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   BGH, 17.01.1975 - V ZR 116/73   

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https://dejure.org/1975,1950
BGH, 17.01.1975 - V ZR 116/73 (https://dejure.org/1975,1950)
BGH, Entscheidung vom 17.01.1975 - V ZR 116/73 (https://dejure.org/1975,1950)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 1975 - V ZR 116/73 (https://dejure.org/1975,1950)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Entstehen eines Erbbaurechts - Anforderungen an die gerichtliche Feststellung einer Erbbauberechtigung - Anforderungen an die Auslegung eines Vertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1975, 498
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.03.1967 - V ZR 63/64

    Bestimmtheitserfordernis bei Erbbaurechten

    Auszug aus BGH, 17.01.1975 - V ZR 116/73
    Daher beschränken sich Inhalt und Umfang des Rechts, auch wenn die Einigung darüber hinaus gehen sollte, auf den Inhalt der Grundbucheintragung, Maßgeblich für deren Auslegung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BGH LM Nr. 4, 5 zu § 1018 BGB für die Dienstbarkeit; BGHZ 47, 190, 195 für das Erbbaurecht) wegen der Zweckbestimmung des Grundbuchs, über bestehende dingliche Rechte jedem Gutgläubigen und jedem der unbestimmten Rechtsnachfolger und Rechtsverpflichteten eindeutige Auskunft zu geben, was Wortlaut und Sinn für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eintrags und der darin in Bezug genommenen Unterlagen ergeben.
  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Die notwendige objektive Auslegung der Gemeinschaftsordnung "aus sich selbst heraus" kann zwar im konkreten Fall dazu führen, daß sich ein bestimmter hypothetischer Parteiwille, der für die Ergänzung der getroffenen Regelungen maßgebend ist (BGHZ 126, 150, 159; 135, 92, 98), nicht feststellen läßt und mithin eine ergänzende Auslegung scheitert (vgl. dazu Senat, Urt. v. 17. Januar 1975, V ZR 116/73, WM 1975, 498, 499; BGH, Urt. v. 24. September 1991, XI ZR 240/90, NJW-RR 1992, 178, 179; auch RGRK-BGB/Pieper, 12. Aufl., § 157 Rdn. 104; Staudinger/Roth, BGB [2003], § 157 Rdn. 45; zu weitgehend dagegen Soergel/Wolf, BGB, 13. Aufl., § 157 Rdn. 118).
  • BGH, 12.10.1990 - V ZR 149/89

    Auslegung und Ermittlung des Inhalts einer Grunddienstbarkeit

    Soweit die Revisionserwiderung geltend macht, im Verhältnis zwischen den Parteien des Bestellungsvertrages (§ 873 BGB) oder - wie hier - deren Gesamtrechtsnachfolgern dürften zur Auslegung des dinglichen Rechts alle relevanten Umstände verwertet werden, widerspricht das der Senatsrechtsprechung (BGHZ 6O, 226, 231; Urt. v. 17. Januar 1975, V ZR 116/73, WM 1975, 498, 499), an der festgehalten wird.
  • OLG Stuttgart, 19.12.2011 - 10 U 63/11

    Bauträgervertrag: Eigentumserwerb eines über die Grenze gebauten

    Auch andere Umstände dürfen zur Ermittlung von Inhalt und Umfang des Rechts nur herangezogen werden, soweit sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGH WM 1975, 498, juris Rn. 10).
  • OLG Frankfurt, 20.01.1983 - 20 W 361/82

    Rechtliche Behandlung eines Erbbaurechts; Darüber hinaus zu fordernde

    Da es sich bei Grundbucheintragungen nicht um Individualerklärungen handelt, ist die Entstehungsgeschichte der Eintragung unerheblich, wenn sie nicht aus den Eintragungsunterlagen erkennbar wird (BGH WM 1975, 498 = DNotZ 1975, 16 m.w.N.).

    Auch andere Umstände dürfen zur Ermittlung von Inhalt und Umfang des Rechts nur ausnahmsweise und höchstens dann herangezogen werden, wenn und soweit sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGH WM 1958, 759, WM 1975, 498) und sich die dingliche Einigung der Vertragsbeteiligten hierauf erstreckt hat.

  • BGH, 13.10.1983 - VII ZB 4/83

    Haftung des Erwerbers von Wohnungseigentum

    Es ist auf Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BGHZ 59, 205, 208/209; BGH, Urteil vom 17. Januar 1975 - V ZR 116/73 = WM 1975, 498; BayObLGZ 1980, 29, 34).
  • BGH, 13.04.1962 - V ZR 197/60

    Rechtsmittel

    Die Urteilsausführungen über Inhalt und Umfang der Grunddienstbarkeit sind im gegenwärtigen Rechtszug unbeschränkt nachprüfbar, da es sich um ein dingliches Recht handelt, das zu seiner Entstehung der grundbuchlichen Eintragung bedarf (§ 873 BGB); das Revisionsgericht ist insoweit nicht an die Auslegung des Tatrichters gebunden, sondern kann die Grundbucheintragung selbständig würdigen und frei auslegen (RGZ 136, 232, 234; 142, 156, 159; BGH Urteile vom 13. März 1958, III ZR 197/56, WM 1958, 759, und vom 10. Mai 1961, V ZR 34/60, LM BGB § 1018 Nr. 5 = WM 1961, 866).
  • BGH, 13.10.1983 - VIII ZB 4/83

    Teilungserklärung - Veräußerung des Wohnungseigentums - Rückstände -

    Es ist auf Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (st. Rspr., vgl. z. B. BGHZ 59, 205 (208, 209) = NJW 1972, 1464; BGH, WM 1975, 498; …
  • BGH, 02.05.1975 - V ZR 131/73

    Bestimmtheit der Eintragung des Höchstzinssatzes einer Grundschuld ohne

    Da es sich bei Grundbucheintragungen nicht um Individualerklärungen handelt, dürfen für ihre Auslegung keine Umstände herangezogen werden, die nicht im Eintragungsvermerk selbst oder der in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung ihren Niederschlag gefunden haben oder die doch für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. BGH WM 1958, 759; Senatsurteil vom 17. Januar 1975 - V ZR 116/73 - Seite 5).
  • OLG Stuttgart, 13.10.1980 - 8 W 384/80

    Divergenz zwischen Eintragungsbewilligung und Aufteilungsplan

    Dagegen bleibt die Entstehungsgeschichte der Eintragung außer Betracht, insoweit sie nicht unmittelbar aus den Eintragungsunterlagen erkennbar wird (BGH WM 1975, 498 m.w.N.; Horber, a.a.O., § 53 Anm. 2 m.w.N.).
  • BGH, 19.12.1977 - II ZR 118/76

    Streit zwischen Eigentümern von Nachbargrundstücken im Hinblick auf eine Zufahrt

    Doch unabhängig von der Frage, ob Eintragungen in anderen Grundbüchern - auch wenn sie dasselbe Grundstück betreffen - überhaupt zu den für jedermann ohne weiteres erkennbaren Umständen gehören, die für die Auslegung herangezogen werden dürfen (BGHZ 59, 205, 209; BGH, Urt. v. 17.1, 75 - V ZR 116/73, WM 1975, 498), müßte dies jedenfalls hier verneint werden.
  • BGH, 14.07.1978 - V ZR 119/76

    Ermittlung des Inhalts einer Grunddienstbarkeit durch Auslegung - Abstellen auf

  • BGH, 24.09.1976 - V ZR 68/76

    Zahlungspflicht aus der dinglichen Belastung des Wohneigentums - Bestimmbarkeit

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