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   BGH, 22.05.1967 - III ZR 121/66   

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https://dejure.org/1967,509
BGH, 22.05.1967 - III ZR 121/66 (https://dejure.org/1967,509)
BGH, Entscheidung vom 22.05.1967 - III ZR 121/66 (https://dejure.org/1967,509)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 1967 - III ZR 121/66 (https://dejure.org/1967,509)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eintritt von Wertänderungen infolge einer bevorstehenden Enteignung - Festsetzung einer Entschädigung nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) - Änderung des Zustandes eines Grundstücks infolge einer bevorstehenden Enteignung - Änderung der Qualität eines Grundstücks infolge ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 93 Abs. 4; BBauG § 95 Abs. 2 Nr. 1
    Berücksichtigung einer in Vorwirkung der Enteignung eintretenden Qualitätsverbesserung eines Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 2306
  • MDR 1967, 996
  • WM 1967, 1014
  • DVBl 1968, 192
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.12.1966 - III ZR 62/66

    Zulässigkeit der Erweiterung eines nicht eindeutig gestellten Antrags auf

    Auszug aus BGH, 22.05.1967 - III ZR 121/66
    Sollte aber doch einmal die Enteignung eines Grundstücks für Zwecke des Gemeinbedarfs erfolgen, ohne daß der im Bebauungsplan entsprechend ausgewiesene Bedarfszweck im Ergebnis zum Tragen kommt, dann gewährt die in § 102 BBauG geregelte Rückenteignung einen hinreichenden Schutz, wobei hierzu auf die Ausführungen in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil des erkennenden Senats vom 28. November 1966 - III ZR 62/66 - verwiesen werden kann.
  • BGH, 08.11.1962 - III ZR 86/61

    Berechnung der Enteignungsentschädigung für ein Grundstück

    Auszug aus BGH, 22.05.1967 - III ZR 121/66
    Aber in diesem Falle müssen gleichfalls die Erwägungen des Tatrichters, wenn auch nur im Zusammenhang mit dem Sachverständigengutachten, zum Ausdruck bringen, auf welchen tatsächlichen Grundlagen die Schätzung beruht (BGHZ 39, 198, 219) [BGH 08.11.1962 - III ZR 86/61] .
  • BGH, 12.07.1965 - III ZR 214/64
    Auszug aus BGH, 22.05.1967 - III ZR 121/66
    Auch bei der grundsätzlichen Anwendung des § 287 ZPO muß der Tatrichter, weil er die die Entscheidung begründenden Tatsachen soweit als möglich festzustellen hat, damit seine Schätzung der Wirklichkeit tunlichst nahekommt, Tatsachen, die die Grundlage für die Ausübung des dem Tatrichter eingeräumten Ermessens geben sollen, unter Heranziehung des § 286 ZPO feststellen und zusammen mit ihrer Auswertung auch im Urteil darlegen (BGH Urt. v. 12. Juli 1965 - III ZR 214/64 - = WM 1965, 947).
  • BayObLG, 10.12.2002 - 1Z RR 614/00

    Verkehrswert eines planungsgebundenen Grundstücks - tatrichterliches Ermessen bei

    Mit dem Begriff der "Wertänderungen" ist aber auch der Fall einer zu einer Werterhöhung des Grundstücks führenden Vorwirkung erfasst (vgl. BGH WM 1967, 1014/1015; Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Schmidt-Aßmann § 93 BauGB, Rn. 79, 82; Molodovsky/Bernstorff Art. 8 Rn. 5.4.1).

    Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen die Vorwirkung zu einer Qualitätsänderung des Grundstücks führt (BGH WM 1967, 1014/1015; 1968, 449/450).

