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   BGH, 23.02.1976 - II ZR 177/74   

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BGH, 23.02.1976 - II ZR 177/74 (https://dejure.org/1976,2113)
BGH, Entscheidung vom 23.02.1976 - II ZR 177/74 (https://dejure.org/1976,2113)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 1976 - II ZR 177/74 (https://dejure.org/1976,2113)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bedeutung der Unterzeichnung einer Handelsregisteranmeldung durch einen Mitgesellschafter für die übrigen Gesellschafter - Anforderungen an den Grundsatz von Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte - Auslegung des Innenverhältnisses zwischen Gesellschaftern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1976, 643
  • DNotZ 1976, 752
  • WM 1976, 448
  • DB 1976, 1007
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.12.1973 - II ZR 124/72

    Streit um das Recht zur Mitarbeit und die Gewinnverteilung in einer

    Auszug aus BGH, 23.02.1976 - II ZR 177/74
    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, daß die Unterzeichnung einer Handelsregisteranmeldung durch einen Mitgesellschafter für die übrigen Gesellschafter nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte regelmäßig dahin zu verstehen ist, dieser billige, was er dort erklärt hat, auch im Innenverhältnis, es sei denn, aus den Umständen ergebe sich etwas anderes (SenUrt. v. 25.9.72 - II ZR 5/71, WM 1972, 1368 u. v. 17.12.73 - II ZR 124/72, WM 1974, 177).

    Nach dem Vorbringen der Klägerin (GA 233) und den darauf beruhenden Feststellungen des Berufungsgerichts soll die Anfechtung wegen Irrtums darin liegen, daß sein - Günter P. - Prozeß bevollmächtigter in dem Rechtsstreit, den er selbst gegen die Beklagten führte (8 U 326/71 = II ZR 124/72), dargelegt hat, er habe bei der Unterzeichnung der Handelsregisteranmeldung nicht den Willen gehabt, der Übertragung des Gesellschaftsanteils der Klägerin zuzustimmen, und könne deshalb nicht mit der Wirkung daran festgehalten werden, daß seine Unterschrift als Zustimmung zur Änderung des Kommanditgesellschaftsvertrages gewertet werde (Berufungsbeantwortung vom 1.3.1972 Bl. 18 ff - Beiakten Bl. 245 ff).

  • BGH, 25.09.1972 - II ZR 5/71

    Klage auf Feststellung der Stellung eines Erben als komplementär aufgrund

    Auszug aus BGH, 23.02.1976 - II ZR 177/74
    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, daß die Unterzeichnung einer Handelsregisteranmeldung durch einen Mitgesellschafter für die übrigen Gesellschafter nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte regelmäßig dahin zu verstehen ist, dieser billige, was er dort erklärt hat, auch im Innenverhältnis, es sei denn, aus den Umständen ergebe sich etwas anderes (SenUrt. v. 25.9.72 - II ZR 5/71, WM 1972, 1368 u. v. 17.12.73 - II ZR 124/72, WM 1974, 177).
  • BGH, 22.06.1956 - I ZR 198/54

    ausgeliehener LKW-Fahrer - §§ 133, 157 BGB, Rechtsbindungswille, unentgeltlicher

    Auszug aus BGH, 23.02.1976 - II ZR 177/74
    Der Einwand, in den Fällen, in denen der Anmeldende die Zustimmungsbedürftigkeit des angezeigten Vorganges nicht erkannt habe, fehle es an dem erforderlichen Rechtsbindungswillen, bleibt deshalb erfolglos, weil auch die Frage, ob überhaupt ein Rechtsbindungswille vorhanden ist, nicht nach dem nicht in Erscheinung getretenen inneren Willen des erklärenden Gesellschafters zu beurteilen ist, sondern danach, ob sein Verhalten aus der Sicht der Mitgesellschafter unter den gegebenen Umständen nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte als Ausdruck eines bestimmten Willens erscheint (vgl. BGHZ 21, 102, 106).
  • BGH, 28.04.1954 - II ZR 8/53

