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   BGH, 28.02.1972 - II ZR 147/69   

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BGH, 28.02.1972 - II ZR 147/69 (https://dejure.org/1972,1722)
BGH, Entscheidung vom 28.02.1972 - II ZR 147/69 (https://dejure.org/1972,1722)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 1972 - II ZR 147/69 (https://dejure.org/1972,1722)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Annahme einer Innengesellschaft zwischen Eheleuten - Vorübergehende Kredithilfe durch Bereitstellung einer dinglichen Sicherheit eines Ehegatten zugunsten des Betriebs des anderen Ehegatten ist nicht ausreichend für die Annahme einer Gesellschaft ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1972, 661
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.02.1967 - IV ZR 331/65

    Ausgleichspflicht zwischen geschiedenen Ehegatten

    Auszug aus BGH, 28.02.1972 - II ZR 147/69
    Die Revision meint, einen schon jetzt fälligen Befreiungsanspruch in ersten Linie mit der Begründung verneinen zu können, die vom Berufungsgericht offengelassene Frage, ob das Rechtsverhältnis der Parteien nach Auftrags- oder nach Gesellschaftsrecht zu beurteilen sei, müsse im Anschluß an das Urteil des IV. Zivilsenats vom 22. Februar 1967 (BGHZ 47, 157 ff) dahin beantwortet werden, daß zwischen ihnen eine - noch nicht auseinandergesetzte - Innengesellschaft bestanden habe; denn die Klägerin habe einen maßgeblichen Beitrag zur Errichtung eines Unternehmens geleistet, dessen Gewinne dazu gedient hätten, den ehelichen Aufwand zu bestreiten.

    Auch im übrigen liegt hier kein Fall vor, wie derjenige, über den der IV. Zivilsenat (BGHZ 47, 157) zu entscheiden hatte.

    Das würde nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, der der Bundesgerichtshof gefolgt ist, die Annahme rechtfertigen, die Ansprüche beruhten auf "demselben rechtlichen Verhältnis" im Sinne von § 273 Abs. 1 BGB (vgl. RG JW 1923, 749 und 1936, 1827 sowie BGHZ 47, 157, 167) [BGH 22.02.1967 - IV ZR 331/65].

  • BGH, 09.10.1986 - II ZR 58/86

    Erstreckung des Rückzahlungsverbots auf in der Absicht der Krisenfinanzierung

    Dasselbe gilt, wenn der Gesellschafter Kredite Dritter zugunsten der Gesellschaft dadurch absichert, daß er dem Kreditgeber Grundschulden bestellt; werden nicht das außerordentliche Kündigungsrecht wegen wesentlicher Verschlechterung der Vermögenslage und der daraus folgende Befreiungsanspruch aus § 670 BGB i.V.m. § 257 Abs. 1 BGB (vgl. Sen. Urt. v. 28.2.1972 - II ZR 147/69, WM 1972, 661) ausdrücklich oder zumindest durch schlüssiges Verhalten abbedungen, kann der Gesellschafter kündigen, wenn die Kreditwürdigkeit der Gesellschaft sich verschlechtert und deshalb die Gefahr besteht, daß die bisher neutrale Grundschuldbestellung des Gesellschafters in eine eigenkapitalersetzende Leistung umqualifiziert wird.
  • OLG Karlsruhe, 17.04.2008 - 12 U 202/07

    Aufwendungsersatz: Anspruch des Grundstückseigentümers gegen den

    Als Rechtsverhältnis kommt dabei insbesondere ein Auftrag (vgl. BGH, Urteile vom 17. Dezember 1954 - V ZR 77/53 - WM 1955, 377 unter III 1; vom 28. Februar 1972 - II ZR 147/69 - WM 1972, 661 unter 1) oder eine Geschäftsführung ohne Auftrag (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 1985 - II ZR 80/85 - ZIP 1986, 226) in Betracht.
  • BGH, 08.04.1987 - IVb ZR 43/86

    Annahme einer Ehegatten-Innengesellschaft

    In dem Urteil vom 28. Februar 1972 (II ZR 147/69 - WM 1972, 661) hat er es als nicht ausreichend angesehen, daß die Ehefrau eines Bauunternehmers durch Bestellung einer dinglichen Sicherheit eine ihrer Bestimmung nach vorübergehende Kredithilfe für das allein von ihrem Ehemann aufgebaute und betriebene Unternehmen geleistet hatte, ohne daran sonst in irgend einer Weise beteiligt worden zu sein.
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