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   BGH, 28.06.1968 - V ZR 22/65   

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https://dejure.org/1968,599
BGH, 28.06.1968 - V ZR 22/65 (https://dejure.org/1968,599)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1968 - V ZR 22/65 (https://dejure.org/1968,599)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1968 - V ZR 22/65 (https://dejure.org/1968,599)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung des Alleineigentums gegenüber einem bestreitenden Miterben nach dessen Veräußerung des Erbteils - Klage auf Feststellung der Zugehörigkeit eines vor dem Tod eines Erblassers veräußerten Grundstücks zum Nachlass - Rechtlich ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 256
    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Feststellung des Alleineigentums gegenüber einem bestreitenden Miterben

Papierfundstellen

  • MDR 1968, 829
  • WM 1968, 1109
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.12.1954 - V ZR 114/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.06.1968 - V ZR 22/65
    Es kommt deshalb nicht mehr darauf an, daß zur Feststellungsklage eine Identität zwischen den Prozeßparteien und den am Rechtsverhältnis materiell Beteiligten nicht notwendig ist (Senatsurteile vom 3. Dezember 1954, V ZR 114/53 LM ZPO § 256 Nr. 25 und vom 28. Oktober 1960, V ZR 71/59 LM BGB § 425 Nr. 4).

    Ein rechtliches Interesse an alsbaldiger Feststellung im Sinn des § 256 ZPO ist dann gegeben, wenn der Beklagte durch sein Verhalten das Eigentümerrecht des Klägers gefährdet oder doch erkennbaren Anlaß zur Besorgnis einer solchen Gefährdung gibt (RGZ 95, 304, 306), also der Rechtslage des Klägers eine Gefahr der Unsicherheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (Senatsurteil vom 3. Dezember 1954, V ZR 114/53 LM ZPO § 256 Nr. 25).

  • BGH, 30.03.1953 - IV ZR 241/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.06.1968 - V ZR 22/65
    Gegenüber seiner Ehefrau habe das Feststellungsurteil zwar keine materielle Rechtskraftwirkung, weil die Erbteilsübertragung schon vor Klagerhebung erfolgt sei (vgl. dazu Urteil vom 30. März 1953, IV ZR 241/52 LM ZPO § 256 Nr. 13); es müsse aber, wenn auch nicht rechtlich, so doch tatsächlich deren Rechtsstellung beeinflussen und sei daher geeignet, die Rechtsstellung des Klägers gegenüber der Ehefrau des Erstbeklagten in tatsächlicher Hinsicht zu festigen.
  • BGH, 15.10.1956 - III ZR 226/55

    Begriff des Rechtsverhältnisses

    Auszug aus BGH, 28.06.1968 - V ZR 22/65
    Anerkanntermaßen stellt auch die rechtlich geregelte Beziehung einer Person zu einer Sache, wie das Eigentum, ein Rechtsverhältnis im Sinn des § 256 ZPO dar (BGHZ 22, 43, 47).
  • BGH, 28.10.1960 - V ZR 71/59
    Auszug aus BGH, 28.06.1968 - V ZR 22/65
    Es kommt deshalb nicht mehr darauf an, daß zur Feststellungsklage eine Identität zwischen den Prozeßparteien und den am Rechtsverhältnis materiell Beteiligten nicht notwendig ist (Senatsurteile vom 3. Dezember 1954, V ZR 114/53 LM ZPO § 256 Nr. 25 und vom 28. Oktober 1960, V ZR 71/59 LM BGB § 425 Nr. 4).
  • RG, 30.04.1919 - I 27/19

    Feststellungsinteresse hinsichtlich der Abhängigkeit eines jüngeren Patentes von

    Auszug aus BGH, 28.06.1968 - V ZR 22/65
    Ein rechtliches Interesse an alsbaldiger Feststellung im Sinn des § 256 ZPO ist dann gegeben, wenn der Beklagte durch sein Verhalten das Eigentümerrecht des Klägers gefährdet oder doch erkennbaren Anlaß zur Besorgnis einer solchen Gefährdung gibt (RGZ 95, 304, 306), also der Rechtslage des Klägers eine Gefahr der Unsicherheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (Senatsurteil vom 3. Dezember 1954, V ZR 114/53 LM ZPO § 256 Nr. 25).
  • BGH, 04.12.2015 - V ZR 142/14

    Anfechtbarkeit eines Wohnungseigentumskaufvertrages: Auswirkungen einer

    Da hiermit allerdings neuer Tatsachenvortrag verbunden ist, der im Revisionsverfahren grundsätzlich nicht möglich ist (§ 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO), hat die Zurückverweisung an das Berufungsgericht zu erfolgen, damit der Kläger dort auf den Hinweis reagieren kann (vgl. auch Senat, Urteil vom 28. Juni 1968 - V ZR 22/65, WM 1968, 1109, 1110; Urteil vom 17. März 1995 - V ZR 100/93, BGHZ 129, 112, 122; Urteil vom 23. Januar 2015 - V ZR 107/13, juris Rn. 23).
  • BGH, 11.03.2016 - V ZR 208/15

