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   BGH, 01.12.1977 - KZR 6/76   

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https://dejure.org/1977,810
BGH, 01.12.1977 - KZR 6/76 (https://dejure.org/1977,810)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1977 - KZR 6/76 (https://dejure.org/1977,810)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1977 - KZR 6/76 (https://dejure.org/1977,810)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfüllung eines Getränkelieferungsvertrags - Beziehen, Führen und Anbieten der Getränke - Wirksamkeit des Vertrags über eine Warenbindung - Einhaltung der Schriftform - Kündigung wegen überhöhter Forderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 822
  • MDR 1978, 556
  • GRUR 1978, 323
  • WM 1978, 216
  • DB 1978, 739
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.02.1970 - KZR 5/69

    Schriftform bei Ausschließlichkeitsbindungen

    Auszug aus BGH, 01.12.1977 - KZR 6/76
    Ob diese Wettbewerbsbeschränkung eine der in § 18 Abs. 1 lit. a bis c GWB aufgeführten Folgen, die das Kartellamt zum Einschreiten berechtigen, herbeigeführt hat, ist für die Frage des Schriftformerfordernisses nach § 34 GWB ohne Bedeutung, da die Schriftform dem Zweck dient, dem Kartellamt die Untersuchung zu erleichtern, ob einer der Tatbestände vorliegt, die ein Verbot der Bindung rechtfertigen (BGHZ 53, 304, 306 - Diskothek).

    Das Schriftformerfordernis erstreckt sich nicht nur auf denjenigen Teil der Vereinbarung, der die Bindungsabsprache enthält, sondern grundsätzlich auf die gesamte Vereinbarung, da nur die Kenntnis des Vertragsinhalts insgesamt dem Kartellamt eine sichere Grundlage für die Prüfung bietet, ob es sich um eine unerwünschte und nach § 18 GWB zu untersagende Wettbewerbsbeschränkung handelt (BGHZ 53, 304, 308 - Diskothek).

  • BGH, 12.05.1976 - KZR 17/75

    Gesamtnichtigkeit eines Automaten-Aufstellvertrages wegen Nichtbeachtung der

    Auszug aus BGH, 01.12.1977 - KZR 6/76
    So hat der Senat ausgesprochen, daß in einem Automatenaufstellvertrag mit Ausschließlichkeitsbindung auch die Vereinbarung der Parteien über Zahl und Art der aufzustellenden Automaten dem Schriftformerfordernis unterliege, da erst dadurch der Gegenstand des vertraglichen Leistungsaustausches konkretisiert werde (NJW 1976, 1743).
  • BGH, 16.01.1985 - VIII ZR 153/83

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Preisanpassungsklausel

    Zwar liegt bei Vertragsverhältnissen, mit denen sich der Hersteller einer Ware auf viele Jahre zur ständigen Belieferung des Kunden verpflichtet, sein anerkennenswertes Bedürfnis nach einer Anpassung des Preises auf der Hand (RegEntw. aaO; vgl. Wolf aaO § 11 Nr. 1 Rdn. 22 und zum Bierlieferungsvertrag BGH Urteil vom 1. Dezember 1977 - KZR 6/76 = WM 1978, 216, 217 unter II 3 a), dies um so mehr, wenn die Gestehungskosten des Produktes - wie hier der Schmiermittel - von instabilen Rohstoffpreisen abhängen.
  • BGH, 06.03.1979 - KZR 12/78

    Schriftformerfordernis bei exklusivem Getränkebezugsvertrag - Annahme von

    Bei der Prüfung der Frage, ob die Schriftform gewahrt ist, ist das Berufungsgericht, was gleichfalls Billigung verdient, von den Rechtsgrundsätzen ausgegangen, die der erkennende Senat in seinem Urteil vom 1. Dezember 1977 - KZR 6/76 - (GRUR 1978, 323 = WuW/E BGH 1498 - Bierbezugsbindung Püff) aufgestellt hat.

    Die Schriftform muß daher insbesondere hinsichtlich der vereinbarten Preise gewahrt sein (BGH GRUR 1978, 323).

