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   BGH, 06.06.1977 - III ZR 53/75   

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https://dejure.org/1977,1797
BGH, 06.06.1977 - III ZR 53/75 (https://dejure.org/1977,1797)
BGH, Entscheidung vom 06.06.1977 - III ZR 53/75 (https://dejure.org/1977,1797)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 1977 - III ZR 53/75 (https://dejure.org/1977,1797)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendung des § 765 a ZPO (Zivilprozessordnung) bei der Eröffnung eines Konkursverfahrens - Wiedereingliederung des Häftlings durch Vollstreckungsschutz und Vertragshilfe - Zeitpunkt ab dem der Vollstreckungsschutz und die Vertragshilfe gewährt werden kann - Bezugnahme auf ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 37
  • WM 1977, 1201
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 06.06.1977 - III ZR 53/75
    Ein Berufungsurteil genügt aber auch nach dem gegenwärtigen Rechtszustand den Vorschriften der §§ 523, 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO, wenn die Entscheidungsgründe des landgerichtlichen Urteils, auf das verwiesen wird, das erstinstanzliche Parteivorbringen ausschöpfen und von der Berufung nicht in Frage gestellt werden (BAG NJW 1970, 812, 813; vgl. auch BGHZ 39, 333, 345 f; BGH LM PatG § 41 p Nr. 20 und Stein/Jonas/Grunsky ZPO 19. Aufl. § 551 Anm. II 7 c m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BGH, 06.06.1977 - III ZR 53/75
    Kommt aber in Betracht, daß der zum Prozeßbevollmächtigten bestellte Rechtsanwalt etwas übersehen und deshalb den Sachverhalt unvollständig vorgetragen oder einen sachdienlichen Antrag nicht gestellt hat, muß der Richter - unter Wahrung des Verhandlungsgrundsatzes und der Unparteilichkeit - auch bei einer anwaltlich beratenen Partei diese Unklarheit durch eine Rückfrage klaren (Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann a.a.O. § 139 Anm. 2 A; Schneider, MDR 1968, 721, 722; BVerfGE 42, 64, 78).
  • LG Wuppertal, 22.01.1970 - 7 S 131/69
    Auszug aus BGH, 06.06.1977 - III ZR 53/75
    Ein Berufungsurteil genügt aber auch nach dem gegenwärtigen Rechtszustand den Vorschriften der §§ 523, 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO, wenn die Entscheidungsgründe des landgerichtlichen Urteils, auf das verwiesen wird, das erstinstanzliche Parteivorbringen ausschöpfen und von der Berufung nicht in Frage gestellt werden (BAG NJW 1970, 812, 813; vgl. auch BGHZ 39, 333, 345 f; BGH LM PatG § 41 p Nr. 20 und Stein/Jonas/Grunsky ZPO 19. Aufl. § 551 Anm. II 7 c m.w.Nachw.).
  • RG, 28.09.1939 - VIII B 2/39

    1. Ist das Gesetz zur Verhütung mißbräuchlicher Ausnutzung von

    Auszug aus BGH, 06.06.1977 - III ZR 53/75
    Die Eröffnung eines Konkursverfahrens kann auch unter Berücksichtigung aller schützenswerten Interessen des Gläubigers ausnahmsweise für einen etwa vorübergehend an der Wahrnehmung seiner Interessen verhinderten Schuldner eine ganz besondere Härte bedeuten, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist (Böhle/Stamschräder a.a.O. § 105 Anm. 5; Jonas/Pohle, Zwangsvollstreckungsnotrecht 16. Aufl. S. 33; vgl. zum Vollstreckungsmißbrauch RGZ 161, 262).
  • BGH, 16.10.2008 - IX ZB 77/08

    Rechte des Schuldners gegenüber Vollstreckungsmaßnahmen des Insolvenzverwalters

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs war anerkannt, dass die Vorschrift des § 765a ZPO im Konkurseröffnungsverfahren Anwendung finden kann (BGH, Urt. v. 6. Juni 1977 - III ZR 53/75, MDR 1978, 37 f; a.A. OLG Nürnberg KTS 1971, 291, 292).
  • BGH, 17.10.2007 - IV ZR 266/06

