Rechtsprechung
| BGH, 05.07.1978 - VIII ZR 172/77 |
Reifen
Deliktshaftung des Verkäufers, § 477 BGB <Fassung bis 31.12.01> - § 852 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr § 195 BGB <Fassung seit 1.1.02>)
Volltextveröffentlichungen (4)
- Alpmann Schmidt
- Jurion
- Universität des Saarlandes
"Weiterfressende" Mängel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft; Deliktische Schadensersatzansprüche bei Verkauf eines PKW mit unvorschriftsmäßigen Hinterreifen
Kurzfassungen/Presse
- Rechtsanwälte Blume & Asam
(Leitsatz)
Autoreifen
(Hinweis: Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1978, 2241
- MDR 1979, 133
- WM 1978, 1172
- BB 1978, 1491
- DB 1978, 1878
- JR 1979, 199
Wird zitiert von ... (26)
- BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05
Kaufrecht - Unfallwagen
Seinerzeit kam der Annahme einer Beschaffenheitsvereinbarung keine erhebliche Bedeutung zu, da insoweit ein Gewährleistungsausschluss zulässig war und ein solcher beim Gebrauchtwagenhandel schon als "Gebot der wirtschaftlichen Vernunft" (Senatsurteil vom 5. Juli 1978 - VIII ZR 172/77, WM 1978, 1172, unter II 3) üblicherweise auch vereinbart wurde. - BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 16/07
Schadensrecht - Vermögensschaden wegen Nutzungsausfalls?
b) Im Falle der Lieferung einer mangelhaften Sache umfasst der auf das positive Interesse gerichtete Schadensersatzanspruch des Käufers typischerweise auch den Ersatz eines Nutzungsausfallschadens, der dadurch entsteht, dass dem Käufer infolge eines Mangels die Nutzung der Kaufsache entgeht (vgl. Senatsurteil vom 5. Juli 1978 - VIII ZR 172/77, NJW 1978, 2241, unter I 2 a, zu § 463 BGB aF; BGHZ 77, 215, 218; BGHZ 88, 11, 13 ff. zu § 286 BGB aF;… Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rdnr. 352, 492, 1501, 1507, 1518;… Staudinger/Otto, aaO, § 280 E 34;… MünchKommBGB/Ernst, 5. Aufl., § 280 Rdnr. 55 ff.;… Palandt/Weidenkaff, BGB, 66. Aufl., § 437 Rdnr. 35). - BGH, 11.02.2004 - VIII ZR 386/02
Autokauf - Prüfungspflichten des Händlers
In einem solchen Fall ist, wie der Senat in seinem Urteil vom 5. Juli 1978 (VIII ZR 172/77, NJW 1978, 2241 unter II 1 b) im einzelnen dargelegt hat, zwischen dem Schadensersatzanspruch aus Vertragsverletzung und demjenigen aus unerlaubter Handlung eine echte Anspruchskonkurrenz gegeben mit der Folge, daß jeder Anspruch der ihm eigenen gesetzlichen Regelung folgt (ebenso Senatsurteil BGHZ 66, 315).Jedenfalls dies hätte der Beklagten bei der gebotenen routinemäßigen Sichtkontrolle auch der Bereifung (vgl. dazu Senatsurteil vom 5. Juli 1978 aaO unter II 2 a) vor dem Verkauf des Fahrzeugs an die Firma K. im Dezember 1998 auffallen müssen; die Kenntnis des Umstandes, daß und zu welchem Zeitpunkt die Firma Pirelli als Lieferantin der Firma Ferrari das Profil an den Reifen des Typs "P Zero" geändert hatte, muß von der Beklagten als Ferrari-Vertragshändlerin erwartet werden.
- BGH, 02.04.2004 - V ZR 267/03
Immobilien - Altlasten: Bodenrechtlicher Ausgleichsanspruch auch bei Altfällen!
