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   BGH, 26.10.1970 - II ZR 4/69   

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https://dejure.org/1970,3348
BGH, 26.10.1970 - II ZR 4/69 (https://dejure.org/1970,3348)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1970 - II ZR 4/69 (https://dejure.org/1970,3348)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1970 - II ZR 4/69 (https://dejure.org/1970,3348)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorwurf der Steuerhinterziehung auf Grund von Falschbeurkundungen - Anforderungen an die ordnungsgemäße Buchführung bei einem Unternehmen - Voraussetzungen für die Auflösung einer Gesellschaft

Papierfundstellen

  • WM 1971, 20
  • DB 1971, 140
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.12.1959 - II ZR 32/59

    Ausschluß eines Gesellschafters

    Auszug aus BGH, 26.10.1970 - II ZR 4/69
    Ein Gesellschafter, der mit Hilfe falscher Buchungen Steuern hinterzieht, kann sich auf das Einverständnis seiner Mitgesellschafter freilich dann nicht mehr berufen, wenn er über seine auf diese Weise verschleierten Sonderentnahmen keine befriedigende Aufklärung geben kann und dadurch bei seinen Mitgesellschaftern schuldhaft den begründeten Verdacht hervorruft, er habe diese Entnahmen ihnen gegenüber nicht vollständig offenbaren wollen (BGHZ 31, 295, 302 ff) [BGH 17.12.1959 - II ZR 32/59].

    Zwar hat der Senat in seinem vom Berufungsgericht angezogenen Urteil BGHZ 31, 295 (305) [BGH 17.12.1959 - II ZR 32/59] es für die Ausschließung eines Gesellschafters unter Umständen als ausreichend angesehen, wenn dieser Gesellschafter die Feststellung seiner Sonderentnahmen nur erschwert, aber nicht unmöglich gemacht hat.

  • BGH, 30.11.1951 - II ZR 109/51

    Ausschluß aus einer offenen Handelsgesellschaft

    Auszug aus BGH, 26.10.1970 - II ZR 4/69
    Sollte das Berufungsgericht nach weiterer Prüfung den mit der Klage geltend gemachten Verdacht wiederum als unwiderlegt oder sogar als bestätigt ansehen, und sollte es aus diesem oder sonstigen, bisher nicht erörterten Gründen zu dem Ergebnis kommen, der Beklagte sei - wofür schon nach dem unstreitigen Sachverhalt einiges sprechen mag - zumindest als alleiniger Geschäftsführer für die Kläger nicht mehr tragbar, so wird es entsprechend den vom Senat aufgestellten Grundsätzen (vgl. insbesondere BGHZ 4, 108; 18, 350, 362 [BGH 27.10.1955 - II ZR 310/53]mit Anm. Fischer LM HGB § 161 Nr. 6; LM HGB § 133 Nr. 4 zu III) noch folgendes zu erwägen haben:.

    In dieser Richtung ist eine besonders sorgfältige Prüfung geboten, wenn, wie hier, der einzige persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft ausgeschlossen werden soll und es sich überdies um ein Familienunternehmen handelt (BGHZ 4, 108, 111 [BGH 30.11.1951 - II ZR 109/51] mit Anm. Fischer LM HGB § 142 Nr. 2; BGHZ 6, 113, 117) [BGH 14.05.1952 - II ZR 40/51].

  • BGH, 27.10.1955 - II ZR 310/53

    Berichtigung eines Berufungsurteils

    Auszug aus BGH, 26.10.1970 - II ZR 4/69
    Sollte das Berufungsgericht nach weiterer Prüfung den mit der Klage geltend gemachten Verdacht wiederum als unwiderlegt oder sogar als bestätigt ansehen, und sollte es aus diesem oder sonstigen, bisher nicht erörterten Gründen zu dem Ergebnis kommen, der Beklagte sei - wofür schon nach dem unstreitigen Sachverhalt einiges sprechen mag - zumindest als alleiniger Geschäftsführer für die Kläger nicht mehr tragbar, so wird es entsprechend den vom Senat aufgestellten Grundsätzen (vgl. insbesondere BGHZ 4, 108; 18, 350, 362 [BGH 27.10.1955 - II ZR 310/53]mit Anm. Fischer LM HGB § 161 Nr. 6; LM HGB § 133 Nr. 4 zu III) noch folgendes zu erwägen haben:.
  • BGH, 14.05.1952 - II ZR 40/51

    Ausschließung des alleinigen Komplementärs

    Auszug aus BGH, 26.10.1970 - II ZR 4/69
    In dieser Richtung ist eine besonders sorgfältige Prüfung geboten, wenn, wie hier, der einzige persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft ausgeschlossen werden soll und es sich überdies um ein Familienunternehmen handelt (BGHZ 4, 108, 111 [BGH 30.11.1951 - II ZR 109/51] mit Anm. Fischer LM HGB § 142 Nr. 2; BGHZ 6, 113, 117) [BGH 14.05.1952 - II ZR 40/51].
  • BGH, 31.03.2003 - II ZR 8/01

    Ausschluß eines Mitgesellschafters

    Die Ausschließung kommt nur als "ultima ratio" in Betracht, nämlich wenn die Unzumutbarkeit nicht durch mildere Mittel - etwa durch vertragliche Änderungen oder Entzug der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis - beseitigt werden kann (BGHZ 4, 108, 110/111 sowie Sen.Urt. v. 26. Oktober 1970 - II ZR 4/69, WM 1971, 20, 22; v. 18. Oktober 1976 - II ZR 98/75, WM 1977, 500, 502/503).
  • BGH, 24.06.1971 - II ZR 27/69

    Errichtung und Betrieb eines Landschulheimes - Gründung einer

    Sie kann danach - wenn, wie in vorliegendem Falle, nichts anderes vereinbart ist - nur das letzte Mittel sein, das inbesondere nur dann angewandt werden darf, wenn eine weniger einschneidende und allen Beteiligten zumutbare Lösung nicht in Betracht kommt (BGH WM 1971, 20, 22 m.w.N.).

    Mit dem Verlust seines Tätigkeitsbereiches in der Schule sanken nicht nur sein Einfluß und seine Bedeutung innerhalb der Gesellschaft, die rechtlich durch die Umwandlung seiner Gesellschafterstellung in die eines Kommanditisten ohnehin schon wesentlich gemindert waren (vgl. BGH WM 1971, 20, 23).

  • LG Karlsruhe, 29.04.1998 - O 120/96

    Gesellschaftsrecht; wechselseitige Abberufung von Gesellschafter-Geschäftsführern

    für den Fall der Gesellschafterausschließung aus einer Personengesellschaft: BGH DB 1971 S. 140 = WM 1971 S. 20 (21) und Karsten Schmidt , in: Schlegelberger, HGB, 5. Aufl., § 140 Rdn. 21.
  • BGH, 28.04.1975 - II ZR 49/73

    Ausschließung aus der Gesellschaft bei Verstößen gegen gesellschaftsvertragliche

    Wegen des Sach- und Streitstands wird auf das Urteil des Senats vom 26. Oktober 1970 - II ZR 4/69 - WM 1971, 20 Bezug genommen.
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