    Wirksamkeit eines Erbverzichts

    d) Diese offenkundige und - je nach den noch zu treffenden Feststellungen - möglicherweise auch entscheidungserhebliche Diskrepanz zwischen Klageantrag und tatsächlichem Klageziel hätte für das Berufungsgericht Anlass zu einem Hinweis nach § 139 Abs. 1 Satz 2 ZPO sein müssen (vgl. BGHZ 79, 76, 79; BGH, Urteile vom 12. Juni 1980 - IVa ZR 9/80 - NJW 1980, 2524 unter III; vom 6. Juni 1977 - III ZR 53/75 - WM 1977, 1201 unter 5 b).
  • BGH, 28.06.1990 - IX ZR 209/89

    Zurückhalten von Sachvortrag durch den Prozeßbevollmächtigten; Haftung des

    Weiter war zu bedenken, daß das Gericht möglicherweise ohne Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG ein Spannungsverhältnis erblicken konnte zwischen der durch einen Hinweis erfolgenden Hilfestellung für eine Partei und dem prozessualen Anspruch der Gegnerin auf eine ihr günstige Entscheidung, sobald die Voraussetzungen hierfür vorlagen, und daß es bei beiderseits anwaltlich vertretenen Parteien (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BGH, Urt. v. 6. Juni 1977 - III ZR 53/75, WM 1977, 12O1, 1203 unter 3 b; Urt. v. 9. November 1983 - VIII ZR 349/82, NJW 1984, 310 f) - sei es auch zu Unrecht - besorgte, durch einen Hinweis auf offensichtliche und gerügte Lücken im Vortrag den Eindruck der Parteilichkeit zugunsten der Beklagten zu erwecken (§ 42 Abs. 1 ZPO).
  • BGH, 15.11.2007 - IX ZB 34/06

    Private Versicherungsrenten genießen keinen Pfändungsschutz

    Im Rahmen der ihm gesetzlich übertragenen Zuständigkeiten hat stets das Insolvenzgericht anstelle des Vollstreckungsgerichts (§ 765a ZPO) über einen Vollstreckungsschutzantrag zu entscheiden (vgl. BGH, Urt. v. 6. Juni 1977 - III ZR 53/75, MDR 1978, 37 f; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO 22. Aufl. § 765a Rn. 19).
  • BGH, 09.11.1983 - VIII ZR 349/82

    Hinweispflicht des Gerichts auf unsubstantiiertes und unschlüssiges Vorbringen

    Ein Sachverhalt, der nach Ansicht des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs auch im Anwaltsprozeß zu einer richterlichen Rückfrage gemäß § 139 ZPO - "bei Wahrung des Verhandlungsgrundsatzes und der Unparteilichkeit" - führen kann, weil im Laufe des Rechtsstreits Unklarheiten hinsichtlich des Sachvortrags oder der Antragstellung aufgetreten sind, liegt hier nicht vor (vgl. BGH Urteil vom 6. Juni 1977 - III ZR 53/75 = WM 1977, 1201).
  • LAG Hamm, 27.02.2001 - 6 Sa 584/97

    Kenntnisnahme im Termin vorgelegter Schriftsätze und Unterlagen

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  • LAG Hamm, 04.04.2001 - 6 Sa 584/97

    Nachträgliche Anpassung einer Betriebsrente nach § 16 BetrAVG; Anpassungsprüfung;

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  • LG Traunstein, 01.03.2005 - 4 T 4915/04

    Schutz einer privaten Rentenversicherung im Insolvenzverfahren und Zugehörigkeit

    Der Bundesgerichtshof hat sich in der zitierten Entscheidung vom 6.6.1977 (MDR 1978, 37) zur Anwendbarkeit des § 765 a ZPO im Insolvenzverfahren nur insoweit geäußert, als er dessen Anwendung im Eröffnungsverfahren nicht von vorneherein ausschließt.
  • LG Fulda, 14.10.2008 - 3 T 269/08

    Anwendbarkeit des § 765a Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) i.R.e.

    Während einerseits vertreten wird, dass die Regelung im Rahmen des Insolvenzverfahrens grundsätzlich keine Anwendung findet (MK-Ganter InsO § 4 Rdn. 34 m.w.N.) hält die Gegenmeinung die Anwendung wenn überhaupt ohnehin lediglich im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens, nicht jedoch in Bezug auf einzelne Handlungen des Insolvenzverwalters nach Eröffnung im Zuge der Durchführung des Verfahrens für zulässig ( BGH, Urteil vom 06.06.1977 - Az. III ZR 53/75 ; Zöller-Stöber § 765a ZPO - insoweit unzutreffend der Verweis hierauf in Musielak-Lackmann ZPO § 765a Rdn. 2 "einzelne Vollstreckungsakte").
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