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   BGH, 07.06.1978 - V ZR 46/75   

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https://dejure.org/1978,1374
BGH, 07.06.1978 - V ZR 46/75 (https://dejure.org/1978,1374)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1978 - V ZR 46/75 (https://dejure.org/1978,1374)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1978 - V ZR 46/75 (https://dejure.org/1978,1374)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage auf Zahlung des Kaufpreises für ein Grundstück - Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung - Täuschung über die Beschaffenheit des Grundstücks - Täuschung über die Lage des Grundstücks in einem Überschwemmungsgebiet und die darauf fußenden ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Offenbarungspflicht des Grundstücksveräußerers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 1009
  • WM 1978, 1073
  • DB 1978, 2262
  • BauR 1979, 85
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.04.1967 - VIII ZR 32/65

    Verkäuferhaftung des Händlers wegen Verletzung einer Belehrungspflicht

    Auszug aus BGH, 07.06.1978 - V ZR 46/75
    Treu und Glauben können eine Aufklärung insbesondere dann gebieten, wenn aufgrund der vorausgegangenen Verhandlungen oder der beruflichen Ausbildung und Tätigkeit des Verkäufers oder seines Vertreters ein Vertrauen des Käufers in deren Fachkunde und besonderen Kenntnisse bei der Herstellung des Kaufgegenstands oder im Umgang mit diesem erweckt worden ist (vgl. BGHZ 47, 207, 211; 47, 312, 315; BGH NJW 1971, 1795, 1799 = LM BGB § 123 Nr. 42).
  • BGH, 28.04.1971 - VIII ZR 258/69

    Umfang der Offenbarungspflichten des Verkäufers beim Verkauf eines Pkw;

    Auszug aus BGH, 07.06.1978 - V ZR 46/75
    Treu und Glauben können eine Aufklärung insbesondere dann gebieten, wenn aufgrund der vorausgegangenen Verhandlungen oder der beruflichen Ausbildung und Tätigkeit des Verkäufers oder seines Vertreters ein Vertrauen des Käufers in deren Fachkunde und besonderen Kenntnisse bei der Herstellung des Kaufgegenstands oder im Umgang mit diesem erweckt worden ist (vgl. BGHZ 47, 207, 211; 47, 312, 315; BGH NJW 1971, 1795, 1799 = LM BGB § 123 Nr. 42).
  • BGH, 20.02.1967 - III ZR 134/65

    Finanzierter Abzahlungskauf. Aufklärungspflicht des Darlehensgebers

    Auszug aus BGH, 07.06.1978 - V ZR 46/75
    Treu und Glauben können eine Aufklärung insbesondere dann gebieten, wenn aufgrund der vorausgegangenen Verhandlungen oder der beruflichen Ausbildung und Tätigkeit des Verkäufers oder seines Vertreters ein Vertrauen des Käufers in deren Fachkunde und besonderen Kenntnisse bei der Herstellung des Kaufgegenstands oder im Umgang mit diesem erweckt worden ist (vgl. BGHZ 47, 207, 211; 47, 312, 315; BGH NJW 1971, 1795, 1799 = LM BGB § 123 Nr. 42).
  • BGH, 16.03.2012 - V ZR 18/11

    Haftungsausschluss beim Grundstückskauf: Arglistiges Verschweigen eines Mangels

    aa) Bei einem Verkauf eines Gebäudegrundstücks besteht eine Pflicht nur zur Offenbarung verborgener Mängel oder von Umständen, die nach der Erfahrung auf die Entstehung und Entwicklung bestimmter Mängel schließen lassen, wenn es sich um Umstände handelt, die für den Entschluss des Käufers von Bedeutung sind, insbesondere die beabsichtigte Nutzung erheblich zu mindern geeignet sind (Senat, Urteile vom 7. Juni 1978 - V ZR 46/75, WM 1978, 1073, 1074 und vom 16. Juni 1989 - V ZR 74/88, Rn. 15, juris).
  • BGH, 15.06.2012 - V ZR 198/11

