflichten im Vorfeld des Änderungsvertrages; Darlegung …
Im Übrigen trifft die Auffassung der Nichtzulassungsbeschwerde, die Entscheidung des Landgerichts habe den Verlust einer Aufrechnungsbefugnis nach § 215 BGB n.F. zur Folge, nicht zu (BGH, Urt. v. 5. Juli 1965 - VII ZR 89/63, WM 1965, 1181, 1183; v. 24. Juni 1971 - VII ZR 254/69, DB 1971, 1619). - OLG Frankfurt, 05.03.1980 - 20 W 791/79
Streit um den Anspruch des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage auf …
Amts- und Landgericht sind nämlich zutreffend davon ausgegangen, daß die mangels Deckung im Gemeinschaftsvermögen entstandenen Rückgriffsansprüche des Antragstellers auf Ersatz der für die Gemeinschaft erbrachten Aufwendungen ( §§ 675, 670 BGB ), zu denen auch das Verwalterhonorar zählt ( §§ 675, 611 BGB ), der kurzen Verjährungsfrist von zwei Jahren des § 196 I 7 BGB unterliegen (…vgl. Palandt-Putzo, BGB, 39. Aufl., § 611 Anm. 6 j; LG Mannheim MDR 72, 687; für den Hausverwalter BGH WM 65, 1181).