    In diesen Fällen ist für die Entschädigung die Qualität maßgebend, die das Grundstück noch unbeeinflusst von den die Wertsteigerung auslösenden Maßnahmen besaß (vgl. BGHZ 87, 66/79; WM 1967, 1014/1015).

    aa) Das Berufungsgericht versteht den Begriff der "Wertänderungen" in Art. 10 Abs. 3.Nr. 1 BayEG zutreffend so, dass er nicht nur Wertänderungen - also Werterhöhungen oder Wertminderungen - im Sinne von Preisänderungen, sondern auch Änderungen umfasst, die hinsichtlich der Qualität des Grundstücks eingetreten sind (BGH WM 1967, 1014/1015; 1968, 449/450).

  • BVerwG, 06.03.2006 - 10 B 80.05

    Revisionszulassung; grundsätzliche Bedeutung; höchstrichterlicher Klärungsbedarf;

    Solchen Gemeinbedarfsflächen kommt kein besonderer über den bisherigen Nutzungswert hinausgehender Verkehrswert zu (vgl. bereits BGH, Urteil vom 22. Mai 1967 - III ZR 121/66 - NJW 1967, 2306 [Universitätssportgelände]; BVerwG, Beschluss vom 11. Juni 1975 - BVerwG V CB 54.73 - n.v. [gemeindlicher Friedhof]; VGH Mannheim, Urteil vom 31. Januar 1996 - 7 S 1450/95 - RdL 1996, 320 [gemeindliche Erd- und Bauschuttdeponie]; Seehusen/Schwede, a.a.O., § 29 Rn. 25 ff. m.w.N.).
  • BGH, 12.06.1975 - III ZR 25/73

    Entschädigung für die Eigentumsentziehung eines Grundstücks

    So hat der erkennende Senat in bestimmten Ausweisungen von Grundstücken in Bebauungsplänen die Vorwirkung einer späteren Enteignung gesehen (Senatsurteile in NJW 1968, 892 und LM § 95 BBauG Nr. 4 = WM 1967, 1014, 1015).
  • OLG Frankfurt, 26.03.2007 - 100 U 5/96

    Enteignungsentschädigung: Bestimmung des Qualitätsstichtages bei städtebaulichen

    Im Abschneiden der Gewinnchancen verwirklicht sich die Sozialpflichtigkeit des Eigentums (vgl. BGH NJW 1967, 2306, 2307).
  • BGH, 21.04.1972 - V ZR 42/70

    Notwendigkeit der notariellen Beurkundung eines Vertrages - Nichtigkeit eines

    Er hat in Fällen, wo auf Grund vorangegangenen Betreuervertrags eine Auflassungspflicht bereits kraft Gesetzes (§ 667 BGB) bestand, die mit der vorliegenden im Wortlaut übereinstimmende Klausel von Kauf-Vorverträgen dahin ausgelegt, daß sie nur die Fälligkeit des Auflassungsanspruchs bis zum Haupt Vertragsabschluß und zur vollständigen Erfüllung der Erwerberpflichten aufschiebe, und für besondere, damals bejahte Ausnahmefälle nach § 242 BGB auch diesen Fälligkeitsaufschub als unbeachtlich und den Auflassungsanspruch demgemäß als fällig angesehen (urteil vom 26. April 1968, V ZR 74/67, WM 1968, 1014 = BBauBl 1968, 571, sowie die am selben Tag ergangenen Urteile V ZR 75/67 und V ZR 76/67).
  • BGH, 02.02.1978 - III ZR 90/76

    Bewertung eines teilenteigneten Grundstücks

    Sie war die Folge einer verbindlichen Planung, die den Entzug des Grundstückseigentums mit Sicherheit erwarten ließ (vgl. Senatsurteil vom 15. Dezember 1966 - III ZR 226/65 S. 11; NJW 1968, 892; WM 1967, 1014).
  • BGH, 29.01.1968 - III ZR 2/67

    Berücksichtigung einer infolge Planausweisung als Bauland eingetretenen

    Das Vorliegen dieser Voraussetzungen wird jetzt von § 95 Abs. 2 Nr. 1 BBauG verlangt, wenn es dort heißt, bei der Festsetzung der Enteignungsentschädigung sollen Wertänderungen unberücksichtigt bleiben, die infolge der bevorstehenden Enteignung eingetreten sind; das bedeutet ebenfalls, daß der zu einer Wertminderung führende Eingriff mit Sicherheit zu erwarten gewesen sein muß (Urt. vom 22. Mai 1967 III ZR 121/66 = WM 1967, 1014).