    Voraussetzung dafür, daß eine solche Bezugnahme dem Schriftformerfordernis genügt, ist jedoch, daß zwischen den Vertragspartnern Übereinstimmung besteht, welche Listen jeweils maßgebend sein sollen, und daß dieses Einverständnis in dem Vertrag so zum Ausdruck gelangt, daß es für die Kartellbehörde nachvollziehbar ist (BGH GRUR 1978, 323, 324).

    Wie der erkennende Senat in dem oben angeführten Urteil (GRUR 1978, 323, 324) dargelegt hat, muß sich die Bezugnahme, um die Schriftform zu erfüllen, aus der von den Vertragspartnern unterzeichneten Urkunde ergeben.

  • BGH, 15.06.1981 - VIII ZR 166/80

    Schriftform bei Tankstellenpacht

    Der Vertrag enthält unter Androhung eines Kündigungsrechts für den Fall der Zuwiderhandlung die Verpflichtung, bestimmte Waren ausschließlich von der D. KG bzw. der Klägerin als Rechtsnachfolgerin zu beziehen, und beschränkt daher die Beklagten darin, solche Waren von Dritten, ggf. günstiger, anzukaufen (vgl. BGH Urteil vom 1. Dezember 1977 - KZR 6/76 = NJW 1978, 822 [BGH 01.12.1977 - KZR 6/76] = WM 1978, 216; Urteil vom 12. Februar 1980 - KZR 8/79 = BGHZ 77, 1 [BGH 12.02.1980 - KZR 8/79] = NJW 1980, 1529 [BGH 12.02.1980 - KZR 8/79] = WM 1980, 498).

    Eine solche Auslegung findet in dem Wortlaut der schriftlich vorliegenden Verträge keinen ausreichenden Ausdruck, so daß die Kartellbehörde sie nicht nachvollziehen kann (vgl. BGH Urteile vom 26. Juni 1972 und 1. Dezember 1977 aaO).

  • BGH, 12.02.1980 - KZR 8/79

    Schriftform für Ausschließlichkeitsbindung

    Das Formerfordernis des § 34 GWB, dem der gerichtliche Vergleich damit unterliegt, erstreckt sich auf seinen gesamten Inhalt (Senatsurteil BGHZ 53, 304, 306 "Diskothek"), insbesondere auch auf die Preisvereinbarung (Senatsurteile vom 1. Dezember 1977 - KZR 6/76 "Bierbezugsbindung Püff" - LM GWB § 34 Nr. 8 = WuW/E BGH 1498 = GRUR 1978, 323 = NJW 1978, 822 [BGH 01.12.1977 - KZR 6/76] ; vom 6. März 1979 - KZR 12/78 - WuW/E BGH 1592 = NJW 1979, 2247 = WM 1979, 675 f = GRUR 1979, 488).

    Sie meint unter Hinweis auf die bisherige Rechtsprechung des erkennenden Senats (insbesondere Urteil vom 1. Dezember 1977 a.a.O.), damit erhalte das Kartellamt entgegen dem Gesetzeszweck nicht die erforderliche sichere Grundlage für die Prüfung, ob es sich um eine unerwünschte und nach § 18 GWB zu untersagende Wettbewerbsbeschränkung handele.

    Das ist jedoch nicht der Zweck der Vorschrift, wie der erkennende Senat bereits im Urteil vom 1. Dezember 1977 a.a.O. ausgeführt hat.

  • BGH, 06.05.1997 - KZR 42/95

    "Sprengwirkungshemmende Bauteile"; Rückabwicklung eines formnichtigen

    Folgt die Formunwirksamkeit bereits aus dem beschriebenen Widerspruch, kann offenbleiben, ob ein Mangel der Schriftform auch darin zu sehen ist, daß der genaue Inhalt der Ergänzungsvereinbarung, insbesondere der Umfang der eingeräumten Nutzungsberechtigung, nur durch Auslegung zu ermitteln ist (vgl. BGH, Urt. v. 26.6.1972 - KZR 64/71, WuW/E 1280, 1281 - Großkücheneinrichtung; Urt. v. 1.12.1977 - KZR 6/76, WuW/E 1498, 1500 - Püff; Urt. v. 9.11.1982 - KZR 26/81, WuW/E 1980, 1981 - Ingenieurvertrag).
  • BGH, 06.02.1985 - VIII ZR 15/84