Eine solche Klausel bezieht sich regelmäßig nur auf die - hier nach Art. 229 § 5 EGBGB weiterhin gegebenen - Ansprüche auf Wandelung, Minderung und Schadensersatz, nicht ohne weiteres aber auch auf weitergehende Ansprüche (vgl. BGHZ 67, 359, 366 f.; BGH, Urt. v. 5. Juli 1978, VIII ZR 172/77, NJW 1978, 2241, 2243;… Urt. v. 7. Februar 1979, VIII ZR 305/77, NJW 1979, 2148, 2149). - BGH, 02.06.1980 - VIII ZR 78/79
Turnhallenfußboden - § 477 BGB <Fassung bis 31.12.01>, pVV, …
Mangelschaden umfaßt dagegen denjenigen Schaden, der unmittelbar durch die mangelhafte Lieferung verursacht ist; dazu gehören etwa die fehlende oder eingeschränkte Gebrauchstauglichkeit der Kaufsache, die zur Beseitigung der Mängel erforderlichen Aufwendungen (Reparaturkosten), der bleibende Minderwert, Nutzungsausfall und Gewinnentgang (vgl. dazu etwa Senat, NJW 1978, 2241 = WM 1978, 1172 unter 12 a m. w. Nachw.).b) Da sich in solchen Fällen aus der verkäuferfreundlichen Regelung des § 477 BGB Unbilligkeiten ergeben können, hat der Senat in mehreren Entscheidungen - ohne daß es darauf allerdings im jeweils entschiedenen Falle angekommen wäre - die Frage aufgeworfen, ob die Verjährung bei Ansprüchen auf Ersatz von Mangelfolgeschäden aus Schlechtlieferung nicht schon mit der Ablieferung der Kaufsache, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnen müsse, - etwa mit der Entstehung des Schadens, seiner Erkennbarkeit oder ganz allgemein dem Eintritt der Möglichkeit, derartige Ansprüche im Einzelfall in verjährungsunterbrechender Weise geltend zu machen (BGHZ 60, 9 [13f.] = NJW 1973, 276; Senat, NJW 1972, 246 = WM 1972, 161; NJW- 1973, 843 = WM 1973; 730; NJW 1978, 1051 = WM 1978, 328; NJW 1978, 2241 = WM 1978, 1172).
- BGH, 18.01.1983 - VI ZR 310/79
Schadensersatzansprüche des Käufers einer Sache gegen deren Hersteller wegen …
Es geht deshalb nicht an, mittels einer juristischen Konstruktion, die in dem Erwerb einer mangelhaften Sache eine Eigentumsverletzung sieht, den Schutz solcher Interessen der Deliktsordnung zuzuführen; es ist vielmehr anerkannt, daß ein solcher Schaden nicht deliktische Ersatzansprüche auslösen kann (so schon RG JW 1905, 367, 368; vgl. BGHZ 39, 366; 55, 392, 398; 67, 359, 364; BGH Urteile vom 11. Januar 1978 - VIII ZR 1177 - NJW 1978, 1051; vom 5. Juli 1978 - VIII ZR 172177 -NJW 1978, 2241, 2242).Der VIII. Zivilsenat hat aber ersichtlich die von ihm erwähnten Abgrenzungskriterien lediglich auf den damals entschiedenen Fall bezogen und nicht in diesem Sinn abschließend gemeint, wie auch das spätere Urteil desselben Senats vom 5. Juli 1978 (aaO) erkennen läßt, das dem Käufer eines Gebrauchtwagens deliktische Ersatzansprüche gegen den Verkäufer für den Schaden aus einem Unfall zuerkannt hat, den der Käufer mit dem Wagen infolge Platzens unvorschriftsmäßiger Hinterreifen erlitten hat, in jener Entscheidung ist die Ausformung weiterer Abgrenzungskriterien ausdrücklich vorbehalten worden.
