Rechtsprechung
BGH, 18.02.1977 - I ZR 175/75 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Kündigung eines Bezirksleitervertrages bei Fortbestand eines Verkaufsvertretervertrages
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- Bettwäsche und Federbetten -, Teilkündigung, Abgrenzung Vertragserweiterung / selbständiger Zusatzvertrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
HGB § 89
Zulässigkeit einer Teilkündigung eines Handelsvertreter- und Bezirksleitervertrages
Papierfundstellen
- MDR 1977, 643
- VersR 1977, 816
- WM 1977, 589
- BB 1977, 964
- DB 1964, 1844
- DB 1977, 1844
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 08.11.1957 - 1 AZR 123/56
Zulässigkeit einer Teilkündigung
Auszug aus BGH, 18.02.1977 - I ZR 175/75
Das Berufungsgericht legt seiner rechtlichen Beurteilung die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 8. November 1957 - 1 AZR 123/56 - (AP Nr. 2 zu § 242 BGB = BB 58, 194) zugrunde; danach wird eine Teilkündigung - abgesehen von dem Fall eines ausdrücklichen Vorbehalts - auch dann für zulässig erachtet, wenn ein Gesamtvertragsverhältnis sich aus mehreren Teilverträgen zusammensetzt und diese Teilverträge selbst nach dem Gesamtbild des Vertrages jeweils für sich als nach dem Vertrag selbständig lösbar angesprochen sind oder von vornherein eindeutig als selbständig lösbar aufgefaßt werden müssen. - BAG, 04.02.1958 - 3 AZR 110/55
Teilkündigung
Auszug aus BGH, 18.02.1977 - I ZR 175/75
Dieselbe Auffassung hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 4. Februar 1958 - 3 AZR 110/55 vertreten (zitiert nach Arbeitsr.Fundhefte XVII Nr. 2381). - OLG Bamberg, 30.05.1958 - 3 U 26/58
Teilkündigung eines HV-Bezirks, begründeter Anlass, Bezirksverkleinerung
Auszug aus BGH, 18.02.1977 - I ZR 175/75
Dagegen hält das Oberlandesgericht Bamberg die Kündigung hinsichtlich eines Teiles des Vertreterbezirks für zulässig (NJW 58, 1830).
- BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 62/09
Provisionsrückzahlungsanspruch des Geschäftsherrn und Auskunftsanspruch des …
Eine Teilkündigung ist - abgesehen von dem Fall eines ausdrücklichen Vorbehalts - auch dann zulässig, wenn ein Gesamtvertragsverhältnis sich aus mehreren Teilverträgen zusammensetzt und diese Teilverträge selbst nach dem Gesamtbild des Vertrages jeweils für sich als nach dem Vertrag selbständig lösbar angesprochen sind oder von vornherein eindeutig als selbständig lösbar aufgefasst werden müssen (BGH, Urteil vom 18. Februar 1977 - I ZR 175/75, WM 1977, 589, unter II; Senatsurteil vom 6. Oktober 1999 - VIII ZR 125/99, WM 2000, 472, unter I 2 d). - BGH, 06.10.1999 - VIII ZR 125/98
Unwirksamkeit der formularmäßig vereinbarten Teilkündigungsmöglichkeit eines …
Ihr Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die "Teilkündigung" eines Vertrages zulässig sei, wenn die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner durch mehrere voneinander unabhängige Verträge geregelt sei (BGH, Urteil vom 18. Februar 1977 - I ZR 175/75, WM 1977, 589 unter II), geht an der entscheidenden Fragestellung vorbei. - OLG Karlsruhe, 11.02.2009 - 7 U 219/07
Anspruch auf Provision für vermittelte Krankenversicherungensverträge; …
Gleich einem echten Generalvertreter mit eigenem Vertreterstab führte die Beklagte für die Handelsvertreter Tagungen und Schulungen durch und führte persönliche Gespräche (…Prot. v. 28.01.2009, S. 2, II 177; vgl. BGM, MDR 1977, 643, 644) [BGH 18.02.1977 - I ZR 175/75].Maßgeblich für die Zulässigkeit einer Teilkündigung ist, ob durch diese ein einheitliches Vertragsverhältnis inhaltlich verändert wird (BGH, MDR 1977, 643, 644) [BGH 18.02.1977 - I ZR 175/75].
Ihre Trennung war auch von der Sache hier angemessen, denn die beiden Verträge enthielten unterschiedliche Vertragsgegenstände (vgl. BGH, MDR 1977, 643, 644) [BGH 18.02.1977 - I ZR 175/75].
- OLG München, 13.05.1992 - 30 U 75/92
Umfang des Widerrufs der Bezugsberechtigung eines Lebensversicherungsvertrags bei …
Denn die ausnahmsweise Zulässigkeit von Teilkündigungen - für einen Teilwiderruf gilt nichts anderes - ist bereits höchstrichterlich geklärt (vgl. BGH VersR 1977, 816).