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   BGH, 10.11.1965 - VIII ZR 228/63   

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https://dejure.org/1965,1222
BGH, 10.11.1965 - VIII ZR 228/63 (https://dejure.org/1965,1222)
BGH, Entscheidung vom 10.11.1965 - VIII ZR 228/63 (https://dejure.org/1965,1222)
BGH, Entscheidung vom 10. November 1965 - VIII ZR 228/63 (https://dejure.org/1965,1222)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einseitige Beendigung des mittelbaren Besitzes durch den unmittelbaren Besitzer - Begründung und Beendigung eines Besitzmittlungsverhältnisses - Erwerb des Eigentums an einem Tresen - Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs einer beweglichen Sache

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1965, 1254
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 05.02.1932 - VII 219/31

    Zucker I - § 934 BGB

    Auszug aus BGH, 10.11.1965 - VIII ZR 228/63
    Von diesen schon in der Rechtsprechung des Reichsgerichts anerkannten Grundsätzen (vgl. RGZ 135, 75 ff) geht ersichtlich auch das Berufungsgericht aus.
  • BGH, 20.02.1953 - V ZR 72/51

    Geregelter Nachlaß (KontrRG 45)

    Auszug aus BGH, 10.11.1965 - VIII ZR 228/63
    Der Bestand des mittelbaren Besitzes hängt in der Regel - zu einer hier nicht interessierenden Ausnahme vgl. BGHZ 9, 73 - vom Willen des unmittelbaren Besitzers ab.
  • BGH, 10.11.2004 - VIII ZR 186/03

    Schadenersatzansprüche infolge des FlowTex-Skandals

    Eine nach außen manifestierte Änderung dieses Willens beendet den mittelbaren Besitz oder hindert dessen Entstehung unabhängig davon, ob sie dem bisherigen bzw. angehenden mittelbaren Besitzer gegenüber zum Ausdruck gebracht wird (im Anschluß an BGH, Urteil vom 10. November 1965 - VIII ZR 228/63, WM 1965, 1254).

    Denn die nach außen manifestierte Willensänderung des unmittelbaren Besitzers verhindert die Entstehung mittelbaren Besitzes bzw. beendet diesen unabhängig davon, ob sie dem angehenden bzw. bisherigen mittelbaren Besitzer gegenüber zum Ausdruck gebracht wird (Senatsurteil vom 10. November 1965 - VIII ZR 228/63, WM 1965, 1254 unter 3; Staudinger/Bund aaO Rdnr. 86 m.w.Nachw.).

  • BGH, 10.11.1982 - V ZR 245/81

    Ersatz für Übergabe des Grundschuldbriefs bei Teilabtretung

    Der Eigenbesitz des Besitzmittlers verhindert eine Herrschaftsbeziehung des Oberbesitzers zur Sache (vgl. auch RGZ 135, 75, 79 - Beendigung des Besitzmittlungsverhältnisses durch Änderung des Besitzwillens - BGH Urteil vom 10. November 1965, VIII ZR 228/63, JZ 1966, 234 (L); ferner BGH Urteil vom 19. Januar 1955, IV ZR 135/54, NJW 1955, 499; die Entscheidung BGHZ 9, 73, 78 betrifft den höferechtlichen Sonderfall eines gesetzlichen Besitzmittlungsverhältnisses und läßt keine verallgemeinernden Schlüsse zu).
  • BGH, 10.11.2004 - VIII ZR 220/03

    Schadenersatzansprüche infolge des FlowTex-Skandals

    Denn die nach außen manifestierte Willensänderung des unmittelbaren Besitzers verhindert die Entstehung mittelbaren Besitzes bzw. beendet diesen unabhängig davon, ob sie dem angehenden bzw. bisherigen mittelbaren Besitzer gegenüber zum Ausdruck gebracht wird (Senatsurteil vom 10. November 1965 - VIII ZR 228/63, WM 1965, 1254 unter 3; Staudinger/Bund aaO Rdnr. 86 m.w.Nachw.).
  • BGH, 10.11.2004 - VIII ZR 219/03

    Schadenersatzansprüche infolge des FlowTex-Skandals

    Denn die nach außen manifestierte Willensänderung des unmittelbaren Besitzers verhindert die Entstehung mittelbaren Besitzes bzw. beendet diesen unabhängig davon, ob sie dem angehenden bzw. bisherigen mittelbaren Besitzer gegenüber zum Ausdruck gebracht wird (Senatsurteil vom 10. November 1965 - VIII ZR 228/63, WM 1965, 1254 unter 3; Staudinger/Bund aaO Rdnr. 86 m.w.Nachw.).
  • BGH, 10.11.2004 - VIII ZR 222/03

    Schadenersatzansprüche infolge des FlowTex-Skandals

    Denn die nach außen manifestierte Willensänderung des unmittelbaren Besitzers verhindert die Entstehung mittelbaren Besitzes bzw. beendet diesen unabhängig davon, ob sie dem angehenden bzw. bisherigen mittelbaren Besitzer gegenüber zum Ausdruck gebracht wird (Senatsurteil vom 10. November 1965 - VIII ZR 228/63, WM 1965, 1254 unter 3; Staudinger/Bund aaO Rdnr. 86 m.w.Nachw.).
  • BGH, 10.11.2004 - VIII ZR 221/03

    Schadenersatzansprüche infolge des FlowTex-Skandals

    Denn die nach außen manifestierte Willensänderung des unmittelbaren Besitzers verhindert die Entstehung mittelbaren Besitzes bzw. beendet diesen unabhängig davon, ob sie dem angehenden bzw. bisherigen mittelbaren Besitzer gegenüber zum Ausdruck gebracht wird (Senatsurteil vom 10. November 1965 - VIII ZR 228/63, WM 1965, 1254 unter 3; Staudinger/Bund aaO Rdnr. 86 m.w.Nachw.).
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