    Mängelhaftung des Grundstücksverkäufers: Anspruchsausschließende Käuferkenntnis

    (2) Bei gemeinsamer Teilnahme der Vertragsparteien am Beurkundungstermin träfe den Verkäufer die Pflicht, verborgene Mängel oder Umstände, die nach der Erfahrung auf die Entstehung und Entwicklung bestimmter Mängel schließen lassen, auch ungefragt dem Käufer zu offenbaren, wenn sie für dessen Entschluss von Bedeutung, insbesondere die beabsichtigte Nutzung erheblich zu mindern geeignet sind (Senat, Urteile vom 7. Juni 1978 - V ZR 46/75, WM 1978, 1073, 1074 und vom 16. März 2012 - V ZR 18/11, ZNotP 2012, 174, 176 Rn. 21).
  • BGH, 05.03.1993 - V ZR 140/91

    Aufklärungspflicht des Grundstücksverkäuferns bei trotz Renovierung fortdauernden

    Selbst wenn man in Übereinstimmung mit dem Berufungsgericht allein in dem Wiederauftreten von - nicht ohne weiteres erkennbaren - Wölbungen noch keinen Mangel der Hausfassade sieht, so handelt es sich doch aufgrund der Vorgeschichte wenigstens um einen für den Vertragsabschluß bedeutsamen und deswegen offenbarungspflichtigen (vgl. Senatsurteile v. 7. Juni 1978, V ZR 46/75, WM 1978, 1073, 1074; v. 10. Juni 1988, V ZR 125/87, WM 1988, 1449) Umstand, zumal den Beklagten die ausdrückliche Erklärung abverlangt worden war, verdeckte Mängel seien ihnen nicht bekannt (vgl. Senatsurt. v. 10. Juli 1963, V ZR 66/62, WM 1963, 967, 968).
  • OLG Saarbrücken, 18.03.2021 - 4 U 69/20

    1. Ist für den Verkäufer auf Grund eingedrungenen Wassers aus dem Kanalnetz

    aa) Bei einem Verkauf eines Gebäudegrundstücks besteht eine Pflicht nur zur Offenbarung verborgener Mängel oder von Umständen, die nach der Erfahrung auf die Entstehung und Entwicklung bestimmter Mängel schließen lassen, wenn es sich um Umstände handelt, die für den Entschluss des Käufers von Bedeutung sind, insbesondere die beabsichtigte Nutzung erheblich zu mindern geeignet sind (BGH WM 1978, 1073, 1074; NJW-RR 2012, 1078, 1079 Rn. 21).
  • OLG Brandenburg, 02.06.2016 - 5 U 34/14

    Grundstückskaufvertrag: Fehlende Baugenehmigung als Sachmangel;

    Bei einem Verkauf eines Gebäudegrundstücks besteht eine Pflicht zur Offenbarung verborgener Mängel oder von Umständen, die nach der Erfahrung auf die Entstehung und Entwicklung bestimmter Mängel schließen lassen, wenn es sich um Umstände handelt, die für den Entschluss des Käufers von Bedeutung sind, insbesondere die beabsichtigte Nutzung erheblich zu mindern geeignet sind (BGH WM 1978, 1073).
  • BGH, 10.12.2010 - V ZR 203/09

    Vorliegen einer zugesicherten Eigenschaft bei Abschluss des Kaufvertrags und der

    b) Der Senat hat auch entschieden, dass bei dem Verkauf eines Hausgrundstücks eine Pflicht zur Offenbarung verborgener Mängel oder von Umständen, die nach der Erfahrung auf die Entstehung oder Entwicklung bestimmter Mängel schließen lassen, dann besteht, wenn es sich um Umstände handelt, die für den Entschluss des Käufers von Bedeutung sind, insbesondere die beabsichtigte Nutzung zu mindern geeignet sind (Urteil vom 7. Juni 1978 - V ZR 46/75, WM 1978, 1073, 1074).
  • BGH, 23.03.1990 - V ZR 233/88