    Abtretung eines Gesellschaftsanteils

    Auszug aus BGH, 23.02.1976 - II ZR 177/74
    Der hier in Frage stehende Teil des der Klägerin zugefallenen väterlichen Gesellschaftsanteils wurde zwar dadurch auf den Beklagten übertragen, daß sich beide über den Rechtsübergang einigten und Günter P. die teilweise Anteilsabtretung nachträglich genehmigte (vgl. zur Zulässigkeit dieser Art des Übergangs BGHZ 13, 179).
  • BGH, 07.06.1984 - IX ZR 66/83

    Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein

    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. Februar 1976 - II ZR 177/74 (WM 1976, 448) ist die Unterzeichnung einer Handelsregisteranmeldung durch einen Gesellschafter für die übrigen Gesellschafter regelmäßig dahin zu verstehen, daß er auch im Innenverhältnis billige, was er dort erklärt habe.
  • BGH, 27.11.1985 - VIII ZR 316/84

    Anfechtung der Übernahme der Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag über das

    Deshalb hat der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 23. Februar 1976 (II ZR 177/74 = WM 1976, 448, 449) ausgesprochen, daß eine Anfechtung der Genehmigung zur Veräußerung eines Gesellschaftsanteils allen übrigen Gesellschaftern erklärt werden muß.
  • BGH, 24.05.1993 - II ZR 73/92

    Rechtsfolgewille bei Anteilsübernahme - Stimmrechtsausschluß bei personengleicher

    Es genügt vielmehr, daß dieser als rechtlich gesichert und anerkannt gewollt ist (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB 52. Aufl. Einf. vor § 116 Rdn. 4; Soergel/Hefermehl, BGB 12. Aufl. § 116 Rdn. 19; zur Bedeutung der Unterzeichnung einer Handelsregisteranmeldung auch Sen.Urt. v. 23. Februar 1976 - II ZR 177/74, WM 1976, 448, 449).
  • OLG Karlsruhe, 05.02.2016 - 8 U 2/14

    Erwerb von Gesellschaftsanteilen: Rückabwicklung eines Kaufvertrages über

    Denn sie betrifft ebenso wenig wie die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Übrigen (vgl. die vom Senat überdies ausgewerteten Entscheidungen BGH, Urteile vom 14. April 1969 - II ZR 142/67 -, juris; vom 13. März 1975 - II ZR 154/73 -, juris; vom 23. Februar 1976 - II ZR 177/74 -, juris; vom 2. Juli 1990 - II ZR 243/89 -, juris; vom 7. Oktober 1991 - II ZR 194/90 -, juris; vom 14. Oktober 1991 - II ZR 212/90 -, juris; vom 24. Mai 1993 - II ZR 136/92 -, juris; vom 27. März 1995 - II ZR 3/94 -, juris; vom 2. Juli 2001 - II ZR 304/00 -, juris; vom 16. Dezember 2002 - II ZR 109/01 -, juris; vom 19. Juli 2004 - II ZR 354/02 -, juris; vom 18. Oktober 2004 - II ZR 352/02 -, juris; vom 29. November 2004 - II ZR 6/03 -, juris und vom 13. Dezember 2004 - II ZR 409/02 -, juris; BGH, Beschluss vom 10. April 2006 - II ZR 218/04 -, juris; BGH, Urteil vom 17. Januar 2007 - VIII ZR 37/06 -, juris; BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 2008 - II ZR 292/06 -, juris und vom 17. Juli 2012 - II ZR 217/10 -, juris; BGH, Urteil vom 27. Januar 2015 - KZR 90/13 -, juris) Fälle, in denen - wie hier - der rechtliche Mangel das Verfügungsgeschäft nicht erfasst.
  • OLG Stuttgart, 26.02.2014 - 14 U 14/13

    Kommanditgesellschaft: Passivlegitimation für eine Klage auf Feststellung der

    Der mit Einverständnis beider Parteien erfolgten Anmeldung lag eine entsprechende, sie bindende Willenseinigung der Parteien notwendigerweise voraus (vgl. etwa BGH, WM 1972, 1368, 1369; auch BGH, WM 1974, 177, 179; BGH, Urt. v. 23.02.1976 - II ZR 177/74 - Tz. 17 ff.).