    Abgrenzung von Alleinvertriebs- und Sukzessivlieferungsvertrag; Rechte des

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Kartell Senats des Bundesgerichtshofs soll die Schriftform nur sicherstellen, daß dem Kartellamt die Nachprüfung auf Art und Ausmaß der Bindung sowie auf die Person des Verpflichteten ermöglicht wird (BGHZ 53, 304, 306; 2 Urteile vom 1. Dezember 1977 - KZR 5/76 und KZR 6/76 = NJW 1978, 823 und 822, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 14.11.1978 - KZR 24/77

    Wettbewerbsbeschränkungen aufgrund der EG-Agrarmarktordnung

    Der erkennende Senat hat in einem Urteil vom 1. Dezember 1977 (GRUR 1978, 323 - Bierbezugsbindung Püff) einen Vertrag, der eine Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 2 GWB enthielt, für wirksam erachtet, obwohl in ihm nicht nur auf Preislisten, sondern zusätzlich auf die allgemeinen Bedingungen der einen Vertragspartei Bezug genommen worden war.

    Zweck der Formvorschrift des § 34 GWB ist es, wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (WuW/E BGH 900 - Getränkebezug; BGHZ 53, 304 - Diskothek; GRUR 1978, 319 - Gaststättengrundstück; GRUR 1978, 323 - Bierbezugsbindung Püff), der Kartellbehörde und den Gerichten die Möglichkeit zu eröffnen, aufgrund der Kenntnis des gesamten Vertragsinhalts die Tragweite der wettbewerbsbeschränkenden Abmachungen der Parteien auf ihre Vereinbarkeit mit der Wettbewerbsordnung zu überprüfen.

  • BGH, 17.03.1998 - KZR 42/96

    "Lizenz- und Beratungsvertrag"; Schriftform eines Lizenz- und Beratungsvertrages;

    Im Rahmen des § 34 GWB sind der Berücksichtigung von Umständen enge Grenzen gesetzt, die sich nicht aus dem schriftlichen Vertragstext ergeben (vgl. BGH, Urt. v. 26.6.1972 - KZR 64/71, WuW/E 1280, 1281 - Großkücheneinrichtung; Urt. v. 1.12.1977 - KZR 6/76, WuW/E 1498, 1500 - Püff; Urt. v. 9.11.1982 - KZR 26/81, WuW/E 1980, 1981 - Ingenieurvertrag).
  • OLG Dresden, 19.01.2001 - 8 U 1341/00

    Formnichtigkeit; Geschäftsführer; Heilung; treuwidrig

    Dies gilt auch, soweit im Vertragstext auf die "Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedinungen" sowie die von der Klägerin "für die betreffende Kundengruppe jeweils zuletzt herausgegebene Preisliste (...) oder bei Belieferung durch einen Dritten (...) die mit diesem schriftlich zu vereinbarenden Preise und Konditionen" verwiesen wird (vgl. BGH, WM 1978, 216; BGH, WM 1979, 493; BGHZ 119, 283 [288 ff]).
  • BGH, 17.01.1979 - VIII ZR 262/77

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Bierlieferungsvertrages - Vertrag über

    Daß eine solche Bezugnahme der Schriftform jedenfalls dann genügt, wenn die jeweiligen Abgabepreise sich aus einer der Kartellbehörde zugänglichen Preisliste ergeben, hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes in der nach Erlaß des Berufungsurteils ergangenen Entscheidung vom 1. Dezember 1977 (KZR 6/76 = WM 1978, 216 = NJW 1978, 822 [BGH 01.12.1977 - KZR 6/76]) klargestellt.
  • OLG Köln, 21.10.1996 - 12 U 59/96

    Wirksamkeit eines Getränkelieferungsvertrags

  • BGH, 08.03.1983 - KZR 7/82

    Abschluss eines Bierbezugsvertrages - Bestellung einer Grunddienstbarkeit -

  • BGH, 12.12.1978 - KZR 15/77

    Änderung eines Genossenschaftsstatuts - Schriftliche Erklärung des Beitritts

  • BGH, 28.04.1992 - X ZR 85/89
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