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   BGH, 21.12.1972 - II ZR 132/71   

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https://dejure.org/1972,2262
BGH, 21.12.1972 - II ZR 132/71 (https://dejure.org/1972,2262)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1972 - II ZR 132/71 (https://dejure.org/1972,2262)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1972 - II ZR 132/71 (https://dejure.org/1972,2262)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Anspruchs auf die Erteilung von Auskünften gegenüber einer Bank - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Rechtmäßigkeit des Haftungsausschlusses einer Bank

Papierfundstellen

  • WM 1973, 635
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.04.1972 - II ZR 107/70

    Wechseldiskontierung - Rückgaberecht der Bank

    Auszug aus BGH, 21.12.1972 - II ZR 132/71
    Das Berufungsgericht geht mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt Urt. v. 6.3.1972 - II ZR 100/69 - WM 1972, 583) davon aus, vertragliche Beziehungen könnten zwischen der Klägerin - obgleich Nichtkundin - und der Beklagten zu 1 bereits deshalb entstanden sein, weil die Klägerin die Auskunft für die Beklagte erkennbar zur Grundlage von wesentlichen Vermögensdispositionen habe machen wollen.

    Der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten zu 1 für ihre Beziehungen zur Klägerin würde nicht entgegenstehen, daß beide vor der Auskunft nicht in Geschäftsbeziebungen gestanden haben (vgl. dazu BGH WM 1972, 583).

    Zwar ist die Freizeichnung einer Bank nach Nr. 10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken grundsätzlich für vorsätzlich falsche Auskünfte nicht leitender Angestellter, wie es der Beklagte zu 2 war, nach § 278 BGB zulässig und wegen der mit der Erteilung von Auskünften verbundenen erheblichen Risiken unbedenklich, zumal die Auskünfte regelmäßig, wie es auch hier der Fall war, unentgeltlich erteilt werden (BGH WM 1972, 583, 585).

    Die Berufung auf die Freizeichnung kann aber mit dem Grundsatz von Treu und Glauben unvereinbar und darum unzulässig sein, wenn der Beklagte zu 2 wegen eines besonderen wirtschaftlichen Interesses der Beklagten zu 1 vorsätzlich die falsche Auskunft erteilt hat, um damit die teilweise Abdeckung des nicht hinreichend gesicherten Kredites der Süweda weiterhin zu ermöglichen und zu fördern (vgl. BGH WM 1972, 583); insofern kann auf die Ausführungen zu 2 b verwiesen werden.

  • BGH, 06.03.1972 - II ZR 100/69

    Hypothekarische Sicherung eines Darlehens - Abschluss eines Vertrages auf

    Auszug aus BGH, 21.12.1972 - II ZR 132/71
    Das Berufungsgericht geht mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt Urt. v. 6.3.1972 - II ZR 100/69 - WM 1972, 583) davon aus, vertragliche Beziehungen könnten zwischen der Klägerin - obgleich Nichtkundin - und der Beklagten zu 1 bereits deshalb entstanden sein, weil die Klägerin die Auskunft für die Beklagte erkennbar zur Grundlage von wesentlichen Vermögensdispositionen habe machen wollen.
  • BGH, 28.04.1954 - II ZR 279/53

    Freizeichnung für Bankauskünfte

    Auszug aus BGH, 21.12.1972 - II ZR 132/71
    Erst recht würde diese Einschränkung der Freizeichnung gelten, wenn, was hier auch zutreffen kann, die Beklagte zu 1 Vorteile zu Lasten der Klägerin infolge der vorsätzlich falsch erteilten Auskunft erlangt hätte (BGHZ 13, 198).
  • BGH, 06.07.1970 - II ZR 85/68

    Übernahme einer selbstschuldnerischen Bürgschaft - Haftung aus vertragsähnlichem

    Auszug aus BGH, 21.12.1972 - II ZR 132/71
    Dieser Zusatz bedeutet bei Bankauskünften im allgemeinen nur, eine Haftung für Verschulden solle - soweit zulässig - ausgeschlossen werden (BGH, Urt. v. 6.7.1970 - II ZR 85/68 - WM 1970, 1021, 1022).
  • BGH, 07.07.1998 - XI ZR 375/97

    Zustandekommen eines Auskunftsvertrages zwischen einem Kreditinstitut und einem

    Der Auskunftsempfänger darf alsdann darauf vertrauen, daß der Angestellte eine für diese Tätigkeit ausreichende Vollmacht besitzt (vgl. BGH, Urteil vom 5. Januar 1955 - VI ZR 227/53, WM 1955, 230, 233; BGH, Urteil vom 21. Dezember 1972 - II ZR 132/71, WM 1973, 635; BGH, Urteil vom 17. Oktober 1989 - XI ZR 39/89, WM 1989, 1836, 1837).
  • BGH, 17.10.1989 - XI ZR 39/89

    Zustandekommen eines Auskunftsvertrages zwischen einer Bank und einer

    Wie das Berufungsgericht zutreffend entschieden hat, muß die Beklagte dies nach Treu und Glauben gegen sich gelten lassen (vgl. dazu auch BGH, Urteile vom 5. Januar 1955 VI ZR 227/53, WM 1955, 230, 233 und vom 21. Dezember 1972 II ZR 132/71, WM 1973, 635; RGZ 118, 234, 236; 131, 239, 246, Baumbach/Duden/Hopt, Handelsgesetzbuch 28. Aufl. § 54 Anm. 1 C m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.04.1974 - II ZR 161/72

    Schadensersatz infolge Erteilung einer falschen Bankauskunft - Vorliegen eines

    Es bedarf daher keiner Erörterung der Frage, ob die Freizeichnung auch deshalb nicht durchgreifen könnte, weil H. die Auskunft etwa vorsätzlich falsch erteilt hat, um damit im wirtschaftlichen Interesse der Beklagten die zumindest teilweise Abdeckung des nicht bewilligten und überhöhten Kredits von M. weiterhin zu ermöglichen und zu fördern (BGH, Urt. v. 31.12.72 - II ZR 132/70, WM 1973, 635, 636).
  • BGH, 28.11.1989 - XI ZR 3/89

    Haftung einer Bank für unrichtige Auskünfte

    Da Banken, die über die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens Auskunft geben, bedeutsame negative Umstände nicht verschweigen dürfen (BGH, Urteile vom 5. Juli 1962 - VII ZR 199/60, WM 1962, 1110, 1111, vom 6. März 1972 - II ZR 100/69, WM 1972, 583, 584, vom 21. Dezember 1972 - II ZR 132/71, WM 1973, 635, 636, vom 25. April 1974 - II ZR 161/72, WM 1974, 685, 686 und vom 12. Februar 1979 - II ZR 177/77, WM 1979, 548, 549), kann eine solche Auskunft nicht nur wegen der in ihr mitgeteilten Informationen, sondern auch im Hinblick auf das, was in ihr nicht gesagt wird, von Interesse sein.
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