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BGH, 08.02.1973 - VII ZR 209/70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen für ein "selbstständiges Garantieversprechen" im Werkvertragsrecht - Garantie in der gewöhnlichen Zusicherung einer Eigenschaft der Werkleistung - Ansprüche wegen Mietausfalls da die Kellergaragenplätze unvermietbar sind
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bauvertrag-Zahlung d. Mietdifferenz b. nicht rechtzeitiger Bezugsfertigstellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 1973, 411
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.03.1970 - VII ZR 80/68
"Garantie" beim Bauvertrag
Auszug aus BGH, 08.02.1973 - VII ZR 209/70
Eine "Garantie" kann verschiedene Bedeutung haben, wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 5. März 1970 - VII ZR 80/68 - (= BauR 1970, 107) ausgeführt hat:. - BGH, 06.11.1961 - VII ZR 120/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.02.1973 - VII ZR 209/70
Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 6. November 1961 - VII ZR 120/60 - (= JZ 1962, 252) - mit weiteren Nachweisen - ausgesprochen, daß das Geständnis im Sinne des § 288 ZPO an keinen bestimmten Wortlaut gebunden ist und auch in der Äußerung liegen kann, Behauptungen des Gegners nicht zu bestreiten.
- BGH, 23.01.1975 - VII ZR 137/73
Haftung des Inhabers einer vollautomatischen Waschanlage
Die Vereinbarung, daß der Unternehmer für den Erfolg seiner Leistung unbedingt und damit auch ohne Verschulden einstehen soll ("unselbständige Garantiezusage", vgl. die Senatsurteile vom 5. März 1970 - VII ZR 80/68 = BauR 1970, 107 - und vom 8. Februar 1973 - VII ZR 209/70 = WM 1973, 411), bildet auch für vertragliche Nebenpflichten eine Ausnahme. - BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73
Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht
Sie kann schließlich die Übernahme der Gewähr für einen über die Vertragsmäßigkeit des Werkes hinausgehenden, noch von anderen Faktoren abhängigen wirtschaftlichen Erfolg darstellen; nur dann handelt es sich um ein selbständiges Garantieversprechen (vgl. Urteile des Senatsvom 5. März 1970 - VII ZR 80/68 = BauR 1970, 107, 108, undvom 8. Februar 1973 - VII ZR 209/70 - WM 1973, 411, beide mit weiteren Nachweisen). - BGH, 19.10.1999 - X ZR 26/97
Einstandspflicht desUnternehmers für Eigenschaften eines Bauwerks, in dem eine …
Der Garant übernimmt die Gewähr für einen über die bloße Vertragsmäßigkeit des Werkes hinausgehenden, noch von anderen Faktoren abhängigen wirtschaftlichen Erfolg (…BGH, Urt. v. 5.3.1970 - VII ZR 80/68, BauR 1970, 107, 108; BGH, Urt. v. 8.2.1973 - VII ZR 209/70, WM 1973, 411; BGHZ 65, 107, 110). - BFH, 14.12.1989 - V R 125/84
Zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG bei Garantieleistungen
Das FG hat die Erklärung der Klägerin, sie verpflichte sich, im Fall der Genehmigung einer geringeren Kostenmiete als 15, 90 DM pro qm Nettowohnfläche einschließlich Tiefgarage je Monat für die Wohnungen durch die WBK die im Objekt auftretende Finanzierungslücke im Rahmen der Gesamtfinanzierung durch einen verlorenen Zuschuß zu decken, soweit ihr nicht eine Nachfinanzierung möglich sei (§ 2 des Kostenmietgarantievertrages), als Garantieverpflichtung beurteilt (vgl. zu Mietgarantien eines Baubetreuers BGH-Urteil vom 8. Februar 1973 VII ZR 209/70, Betriebs-Berater - BB - 1973, 1.602; Oberlandesgericht - OLG - Celle, Urteil vom 9. Juli 1987 14 U 227/86, NJW-RR 1988, 119). - BFH, 10.02.1988 - X R 16/82
- Zu den Tatbeständen der "Leistung gegen Entgelt" und des "Entgelts für die …
Die Vermietungsgarantie eines Baubetreuers gegenüber dem "Bauherrn" hat nach Interessenlage und Vertragszweck die Funktion, die Rentabilität des Bauobjekts - einen "noch von anderen Faktoren abhängigen Erfolg" - zu sichern (BGH-Urteil vom 8. Februar 1973 VII ZR 209/70, Betriebs-Berater - BB - 1973, 1602; Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom 17. Februar 1984 11 U 141/83, BB 1984, 934).