    Anfechtung eines Grundstückskaufvertrages wegen arglistiger Täuschung - Anspruch

    Für den Kauf eines Hausgrundstücks hat der Senat, anders als die Revisionserwiderung meint, auch eine Pflicht zur Offenbarung verborgener, wesentlicher Mängel (z.B. Senatsurt. v. 8. Dezember 1989, V ZR 246/87, zum Abdruck in BGHZ vorgesehen, m.N.) oder solcher nicht erkennbarer Umstände bejaht, die nach der Lebenserfahrung auf das Entstehen bestimmter Mängel schließen lassen (Senatsurt. v. 7. Juni 1978, V ZR 46/75, WM 1978, 1073, 1074 re. Sp.).
  • OLG Brandenburg, 09.06.2016 - 5 U 97/14

    Grundstückskaufvertrag: Schadenersatzanspruch des Käufers wegen Verschweigens von

    a) Bei einem Verkauf eines Gebäudegrundstücks besteht eine Pflicht zur Offenbarung verborgener Mängel oder von Umständen, die nach der Erfahrung auf die Entstehung und Entwicklung bestimmter Mängel schließen lassen, wenn es sich um Umstände handelt, die für den Entschluss des Käufers von Bedeutung sind, insbesondere die beabsichtigte Nutzung erheblich zu mindern geeignet sind (BGH WM 1978, 1073).
  • BGH, 16.10.1987 - V ZR 170/86

    Würdigung der Angaben einer Partei im Rahmen der Anhörung

    Dies gilt auch für Umstände, die die beabsichtigte Verwendung der Kaufsache betreffen, und zwar insbesondere dann, wenn aufgrund vorausgegangener Verhandlungen ein bestimmtes Vertrauen des Käufers erweckt worden ist (vgl. Senatsurt.v. 7. Juni 1978, V ZR 46/75, WM 1978, 1073, 1074).
  • OLG Brandenburg, 16.06.2016 - 5 U 5/14

    Grundstückskaufvertrag: Darlegungs- und Beweislast des Käufers hinsichtlich des

    a) Bei einem Verkauf eines Gebäudegrundstücks besteht eine Pflicht zur Offenbarung verborgener Mängel oder von Umständen, die nach der Erfahrung auf die Entstehung und Entwicklung bestimmter Mängel schließen lassen, wenn es sich um Umstände handelt, die für den Entschluss des Käufers von Bedeutung sind, insbesondere die beabsichtigte Nutzung erheblich zu mindern geeignet sind (BGH WM 1978, 1073).
  • BGH, 16.06.1989 - V ZR 74/88
  • OLG Brandenburg, 17.12.2015 - 5 U 19/13

    Sachmängelhaftung beim Grundstückskaufvertrag: Arglistiges Verschweigen eines

  • LG Düsseldorf, 12.01.2016 - 7 O 163/15

    Schadensersatzanspruch nach Erwerb eines Hausgrundstücks aufgrund einer

  • OLG Brandenburg, 14.10.2010 - 5 U 82/09

    Sachmängelhaftung beim Grundstückkauf

  • OLG Brandenburg, 16.07.2015 - 5 U 98/12

    Grundstückskaufvertrag: Übernahme der öffentlichen Kosten und Abgaben durch den

  • BGH, 28.03.1984 - VIII ZR 5/83

    Sachmängel eines von einem Juwelier gekauften Tresors; Beschränkte

  • LG Bonn, 18.04.2012 - 13 O 297/11

    Anfechtung eines Bauträgervertrages wegen arglistiger Täuschung über das

  • OLG Zweibrücken, 08.06.2021 - 5 U 106/20

    Rückforderung einer Bargeldzahlung für die Durchführung von Ausbauarbeiten an

  • LG Mönchengladbach, 26.07.2017 - 6 O 62/15

    Schadensersatzanspruch wegen Feuchtigkeitsschäden im Keller eines Wohnhauses als

  • LG Bonn, 18.04.2012 - 13 O 294/11

    Sachmangel aus einem Bauträgervertrag bei Vorhandensein von DDT im Gebälk einer

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