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   BGH, 14.03.1969 - V ZR 61/66   

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https://dejure.org/1969,4631
BGH, 14.03.1969 - V ZR 61/66 (https://dejure.org/1969,4631)
BGH, Entscheidung vom 14.03.1969 - V ZR 61/66 (https://dejure.org/1969,4631)
BGH, Entscheidung vom 14. März 1969 - V ZR 61/66 (https://dejure.org/1969,4631)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Duldung der Zwangsvollstreckung aus einer Sicherungshypothek - Auslegung einer Eintragungsbewilligung nach Wortlaut und Sinn - Nichtübereinstimmung von Einigung und Eintragung im Grundbuch in Bezug auf die Person des Schuldners der zu sichernden Forderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1969, 661
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.12.1964 - V ZR 173/62
    Auszug aus BGH, 14.03.1969 - V ZR 61/66
    Unter Berücksichtigung des Grundsatzes, daß bei der Auslegung einer Eintragungsbewilligung auf ihren Wortlaut und Sinn abgestellt werden muß, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (Urteile des Senats vom 10. Mai 1961, V ZR 34/609 LM § 1018 BGB Nr. 5 und vom 2. Dezember 1965, V ZR 173/62, LM § 1018 BGB Nr. 11), vermag der Senat dem Berufungsgericht zunächst darin nicht zu folgen, daß der Passus, die Hypothek werde ausschließlich auf Grund der Ziffer 6 des zwischen Frau Pa., deren Ehemann und dem Kläger abgeschlossenen Vertrags vom 5. November 1962 bestellt, nicht zur Eintragungsbewilligung gehöre.
  • BGH, 23.05.1962 - V ZR 123/60

    Rechtsfolgen des nachträglichen Erwerbs des unberechtigt Verfügenden

    Auszug aus BGH, 14.03.1969 - V ZR 61/66
    Da das Revisionsgericht Grundbucheintragungen so wie die darin in Bezug genommenen Eintragungsbewilligungen selbständig würdigen und auslegen kann (Urteil des Senats vom 23. Mai 1962, V ZR 123/60, BGHZ 37, 147, 148/149), ist der Senat an die Auslegung der die Eintragungsbewilligung enthaltenden Urkunde vom 6. November 1962 durch das Berufungsgericht nicht gebunden.
  • BGH, 04.12.2015 - V ZR 22/15

    Verlegung eines grundbuchlich gesicherten Wegerechts: Anspruch auf Bestellung

    Der Teil des obligatorischen Geschäfts, der die Eintragungsbewilligung enthält, ist bei der Auslegung der Grundbucheintragung zu berücksichtigen, wenn diese gemäß § 874 BGB auf die Bewilligung Bezug nimmt (Senat, Urteil vom 27. Januar 1960 - V ZR 148/58, NJW 1960, 673; Urteil vom 29. Oktober 1965 - V ZR 77/63, NJW 1965, 2398, 2399; Urteil vom 14. März 1969 - V ZR 61/66, WM 1969, 661, 662; Urteil vom 28. November 1975 - V ZR 138/72, WM 1976, 128, 129).
  • BGH, 06.11.2014 - V ZB 131/13

    Grundbuchsache: Unbeschränktes Nutzungsrecht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit;

    Das gilt sowohl für die Eintragung im Grundbuch selbst als auch für die in Bezug genommene Eintragungsbewilligung (Senat, Urteil vom 14. März 1969 - V ZR 61/66, WM 1969, 661; Beschluss vom 17. November 2011 - V ZB 58/11, NJW 2012, 530 Rn. 12).
  • BGH, 17.01.2019 - V ZB 81/18

    Möglichkeit der Belastung eines nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilten

    Das gilt sowohl für die Eintragung selbst als auch für die in Bezug genommene Eintragungsbewilligung (vgl. Senat, Urteil vom 14. März 1969 - V ZR 61/66, WM 1969, 661; Beschluss vom 17. November 2011 - V ZB 58/11, NJW 2012, 530 Rn. 12).
  • BGH, 17.11.2011 - V ZB 58/11

    Grundbucheintragungsvoraussetzung: Notwendiger Inhalt eines Urteils über die

    Der Senat, der die Eintragungsbewilligung - wie eine Grundbucheintragung - selbständig auslegen kann (BayObLG, NJW-RR 1993, 283, 284; vgl. auch Senatsurteil vom 14. März 1969 - V ZR 61/66, WM 1969, 661, 662 für das Revisionsverfahren), kommt zu keinem anderen Ergebnis.
  • BGH, 18.03.1970 - V ZR 84/67

    Ermittlung des Inhalts und Umfang einer Vollmacht

    Soweit die Revision zunächst meint, der Revisionsrichter könne die Auslegung des Tatrichters, Frau S. sei in der Urkunde zur Belastung des gesamten Grundbesitzes nicht ermächtigt worden, "ohne Einschränkung" nachprüfen, übersieht sie allerdings, daß im Wortlaut der Grundbucheintragung auf die Eintragungsbewilligung (und damit auf die Vollmacht) nicht Bezug genommen worden ist (vgl. Senatsurteil vom 14. März 1969 - V ZR 61/66, WM 1969, 661, 662) und schon deshalb die Auslegung des Tatrichters nur daraufhin nachgeprüft werden kann, ob sie die gerügten Verstöße gegen die bei individuellen Willenserklärungen zu beachtenden Auslegungsgrundsätze aufweist.
  • BGH, 30.10.1970 - V ZR 27/68

    Klage auf Zustimmung zur Eintragung als Eigentümer eines Grundstücks - Dinglich

    Da das Grundbuch über Inhalt und Umfang der eingetragenen Rechte für jedermann die maßgebliche Auskunft erteilt, muß bei Auslegung von Grundbucheinträgen auf deren Wortlaut und Sinn abgestellt werden, wie er sich aus dem Grundbuch selbst sowie aus der in Bezug genommenen Bewilligung für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt, während außerhalb dieser Urkunden liegende Umstände nur dann mit herangezogen werden dürfen, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für Dritte ohne weiteres erkennbar sind (ständige Rechtsprechung; vgl. die Urteile des erkennenden Senats LM BGB § 1018 Nr. 11 und WM 1969, 661, 662 m.Nachw,).
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