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BGH, 09.02.1965 - VI ZR 153/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Schadensersatz - Gewährung von Krediten
Papierfundstellen
- WM 1965, 475
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.04.1964 - VI ZR 219/62
Auszug aus BGH, 09.02.1965 - VI ZR 153/63
Der erkennende Senat ist indessen zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz gelangt (Urteil vom 14. April 1964 - VI ZR 219/62).
- BGH, 26.03.1984 - II ZR 171/83
Begriff des beherrschenden Einflusses; Behandlung kapitalersetzender …
Der Vorwurf sittenwidriger Schädigung kann aber dann begründet sein, wenn der Kreditgeber um eigener Vorteile willen den Konkurs des Unternehmens lediglich hinausschiebt und für ihn abzusehen ist, daß er dessen Zusammenbruch allenfalls verzögern, aber nicht auf die Dauer verhindern kann (BGH, Urt. v. 09.02.1965 - VI ZR 153/63, WM 1975, 475; v. 09.12.1969 - VI ZR 50/68, LM BGB § 826 Ge Nr. 8; BGHZ 75, 96, 114 f. m.w.N.). - BGH, 09.07.1979 - II ZR 118/77
Herstatt - Konkursverschleppungshaftung von Aufsichtsratsmitgliedern
Erst wenn ernste Zwefel an dem Gelingen eines Sanierungsversuchs bestehen und deshalb damit zu rechnen ist, daß er den Zusammenbruch des Unternehmens allenfalls verzögern, aber nicht auf die Dauer verhindern wird, kann der Vorwurf sittenwidrigen Handelns zum Schaden der Gläubiger vor allem dann berechtigt sein, wenn dieses Handeln auf eigensüchtigen Beweggründen beruht (vgl. BGHZ 10, 228, 233 f;… BGH, Urt. v. 14.4. 64 - VI ZR 219/62, WM 1964, 671; v. 9.2. 65 -VI ZR 153/63, WM 1965, 475; v. 9.12.69 - VI ZR 50/68, LM BGB § 826 [Ge] Nr. 8). - BGH, 14.05.1975 - VIII ZR 254/73
Verlängerter Eigentumsvorbehalt und Konkursanfechtung
Wäre die Klägerin, die die Geschäftsführung der GmbH weitgehend entmachtet hatte, bestrebt gewesen, den Zusammenbruch der GmbH deshalb für einen befristeten Zeitraum aufzuhalten, um dadurch günstiger abzuschneiden, und hätte sie dabei die Schädigung anderer Gläubiger als möglich erkannt und gebilligt, so wäre das nämlich nicht mehr mit den guten Sitten vereinbar (BGH Urt. v. 9. Februar 1965 - VI ZR 153/63 = WM 1965, 475 = Betrieb 1965, 890).
- BGH, 09.07.1979 - II ZR 211/76
Ersatzanspruch auf Grund der Verletzung des Konkursantragsrechts - Ausdehnung der …
Erst wenn ernste Zweifel an dem Gelingen eines Sanierungsversuchs bestehen und deshalb damit zu rechnen ist, daß er den Zusammenbruch des Unternehmens allenfalls verzögern, aber nicht auf die Dauer verhindern wird, kann der Vorwurf sittenwidrigen Handelns zum Schaden der Gläubiger vor allem dann berechtigt sein, wenn dieses Handeln auf eigensüchtigen Beweggründen beruht (vgl. BGHZ 10, 228, 233 f;… BGH, Urt. v. 14.4.64 - VI ZR 219/62 -, WM 1964, 671; v. 9.2.69 - VI ZR 153/63 -, WM 1965, 475; v. 9.12.69 - VI ZR 50/68 -, LM BGB § 826 [Ge] Nr. 8). - OLG Köln, 10.09.1999 - 19 U 93/97
Es kann sittenwidrig sein, wenn eine Bank ihr eigenes unternehmerisches Risiko …
Auch der Senat verkennt nicht, dass es grundsätzlich nicht sittenwidrig ist, wenn eine Bank einen Kredit kündigt und von ihren vertraglichen Rechten auf Rückführung eines Kredits Gebrauch macht, und zwar auch dann nicht, wenn dies in dem Bewusstsein geschieht, dass dadurch möglicherweise andere Gläubiger gefährdet werden (BGH WM 1963, 1093, 1094; 1965, 475, 476; 1970, 399, 400; OLG Düsseldorf WM 1983, 874, 885;… MüKo/Mertens, BGB 3. Aufl., § 826 Rn. 146;… Palandt/Thomas, a.a.O., § 826 Rn. 37). - OLG Celle, 09.01.2003 - 11 U 296/96
Haftung des treuhänderisch tätigen Wirtschaftsprüfers: Beihilfe zum Betrug und …
Für den Schädigungsvorsatz ist ausreichend, wenn eine Schädigung als möglich erkannt und gebilligt wird (vgl. BGH WM 1962, 527, 529 f; 1965, 475, 476).