Rechtsprechung
BGH, 21.11.1969 - V ZR 151/68 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verkauf eines Einfamilienhauses mit Büroräumen - Ausschluss der Haftung für sichtbare und unsichtbare Sachmängel - Öffentlich-rechtliche Baubeschränkung bzw. Nutzungsbeschränkung - Vermietung nicht als Aufenthaltsräume genehmigter Räume zu Wohnzwecken - Schadensersatz ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 1970, 162
- DB 1970, 341
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 10.07.1987 - V ZR 152/86
Fehler - Hauskauf - Schwammbefall - Beseitigung - Gewährleistungsausschluß - …
Dabei trägt der Getäuschte die Beweislast dafür, daß die Tatbestandsmerkmale der Norm gegeben sind, aus denen er seine Klageansprüche ableitet (Senat, WM 1970, 162 (163) ). - BGH, 21.02.1992 - V ZR 268/90
Ersatz entgangener Gebrauchsvorteile einer Wohnung
Die Beweislast für das Vorliegen von Arglist trägt aber die Klägerin als Verkäuferin (vgl. Senatsurt. v. 21. November 1969, V ZR 151/68, WM 1970, 162, 164). - BGH, 30.11.1990 - V ZR 91/89
Angaben über Wohnfläche; Begriff der Wohnfläche
Treffen die Behauptungen der für den Zusicherungstatbestand beweisbelasteten Kläger (…Soergel/Huber, BGB, 11. Aufl., § 459 Rdn. 133;… MünchKomm/Westermann, BGB, 2. Aufl., § 463 Rdn. 48; vgl. auch BGH Urt. v. 21. November 1969, V ZR 151/68, WM 1970, 162, 164) zu, kommt ein Minderungsanspruch nach §§ 459 Abs. 2, 462 BGB in Frage.
- BGH, 19.12.1980 - V ZR 185/79
Zusicherung erhöhter Abschreibungen nach § 7b EStG
Aus dem vom Berufungsgericht angeführten Senatsurteil vom 21. November 1969, V ZR 151/68, WM 1970, 162 ergibt sich insoweit nichts Abweichendes. - BGH, 22.02.1984 - VIII ZR 316/82
Fehlen einer Typ-Prüfung als Sachmangel
Durchaus zutreffend hat das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß auch öffentlich-rechtliche Beschränkungen der Gebrauchstauglichkeit des Kaufgegenstandes einen Sachmangel zu begründen vermögen (vgl. RGZ 131, 343, 348; BGH WM 1969, 273, 274; 1970, 162, 163). - OLG Saarbrücken, 06.02.1996 - 4 U 422/95
Unterschutzstellung eines Gebäudes als Sachmangel
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 09.07.1976 - V ZR 256/75
Wohnungsbindung als Rechtsmangel
Desgleichen kann darunter auch ein auf einer Bauordnung beruhender Ausschluß der Benutzung bestimmter Räume als Wohnräume fallen (BGH WM 1970, 162). - OLG Saarbrücken, 28.08.2002 - 1 U 208/02
Haftung wegen arglistigen Verschweigens des Mangels einer Kaufsache
Folglich kann die Klage nur unter dem Gesichtspunkt des arglistigen Verschweigens eines Mangels (§§ 463 Satz 2, 476 BGB a.F.) Erfolg haben (BGHZ 109, 327, 330; BGH WM 1970, 162 f.).Der Beweis für die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen der §§ 463 Satz 2, 476 BGB a.F. obliegt, wie der Vorderrichter zutreffend ausgeführt hat, dem Käufer (BGH WM 1970, 162, 164).
- BGH, 20.06.1986 - V ZR 158/85 Im Ansatzpunkt zutreffend geht das Berufungsgericht auch grundsätzlich von einer Beweislast der Kläger für die arglistige Täuschung, insbesondere für die bestrittene Behauptung aus, sie seien über das Verwaltungsstreitverfahren nicht aufgeklärt worden (vgl. Senatsurt. v. 21. November 1969, V ZR 151/68, WM 1970, 162).
- BGH, 12.05.1989 - V ZR 300/87
Verfahrensfehler durch Verkündung des Urteils ohne Anberaumung und Bekanntgabe …
Eine bestehende baurechtliche Nutzungsbeschränkung - wie hier der Ausschluß der Nutzung eines Raumes, der als vermietet angeführt wird - ist jedenfalls dann ein offenbarungspflichtiger Umstand, wenn dem Verkäufer, wie die Revision geltend macht, die Bedeutung, die der Käufer der Rendite des Hausgrundstücks beimißt, bekannt ist (Senatsurt. v. 21. November 1969, V ZR 151/68, WM 1970, 162 ff).