    Diese gesetzliche Bestimmung greift auch dann ein, wenn die Wertänderung auf einer Änderung der Qualität eines Grundstücks beruht, die infolge der bevorstehenden Enteignung eingetreten ist (vgl. wiederum Urt. vom 22. Mai 1967 - III ZR 121/66).

  • OLG Frankfurt, 26.03.2007 - 100 U 3/96

    Baulandsache: Höhe einer Enteignungsentschädigung für in städtebauliche

    Im Abschneiden der Gewinnchancen verwirklicht sich die Sozialpflichtigkeit des Eigentums (vgl. BGH NJW 1967, 2306, 2307).
  • LG Köln, 23.12.1987 - 11 T 226/87

    Voraussetzungen der Gebührenermäßigung nach § 7 Nr. 6 PrGKG

    Spätestens zu diesem Zeitpunkt war das Grundstück von jeder konjunkturellen Weiterentwicklung ausgeschlossen (BGH NJW 1967, 2306 ).

    Die für öffentliche Grünflächen vorgesehenen Flächen sind nach ihrem jeweiligen Entwicklungszustand im Zeitpunkt des Ausschlusses von der konjunkturellen Weiterentwicklung als Agrarland, Bauerwartungsland oder als Bauland zu bewerten (vgl. BGH NJW 1967, 2306 ).

  • BGH, 22.04.1982 - III ZR 131/80

    Bedeutung einer Verfügungs- und Veränderungssperre im Umlegungsverfahren für die

    Aus dieser Vorschrift - die auch für die "Qualität" eines Grundstücks gilt, s. Senatsurteil vom 22. Mai 1967 - III ZR 121/66 = WM 1967, 1014 - kann die Revision daher nichts für sich herleiten.
  • BGH, 08.12.1977 - III ZR 163/75

    Teilenteignung durch Herabstufung von Bau- zu Straßenland; Berechnung der

  • BGH, 26.02.1976 - III ZR 164/73

    Berücksichtigung von Wertsteigerungen bis zur mündlichen Verhandlung im

  • VGH Bayern, 06.06.2008 - 13 AS 08.689

    Bei der Anordnung einer Unternehmensflurbereinigung zur Umsetzung eines

  • VGH Bayern, 06.06.2008 - 13 AS 08.688

    Bei der Anordnung einer Unternehmensflurbereinigung zur Umsetzung eines

  • VGH Bayern, 06.06.2008 - 13 AS 08.693

    Bei der Anordnung einer Unternehmensflurbereinigung zur Umsetzung eines

  • VGH Bayern, 06.06.2008 - 13 AS 08.692

    Unternehmensflurbereinigung zur Umsetzung eines Straßenbebauungsplans

  • VGH Bayern, 06.06.2008 - 13 AS 08.690

    Unternehmensflurbereinigung zur Umsetzung eines isolierten Straßenbebauungsplanes

  • VGH Bayern, 06.06.2008 - 13 AS 08.691

    Bei der Anordnung einer Unternehmensflurbereinigung zur Umsetzung eines

  • VGH Bayern, 06.06.2008 - 13 AS 08.694

    Bei der Anordnung einer Unternehmensflurbereinigung zur Umsetzung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.1973 - VII 723/72
  • BGH, 26.02.1976 - III ZR 171/73

    Höhe der Enteignungsentschädigung für Teilfläche eines Flurstücks - Festlegung

  • VGH Bayern, 19.07.1974 - 100 XII 72
  • BGH, 27.02.1969 - III ZR 85/67

    Bemessung einer Nutzungsentschädigung - Herabzonung eines Grundstücks und hieraus

  • BGH, 23.06.1975 - III ZR 86/72

    Verspätete Enteignungsentschädigung - Bestimmung des Verkehrswertes eines

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