    Abgesehen davon ist ein zusätzliches - wenn auch nicht entscheidendes - Indiz für eine solche Einigung, dass der Kläger in den folgenden Jahresabschlüssen auch als Komplementär behandelt worden ist, die Komplementärstellung des Klägers unstreitig für gut drei Jahre zwischen den Parteien nicht in Frage stand (vgl. auch BGH, Urt. v. 23.02.1976 - II ZR 177/74 - Tz. 20).

  • OLG Hamm, 30.03.2007 - 30 U 142/06

    Voraussetzungen der persönlichen Haftung des Gesellschafters einer OHG

    Nach der Rechtsprechung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (WM 1976, 448; WM 1984, 1605; NJW-RR 1986, 28, 29) ist die Unterzeichnung einer Handelsregisteranmeldung durch einen Mitgesellschafter im Verhältnis zu den übrigen Gesellschaftern nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte (§ 242 BGB) regelmäßig dahin zu verstehen, dass der Unterzeichnende das dort Erklärte billige und im Innenverhältnis gelten lassen wolle, es sei denn, aus den Umständen ergäbe sich etwas anderes.
  • BGH, 24.05.1976 - II ZR 164/74

    Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens für einstimmige Beschlüsse eines

    Für die Frage, ob die Gesellschafter der GmbH Heinrich B. durch schlüssiges Verhalten vom Verbot des Selbstkontrahierens freigestellt haben, ist hier wie auch sonst bei rechtserheblichen Gesellschaftererklärungen (vgl. Urt. d. Sen. v. 23.2.76 - II ZR 177/74, WM 1976, 448) auf den objektiven Erklärungsgehalt abzustellen.
  • LG Köln, 07.04.2016 - 86 O 144/15

    Berechtigung zur Geltendmachung des Anspruchs auf Zahlung der Kommanditeinlage im

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (WM 1976, 448; WM 1984, 1605; NJW-RR 1986, 28, 29) ist die Unterzeichnung einer Handelsregisteranmeldung durch einen Mitgesellschafter im Verhältnis zu den übrigen Gesellschaftern nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte (§ 242 BGB) regelmäßig dahin zu verstehen, dass der Unterzeichnende das dort Erklärte billige und im Innenverhältnis gelten lassen wolle, es sei denn, aus den Umständen ergäbe sich etwas anderes.
  • BGH, 13.05.1985 - II ZR 196/84

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Feststellungsklage - Vorliegen eines

    Denn die Unterzeichnung einer Handelsregister-Anmeldung durch einen Mitgesellschafter ist für die übrigen Gesellschafter nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte regelmäßig dahin zu verstehen, dieser billige, was er dort erklärt, auch im Innenverhältnis, es sei denn, aus den Umständen ergebe sich etwas anderes (Sen. Urt. v. 23.2.1976 - II ZR 177/74, LM BGB § 182 Nr. 9).
  • LG München I, 27.10.2016 - 6 O 3637/16

    Kündigung eines Gesellschaftsvertrages

    Bei der Anfechtung, die gesellschaftsrechtliche Verhältnisse betrifft, ist die Anfechtung jedoch gegenüber allen Vertragspartnern im Sinne des § 143 Abs. 1 BGB abzugeben (BGH, Urteil vom 23.02.1976 - II ZR 177/74, zitiert nach juris, dort Rn. 27).
  • BGH, 17.09.1984 - II ZR 208/83
  • BGH, 28.04.1977 - II ZR 135/75

    Zulässigkeit des Ausschlusses von persönlich haftenden Gesellschaftern durch

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