- BGH, 25.05.1983 - VIII ZR 55/82
Auslegung des Begriffs "werkstattgeprüft"
Anderes gilt jedoch, wenn es sich - wie hier - um typische, regelmäßig oder doch besonders häufig bei solchen Geschäften abgegebene Erklärungen handelt (vgl. Senatsurteil vom 5. Juli 1978 - VIII ZR 172/77 = WM 1978, 1172), bei denen die Rechtseinheit eine gleichmäßige Auslegung verlangt.Der formularmäßige Gewährleistungsausschluß erfaßt, wie der Senat wiederholt ausgeführt hat, die Haftung des Verkäufers für das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft gerade nicht, soweit er mit dem Inhalt der Zusicherung nicht vereinbar ist (Senatsurteile vom 29. Mai 1968 = BGHZ 50, 200, 206 f; vom 5. Juli 1972 - VIII ZR 74/71 = WM 1972, 969, 970, insoweit in BGHZ 59, 158 nicht abgedruckt; vom 17. März 1976 - VIII ZR 208/74 = WM 1976, 614, 615; vom 5. Juli 1978 aaO. 1173; vom 26. Januar 1983 - VIII ZR 227/81= WM 1983, 363, 364).
- BGH, 11.06.1979 - VIII ZR 224/78
Formularmäßige Haftungsfreizeichnung bei Verkauf eines Gebrauchtwagens durch …
Der Senat hat angesichts der Signalwirkung, die einige im Gebrauchtwagenhandel übliche Angaben (Kilometerstand, Art der Vorbenutzung pp.) für den Kaufabschluss haben, an das Vorliegen auch einer nur stillschweigenden Zusicherung keine hohen Anforderungen gestellt (vgl. etwa Senatsurteile vom 25. Juni 1975 - VIII ZR 244/73 -, WM 1975, 895 = NJW 1975, 1693; vom 10. Oktober 1977 - VIII ZR 110/76 -, WM 1977, 1351 = NJW 1978, 261 sowie vom 5. Juli 1978 - VIII ZR 172/77 -, WM 1978, 1172 = NJW 1978, 2241). - BGH, 18.01.1983 - VI ZR 270/80
Deliktische Ansprüche des Erwerbers einer Kfz-Hebebühne wegen Nichteignung für …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 24.03.1992 - VI ZR 210/91
Produkthaftung bei Weiterfresserschaden
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 14.05.1985 - VI ZR 168/83
Schadensersatzanspruch des Käufers wegen Beschädigung der Kaufsache aufgrund …
- OLG München, 01.06.2001 - 21 U 1608/01
Unfallschäden müssen bei Verkauf genannt werden
- BGH, 03.11.1982 - VIII ZR 282/81
Zusicherung eines typgerechten Motors
- OLG Nürnberg, 15.01.1992 - 9 U 3700/89
Formaldehyd- und Lindanausdünstungen eines Fertighauses als Baumangel
- BGH, 21.12.1987 - II ZR 177/87
Wirksamkeit des formularmäßigen Ausschlusses der Haftung der Deutschen Bundesbank …
- OLG Bamberg, 20.12.2000 - 8 U 68/00
Mängelhaftung des Gebrauchtwagenverkäufers; keine Fehler-Eigenschaft von …
- OLG Köln, 21.10.1996 - 7 W 44/96
Beim privaten Autokauf besser einen fachmann hinzuziehen
- OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 22 U 21/99
Reichweite der Zusicherung "aus zweiter Hand"
- KG, 30.04.2009 - 12 U 241/07
Ansprüche auf Nutzungsausfall beim Rücktritt vom Kaufvertrag über einen Pkw
- OLG Stuttgart, 14.01.1999 - 7 U 190/98
Voraussetzungen und Grenzen der Produkt-/Produzentenhaftung; Einbau fehlerhaft …
- BGH, 11.12.1981 - I ZR 178/78
- OLG Oldenburg, 07.03.1995 - 5 U 182/94
Wandlung, Garantie, Garantieversicherung, Gewährleistung, Ausschluß, …
- OLG Jena, 11.07.2012 - 7 U 95/12
Bauvertrag - Sanitärinstallationen mangelhaft: Wann tritt Verjährung ein?
- OLG Nürnberg, 23.03.1994 - 9 U 3995/93
Haftung des Gebrauchtwagen-Verkäufers für zugesicherte Eigenschaften trotz …
- LG Bielefeld, 12.08.2009 - 3 O 222/08
- LG Karlsruhe, 22.07.1987 - O 20/87
BGB § 823 Abs. 1
