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   BGH, 14.10.1968 - III ZR 82/66   

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https://dejure.org/1968,1108
BGH, 14.10.1968 - III ZR 82/66 (https://dejure.org/1968,1108)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1968 - III ZR 82/66 (https://dejure.org/1968,1108)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1968 - III ZR 82/66 (https://dejure.org/1968,1108)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Klageänderung ohne Einwilligung des Beklagten mit dem Argument der Sachdienlichkeit - Vorliegen einer Anscheinsvollmacht bei gewisser Häufigkeit des Handelns eines Vertreters und gewisser Zeitdauer der Tätigkeit

Papierfundstellen

  • WM 1969, 43
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 16.01.1923 - II 130/22

    Handlungsvollmacht. Anfechtung wegen Irrtums

    Auszug aus BGH, 14.10.1968 - III ZR 82/66
    Das möchte den Schluß nahelegen (vgl. RGZ 106, 200), daß er S. eine weitgehende, die Aufnahme von Darlehen umfassende Vollmacht erteilt hat.
  • BGH, 13.03.1967 - III ZR 28/64

    Amtsverhältnis eines Bundesministers zur Bundesregierung - Vertrauensverhältnis

    Auszug aus BGH, 14.10.1968 - III ZR 82/66
    Zwar braucht der Tatrichter im allgemeinen bei Indizienbeweisen, wie sie die Klägerin für die Hingabe von Darlehensbeträgen angetreten hatte, nicht über jedes einzelne Beweisanzeichen Beweis zu erheben, sondern ist gegenüber Beweisantritten bei einer mittelbaren Beweisführung freigestellt; das gilt aber nicht, wenn es sich am besonders naheliegende Folgerungen handelt und die Klagepartei in einer gewissen Beweisnot ist (Urteil vom 13. März 1967 - III ZR 28/64 - S. 36/37).
  • BGH, 16.12.1999 - IX ZR 36/98

    Umfang einer Blankobürgschaft

    Nach dem vorinstanzlichen Vorbringen der Parteien hat er als Handlungsbevollmächtigter (§ 54 HGB) - anders als ein Kommanditist (vgl. § 170 HGB; BGHZ 130, 19, 30) - gleichsam wie ein Alleingeschäftsführer mit Zustimmung der Gesellschafter (vgl. dazu BGH, Urt. v. 14. Oktober 1968 - III ZR 82/66, WM 1969, 43; v. 8. Mai 1978 - II ZR 208/76, WM 1978, 1046, 1047) die Geschäfte der GmbH geführt und diese vertreten; dementsprechend hat er auch den Kreditvertrag vom 9. März 1992 für die GmbH mit der Klägerin geschlossen.
  • LG Köln, 10.03.2011 - 1 S 252/09

    Provision im Bereich der Arbeitsvermittlung ist aufgrund von Unangemessenheit der

    Zudem hat der Gesetzgeber ausgeführt, dass die Höhe des Vermittlungsentgeltes faktisch den - sozialpolitisch wünschenswerten und deshalb grundsätzlich honorarwürdigen - Wechsel des Leiharbeiters zum Entleiher nicht erschweren dürfe (vgl. BT-Drs. 15/1749, S. 29; vgl. auch BGH, Urteil vom 07.12.2006, III ZR 82/66).

    Denn spätestens nach einem Zeitraum von über einem halben Jahr nach Entleihung kann nicht mehr zwingend davon ausgegangen werden, dass die Entleihung kausal für das nachfolgende Arbeitsverhältnis war (vgl. auch BGH, Urteil vom 07.12.2006, Az.: III ZR 82/66).

  • BGH, 02.12.1997 - X ZR 23/96

    Zurechnung fremden Handelns nach den Grundsätzen der Anscheinsvollmacht

    Die Zurechnung setzt nämlich schon voraus, daß sich der scheinbare Vertreter in einer den Rechtsschein der Bevollmächtigung durch die Beklagte erzeugenden Weise verhalten hat und die Beklagte weiter Anlaß zu der Annahme gegeben hat, sie dulde dessen Auftreten; dies wiederum erfordert in der Regel, daß das Verhalten des angeblich Vertretenen, aus dem der Geschäftsgegner auf die Bevollmächtigung schließen zu können glaubt, von einer gewissen Häufigkeit und Dauer ist (BGH, Urt. v. 27.09.1956 - II ZR 178/55, NJW 1956, 1673, 1674; BGH, Urt. v. 14.10.1968 - III ZR 82/66, WM 1969, 43; BGH, Urt. v. 09.06.1986 - II ZR 193/85, WM 1986, 901 = BGHR BGB § 167 - Anscheinsvollmacht 1; BGH, Urt. v. 13.05.1992 - IV ZR 79/91, VersR 1992, 989, 990) [BGH 13.05.1992 - IV ZR 79/91] .
  • LG München I, 08.09.2020 - 33 O 15817/16

    Unbegründete kennzeichenrechtliche Abmahnung wegen rein dekorativer Verwendung

    Das Verhalten des angeblich Vertretenen, aus dem heraus der Geschäftsgegner glaubt auf eine Bevollmächtigung schließen zu können, muss hierfür von einer gewissen Häufigkeit und Dauer sein (BGH NJW 1956, 460; 1956, 1673; WM 1969, 43; 1986, 901; DB 1971, 1664; NJW-RR 1986, 1169; NJW 1998, 1854 [1855]; ZfBR 1998, 141 [142]; NJW 2007, 987 [989]; 2011, 2421 [2422]).
  • OLG Düsseldorf, 24.11.1997 - 5 Ss 342/97
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Käufer von Kommissionsgut auch dann gegen seine Kaufpreisschuld mit einer Forderung aufrechnen, die ihm gegen den Kommissionär zusteht, wenn er weiß, daß es sich um Kommissionsgut handelt (BGH WM 1969, 43 = NJW 1969, 276; zustimmend: Baumbach/Hopt, HGB , 29. Aufl., § 392 Rdnr. 5; Canaris, HGB , 22. Aufl., § 30 V 2 b; Palandt/Heinrichs, BGB , 56. Aufl., § 387 Rdnr. 6; a.A.: Heymann/Herrmann, HGB , § 392 Rdnr. 7; Karsten Schmidt, Handelsrecht, 4. Aufl., § 31 V 4 b; Staudinger/Gursky, BGB , 13. Bearbeitung, § 387 Rdnr. 40).
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