    Der Inhaber eines dinglichen Wohnungsrechts, der den Grundstückseigentümer

    In einem solchen Fall ist den Parteien auf diesem Weg die Einführung neuen Vorbringens in den Rechtsstreit zu ermöglichen (Senat, Urteile vom 28. Juni 1968 - V ZR 22/65, WM 1968, 1109, 1110, vom 17. März 1995 - V ZR 100/93, BGHZ 129, 112, 122, vom 23. Januar 2015 - V ZR 107/13, juris Rn. 23 und vom 4. Dezember 2015 - V ZR 142/14, VersR 2014, 597 Rn. 35).
  • BGH, 17.05.1977 - VI ZR 174/74

    Verneinende Feststellungsklage gegen Zedenten und Zessionar

    Die Möglichkeit einer Rückabtretung ist in diesem Zusammenhang jedenfalls im Streitfall eine nicht nur gedachte, liegt vielmehr nach der Lebenserfahrung mindestens nicht fern, (vgl. hierzu, in einem etwas anders gelagerten Fall, aber schon zu den strengeren Voraussetzungen des § 256 ZPO, BGH Urt. v. 28. Juni 1968 - V ZR 22/65 - LM ZPO § 256 Nr. 87 = MDR 1969, 829), zumal nach dem von dem Kläger hingenommenen, aber nicht zum Anlaß eines Anerkenntnisses in der Frage der (negativen) Feststellung gemachten Ausgang seiner Hauptklage im ersten Rechtszug.
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses ist gegeben, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und wenn das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGHZ 69, 144, 147; Senatsurt. v. 28. Juni 1968, V ZR 22/65, LM ZPO § 256 Nr. 87; BGH Urt. v. 9. Juni 1983, III ZR 74/82, NJW 1984, 1118 m.w.N.).
  • BGH, 18.09.1992 - V ZR 84/91

    Erledigterklärung der Hauptsache bei hilfsweiser Aufrechterhaltung des

    Dies setzt keine ausdrückliche Verfahrensrüge voraus (Senatsurt. v. 28. Juni 1968, V ZR 22/65, WM 1968, 1109, 1110).
  • BGH, 03.11.1995 - V ZR 182/94

    Prüfbarkeit eines Schiedsgutachtens über die Höhe der Anpassung von Erbbauzinsen

    Sie ist nicht unter dem Gesichtspunkt fehlenden Feststellungsinteresses unzulässig, wo ein fälliger Anspruch, über den durch eine Leistungsklage entschieden werden kann, nicht oder noch nicht besteht, und die Unsicherheit über den Umfang des Anspruchs oder Rechts durch die Rechtskraft des erstrebten Urteils beseitigt werden kann (Senat, Urteile v. 28. Juni 1968, V ZR 22/65, LM ZPO § 256 Nr. 87; v. 7. Februar 1986, V ZR 20/84, NJW 1986, 2507).
  • BGH, 02.12.1994 - V ZR 193/93

    Verzugsschaden des Käufers einer Eigentumswohnung bei Verzug des Verkäufers mit

    Nach der deshalb erfolgten Zurückverweisung (vgl. Senatsurt. v. 28. Juni 1968, V ZR 22/65, WM 1968, 1109, 1110) werden sie Gelegenheit haben, dies nachzuholen oder ihren Anspruch auf eine andere Grundlage, etwa den vom Berufungsgericht als verdrängt angesehenen Zinsschaden, zu stellen.
  • BGH, 23.01.2015 - V ZR 107/13

    Geltendmachung eines Verzinsunganspruchs des sich aus einer

    In einem solchen Fall ist den Parteien die Einführung neuen Vorbringens in den Rechtsstreit durch die Zurückverweisung der Sache nach § 563 Abs. 1 ZPO zu ermöglichen (Senat, Urteil vom 28. Juni 1968 - V ZR 22/65, WM 1968, 1109, 1110; Urteil vom 17. März 1995 - V ZR 100/93, BGHZ 129, 112, 122).
  • BGH, 17.03.1995 - V ZR 100/93

    Ansprüche von einer Enteignung nach dem Baulandgesetz der DDR Betroffener

    Dies ist ihm durch die Zurückverweisung der Sache (§ 565 ZPO) wieder zu ermöglichen (vgl. Senatsurt. v. 28. Juni 1968, V ZR 22/65, WM 1968, 1109 f; v. 2. Dezember 1994, V ZR 193/93, WM 1995, 339, 341).
  • BGH, 25.11.1977 - V ZR 102/75

    Vorliegen eines Feststellungsinteresses - Widerlegung einer Vermutung - Nachweis

    Andererseits aber genügt es nicht für die Bejahung eines Interesses an alsbaldiger Feststellung, wenn der künftige Erwerb, der die beantragte Feststellung für die Kläger erst relevant werden ließe, lediglich theoretisch möglich erscheint und nicht den Umständen nach naheliegt (vgl. BGHZ 34, 110, 119; Senatsurteil vom 28. Juni 1968, V ZR 22/65, WM 1968, 1109, 1110; BGH Urteil vom 17. Oktober 1968, III ZR 155/66, LM ZPO § 256 Nr. 90).
  • OLG Koblenz, 09.02.1994 - 14 W 83/94

    Zahlung von Kosten der Zwangsvollstreckung unter Vorbehalt

  • BGH, 03.03.1976 - VIII ZR 251/74

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung -

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